Hallo,
mich würde auch mal interessieren was aus der Sache geworden ist.
Um nicht einen neuen Thread zu eröffnen, hänge ich meine Frage einfach mal hier ran:
In unserem Mietvertrag steht:
Zitat>> Mit Ausnahme von als Haustieren üblichen Kleintieren (Z. B. Ziervögel und Zierfische) in ortsüblichem Umfang bedarf das Halten von Haustieren der vorhergehenden Einwilligung des Vermieters. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden (z. B. wegen Gefährdung oder unzumutbarer Belästigung durch das Haustier). <<
Bei unserem Einzug vor einem halben Jahr, haben wir schon angemerkt, dass wir irgendwann einen Hund möchten. Die Vermieterin mag zwar persönlich keine Hunde (schlechte Erfahrungen gemacht), aber grundsätzlich waren beide einverstanden ("Dürfte kein Problem sein!"). Dummerweise haben wir uns das nicht schriftlich geben lassen *arghs*.
Nun steht ja bald an, dass wir Hunde-Nachwuchs bekommen, aber ich habe etwas bammel zu fragen. Inzwischen hatten wir mal ein wenig Stress mit den Vermietern, und nun seeeehhhhr wenig Kontakt. Wir wohnen in einem 2-Familien-Haus, und haben unten einen eigenen Eingang - also quasi nix mit denen zu tun. D. h. wir unten, Vermieter oben.
Kann man sich auf die mündliche Zusage verlassen? Im Grunde verstehe ich die Klausel oben so, dass nur mit wichtigen Grund die Hundehaltung verboten werden dürfte (bzw. nachträglich aufgelöst).