Bei dem Vorfall in Hamburg im Jahr 2000 war der Besitzer des Hundes mehrfach vorbestraft. Er konnte sich jedoch ohne Probleme einen Hund beschaffen und zur " Waffe" ausbilden.
Eine Schußwaffe am Gürtel darf man in Deutschland ohne die nötigen Genehmigungen und Eignungen nicht tragen.
Wenn man angetrunken Auto fährt, kann die Waffenbesitzkarte entzogen werden wegen Unzuverlässigkeit.
Warum gibt es denn überhaupt eine Anlage 1?
Weil manche Menschen Hunde als Waffe mißbrauchen.
Ja sicher bin ich dafür, das die Auflagen für alle Hunde gelten.
So kann man sicherstellen, das jeder der ein Hund kauft, auch einen Hund haben möchte und keinen "Waffenersatz".
Wenn man nachweisen muß das man nicht zig mal vorbestraft ist mindert das in meinen Augen die Gefahr des Mißbrauchs von Hunden.
Wohin so ein Hund verschwinden kann ? In die Falschen Hände.