ZitatDavon ist bei der Agila aber keine Rede, dort geht es nur darum, dass der Hund zum Vertragsbeginn gesund ist.
Sag' ich doch, dass das eine andere Versicherung betrifft:
ZitatHier geht es zwar um eine Tier-Krankenversicherung statt einer OP-Versicherung und das bei einem anderen Anbieter aber wird wohl überall ähnlich sein:
Für die Übernahme der Tierarztkosten gilt für die Allergie allerdings dieselbe Bedingung wie für jede Erkrankung: sie muss erstmals nach Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeit für Krankheiten auftreten.
Quelle
ZitatIch schätze, bei der Agila hätte man gute Chancen, Murmelchens theoretische Spondy-OP nach der Wartezeit übernommen zu bekommen. Die Agila schließt ED und HD nicht aus, sie hat auch z.B. bei Mopsbekannten eine Gaumensegel-OP übernommen -- sowas würde sie wohl nicht machen, wenn sie wirklich darauf aus wäre, alles auszuschließen, was zum Zeitpunkt des Vertragabschließen noch unentdeckt in schwächerer Form schlummerte.
Das Beispiel ist leider nicht aussagekräftig.
Wurde die Diagnose, wie in dem hier angenommenen Fall, innerhalb der Wartezeit gestellt? Wenn ja: Wurde innerhalb der Wartezeit nach Operationskostenübernahme gefragt?
Wenn ja: Dann ist es der gleiche Fall.
Wenn nein (es wurde erst nach Ablauf der Wartezeit gefragt): Wurde der Versicherung mitgeteilt, dass die Diagnose innerhalb der Wartezeit gestellt wurde?
Im hypothetischen Fall der Spondylose ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht gleich dem Zeitpunkt der Haftung.
Unfall = Haftung ab Vertragsabschluss
Andere Fälle = Haftung 3 Monate später
In meinem Vertrag der Agila steht:
Bei Operationen infolge von Unfällen besteht Versicherungsschutz ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen ab ....... <Datum 3 Monate nach Vertragsabschluss>
Versicherungsschutz besteht gemäß den Ihnen bereits vorliegenden Allgemeinen Regelungen für die Haftpflicht- und Krankenversicherung (AHKV Stand 06/2010) und Produktinformationen.
AHKV Stand 06/2010 (auf der agila-homepage konnte ich die allerdings nicht finden, deswegen der fressn*-link):
§8 1. Vertrag und Haftung beginnen mit dem im Versicherungsschein jeweils genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
Haftung:
Haftung bedeutet grundsätzlich, dass jemand für einen Schaden einstehen muss. Die Haftung kann sich dabei aus Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben.
Meist setzt eine Haftung ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) voraus. Es gibt allerdings auch eine verschuldensunabhängige Haftung, zum Beispiel die Tierhalterhaftung oder die Produkthaftung.
Quelle
Der "Schaden" ist meiner Meinung nach die Krankheit und diese wurde innerhalb der Wartezeit festgestellt. Wäre der Schaden, obwohl er schon vor Vertragsabschluss bestand, erst nach der Wartezeit festgestellt worden müsste die Versicherung natürlich zahlen. Alles rein rechtlich gesehen.
Sehr interessanter Fall - letztendlich wird´s wohl nur die agila beantworten können, die immerhin sehr kulant sein soll. :)