Bei der Anmeldung in der Gemeindeverwaltung habe ich wahrheitsgemäß angegeben, dass unser Hund ca. 40 cm groß werden wird. Die Dame vom Amt meinte, dann sei nichts weiter notwendig.
Nun habe ich am WE mit einem Bekannten vom Ordnungsamt gesprochen, der da meinte, sobald mein Hund die 40 cm erreicht, muß ich nachweisen, dass der Hund gechipt ist - ein Sachkundenachweis wird dort wirklich nur bei bestimmten Rassen verlangt.
Ergo: bleibt man Hund unter 40 cm - Glück gehabt!
wird er doch 40 cm +x - Meldung bei der Gemeinde
...und das bei einem Tibet Terrier...
Weiß denn jemand, wo ich diese 3-Jahre-Regelung nachlesen kann? Das wiederum wollte der Bekannte vom Ornungsamt nicht glauben, hat noch nie etwas davon gehört