Beiträge von Schnuffelmama

    Bei dem Vorfall in Hamburg im Jahr 2000 war der Besitzer des Hundes mehrfach vorbestraft. Er konnte sich jedoch ohne Probleme einen Hund beschaffen und zur " Waffe" ausbilden.
    Eine Schußwaffe am Gürtel darf man in Deutschland ohne die nötigen Genehmigungen und Eignungen nicht tragen.
    Wenn man angetrunken Auto fährt, kann die Waffenbesitzkarte entzogen werden wegen Unzuverlässigkeit.
    Warum gibt es denn überhaupt eine Anlage 1?
    Weil manche Menschen Hunde als Waffe mißbrauchen.
    Ja sicher bin ich dafür, das die Auflagen für alle Hunde gelten.
    So kann man sicherstellen, das jeder der ein Hund kauft, auch einen Hund haben möchte und keinen "Waffenersatz".
    Wenn man nachweisen muß das man nicht zig mal vorbestraft ist mindert das in meinen Augen die Gefahr des Mißbrauchs von Hunden.


    Wohin so ein Hund verschwinden kann ? In die Falschen Hände.

    susami
    oh ja eine einheitliche Regelung, das wäre super, wenn unser Staat sowas hinbekommt.
    Wir selbst müßten wegen unserer Angel ( American Pit Bull ) ständig erst mal ins Internet schauen und die Regelungen lesen, damit wir wußten wie wir uns in welcher Stadt und und welchen Bundesland wie zu verhalten haben und ob wir uns mit unserer Bestie ( z.b. Bayern absolutes Verbot)
    dort aufhalten durften.


    @ sascha
    ich glaube nicht, das die Gesetzte immer eingehalten werden, der Hund hat gebissen, der hund wird eingeschläfert, der Besitzer erhält Geldstrafe ...
    und kauft sich den nächsten Hund.
    Wo ist da der Tierschutz??? Wo ist da der Schutz von Mensch und Tier?


    Wenn man einen Hund der Anlage 1 hat, sind diese Tiere gechipt, und beim Ordnungsamt angemeldet, Verkauf, Abgabe des Tieres bzw ( wie bei uns jetzt leider) Tod des Hundes muß gemeldet werden.
    Bei Verkauf oder Abgabe muß der nächste Besitzer wieder die erforderliche " Eignung" nachweisen. So wurde uns das damals erklärt.
    Sicherlich ist das eine Kontrolle, aber der Verbleib der Hunde wird dokumentiert. Dient das nicht letztendlich dem Hund?

    Ja natürlich steht alles im Tierschutzgesetz. Aber wieviel Hundehalter haben es denn gelesen?
    Die Strassenverkehrsordnung muss man kennen, damit man einen Führerschein machen kann. Beachtest Du dann rechts vor links nicht hast du nunmal Schuld, es wird nur noch geklärt ob fahrlässig oder vorsätzlich.
    Genauso sehe ich das beim Hundeführerschein.
    Sollte es zu einem Zwischenfall kommen, kann das Tierschutzgesetz im vollem Umfang greifen, entweder war das verhalten des Hundehalters vorsätzlich oder fahrlässig. Aber er kommt nicht mehr raus aus der Geschichte, nur weil er unwissend war.
    Der Hund hat vielleicht nur gemäß seinem Instinkt reagiert und muß nicht mehr für das Fehlverhalten seines Besitzers die Schuld tragen.
    Der Hundehalter trägt die volle Verantwortung für das Verhalten seines Hundes und kann dann auch demensprechend bestraft werden.


    PS. Ich lebe jetzt zwar in der Stadt, komme aber auch vom Land;-)

    Nein, es gibt nicht weniger Raser, aber sie haben irgendwann mal einen Führerschein gemacht, wissen was richtig oder falsch ist und können sich nicht mit : Das habe ich gar nicht gewußt . rausreden.


    Man kann sie ganz anders zur Verantwortung ziehen, weil man das Wissen voraussetzen kann.

    Aber genau aus diesen Gründen bin ich doch für einen Hundeführerschein,


    Der Halter eines Hundes muß einfach nachweisen, das er einen Hund artgerecht halten kann, das er weiß worum es geht oder wie man sich in bestimmten Situationen verhalten sollte.


    Ein 12 jähriges Mädchen mit einen DHS ( sehe ich leider immer wieder bei uns) ist niemals in der Lage jede Situation einzuschätzen, selbst wenn dies nicht von ihrem eigenen Hund ausgeht.


    Einfach nur an die Verantwortung von HH zu appelieren, wird niemals ausreichen.

    @ Sascha,
    Anfeindung: ich bin auf der Strasse als Schlampe, Hure, Zuhälterflittchen usw beschimpft worden, behandelt worden wie eine Kriminelle auch von anderen Hundebesitzern!!
    immense Kosten: die Kosten wären aber für jeden Hundeliebhaber bezahlbar geblieben ( bei uns durch den hohen Gartenzaun natürlich um einiges mehr, hab dafür auf eine neue Küche verzichtet), zumal ja nicht alles auf einmal bezahlt werden mußte, es gab doch eine Übergangsregelung.
    Ich empfand es damals nur als ungerecht, das uns als Kampfhundbesitzer diese Kosten zugemutet wurden. Wer seinen Hund behalten wollte mußte zahlen.
    Ich glaube einfach, das es ein Hundeführerschein eine gewisse Kontrolle bringt, wer sich welchen Hund anschafft.
    Ich finde es mehr als bedenklich wenn 12 jährige Mädchen mit einem DSH spazieren gehen.
    Sie hat den Hund wohl kaum unter Kontrolle.
    Um mit einem Hund Anlage 1 spazieren zu gehen, muß man zumindest volljährig sein.

