Beiträge von alfahündin

    Hallo Quebec,


    natürlich überprüft das Veterinäramt die Anlage, wenn man eine Pension anmeldet, aber die gehen ja auch wieder und solange die keine Beschwerden bekommen kann der Pensionsbesitzer lustig vor sich hin wuseln.


    Ich weiss nicht genau, wieviele qm ein Zwinger haben muss, aber wenn dieser vom Amt abgenommen wurde, dann kann man doch mal eben zwei draus machen. Zwingerelement dazwischen und fertig. :irre:


    Gruss

    Hallo zusammen,


    wie ich schon in meiner Vorstellung geschrieben habe, geht es mir hier nicht darum Rache zu üben, sondern andere Hunde vor einer Unterbringung in einer bestimmten "Pension" zu schützen. Schliesslich können unsere geliebten Vierbeiner nicht sprechen und uns sagen wie schlecht es Ihnen erging.


    Ich habe berreits einen Brief an das zuständige Vetrinäramt verfasst, möchte aber erst von Euch wissen, was Ihr davon haltet und wie Ihr Euch an meiner Stelle verhalten würdet.


    Zu den Fakten:


    In dieser Pension werden die Hunde (anders als auf der Homepage versprochen) nur einmal am Tag und auch nur kutz zum Lösen ausgeführt. An manchen Tagen kommen die Hunde gar nicht raus, weil keine Leute da sind. Der Inhaber (er wohnt vor Ort) hat keine Lust dazu.


    In Ferienzeiten werden die Zwinger oft doppelt belegt, ohne das der Hundebesitzer das weiss.


    Bei Kälte und Frost werden die Zwinger trotz vorhandener Heitzgeräte nicht beheitzt, so dass die Wassernäpfe zufrieren. Decken sind feucht, oder bepinkelt und werden nicht ersetzt.


    Ich hätte gerne Eure Meinung......