    @ Frodo
    den Hundeführerschein ist derzeit meines Wissen nur im Gespräch. Es soll eine einheitliche Regelung geben.


    @ Eve
    Ja, vollkommen richtig, die Sachkundeprüfung ist für jeden zu schaffen, der einigermaßen normal denken kann.
    Der Wesenstest war gerade nachdem Vorfall in Hamburg extrem schwer,
    jedenfalls hier und kaum ein "Kampfhund" aus unserem Bekanntenkreis hat den Test bestanden.
    Ja na, ich glaube jeder Hund bellt oder springt erschrocken zur Seite wenn plötzlich eine Tür aufgerissen wird ( toller Test) oder?
    Aber ein Pit Bull usw wurde als Angstbeißer eingestuft ( Test durchgefallen) oder wenn er gebellt hat als aggressiv( auch durchgefallen)
    Wie soll denn ein Hund reagieren???


    Aber ich bin trotzdem für den Hundeführerschein.
    Denn wenn Anforderungen an den Hundehalter gestellt werden, die er erfüllen muß trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.
    Oder warum sind damals auf einmal soviel Kampfhunde ins Th gekommen?

    Ja, richtig Eve.
    Habe mir auch nochmal alles durchgelesen.
    Unbegreiflich das es erst soweit kommen müsste und niemand
    vorher eingeriffen hat
    So sehe ich es auch, alle Hundebesitzer und Hunde sollten gleich behandelt werden, daher bin ich für einen Hundeführerschein.


    Hunde können nunmal in den falschen Händen zu einer Gefahr werden, und zwar jeder Hund jeder Rasse.


    LG
    Schnuffelmama (und Angel im Herzen)

    Hallo,
    unsere Angel war ein Hund der Anlage1. (am 14.02. über die Regenbogenbrücke gegangen)
    Wir hatten Angel bereits bevor diese Landeshundeverordnung in Kraft trat.
    Und sie war mein erster Hund, mein Mann hatte allerdings bereits Hundeerfahrung.
    Zuerst mußte nur der Halter eine Sachkundeprüfung beim Amtstierarzt machen, einige Wochen später mußte dann jeder der mit dem Hund rausgeht eine Sachkundeprüfung machen.
    War natürlich nicht umsonst, zusätzlich mußten polizeiliche Führungszeugnisse von uns eingereicht werden ( auch Gebühren) , Nachweis einer Versicherung ( 2001 ( vorfall in Hamburg) ihr erinnert euch?) leider gab es keine Versicherung die Hunde der Anlage 1 versichern wollten oder die Kosten waren kaum zu bezahlen. ( Angebote lagen bei 150 € monatlich!!),
    zusätzlich chipen lassen und eintragen lassen, Garten mindesten 2m hoch umzäunen lassen, einschließlich Abnahme durch das Ordnungsamt, war auch nicht umsonst um dann den Hund beim Ordnungsamt eintragen zu lassen.
    Puhh, jetzt dürfen wir unsere Angel offiziell behalten weil wir mehrere tausend Euro ausgegeben haben und alles angemeldet hatten.
    Einige Wochen später wurde Angel von einem DSH angefallen und schwer verletzt, der Halter hatte seinen Hund nicht unter Kontrolle.
    Er brauchte keine Auflagen erfüllen, denn den gefährlichen Hund hatte ja ich an der Leine.( PS nichts gegen DSH, meine Freundin hat 2 davon und ich liebe die beiden).
    Ach ja und die Sachkundeprüfung, dafür brauchte man nur gesunden Menschenverstand um die Fragen zu beantworten. Richtige "Hundeerfahrung" war nicht erforderlich aus meiner Sicht.
    Also alles nur Geldmacherein.
    Also meine Meinung :
    Hundeführerschein für alle Hundebesitzer , auch ein Dackel kann ein kleines Kind verletzten( bin auch Mama) , wenn der Besitzer den Hund nicht unter Kontrolle hat.
    Der Hundeführerschein soll, so habe ich gehört, jetzt einheitlich geregelt werden und aus Theorie und Praxis bestehen
    LG
    Schnuffelmama ( mit Angel im Herzen)

    Hallo,
    wie einige von euch vielleicht mitbekommen haben mußte ich meine geliebte Angel vor 2 Wochen über die Regenbogenbrücke gehen lassen.
    Ich bin immer noch extrem traurig und weine auch noch sehr oft.
    Mein Mann ist der Meinung das ein neuer Hund mir helfen könnte über die Trauer hinwegzukommen.
    Ich möchte einem neuen Familienmitglied gerne ein neues zuhause geben und es wird sicherlich auch ein sogenannter Hund der Anlage 1 werden, zumal wir alle Voraussetzungen bereits erfüllen und wir diese Hunderassen toll finden. Auch unser Garten wurde damals, als die Hundeverordnung rauskam für mehrere tausend Euro umgebaut, so das wir dahingehend keine Probleme bekommen würden.
    Leider gibt es im TH ja genug von diesen gefährlichen Sofarutschern
    Aber mein Problem ist, das ich mich derzeit nur für Hunde interessiere, die wie meine Angel aussehen.
    Ich mache mir Gedanken, das ich derzeit einem anderen Hund gar nicht gerecht werden kann und ihn um seinerselbstwillen lieben lerne sondern nur nach Eigenschaften suche, die meine Angel hatte. Das wäre doch nicht richtig, oder?
    Ich glaube ich sollte einfach noch warten und den Schmerz und die Trauer alleine verarbeiten.
    Was denkt ihr?


    LG
    Schnuffelmama ( und meine Angel im Herzen)