Beiträge von MrToretto

    Hallöchen Hundefreunde,


    nun unser Problem ist etwas schwierig. Eigentlich wollten wir erst im Sommer ein Hundchen bei uns aufnehmen, da wir dann genügend Zeit für Eingewöhnung etc haben.
    Allerdings haben wir uns heute in eine süße kleine Pelznase verliebt, die ganz dringend ein Zuhause sucht, weil sie aus einer Tötungsstation kommt.
    Da die Süße noch sehr jung ist (4Monate) kann sie natürlich nicht alleine bleiben. Um sie trotzdem bei uns aufnehmen zu können, suchen wir Hundefreunde, denen wir die Kleine vormittags (7-12) anvertrauen können.
    Für Futter würden wir natürlich sorgen und ohne Vergütung soll es natürlich auch nicht sein.
    Wir wissen das man sich einen Hund erst anschaffen sollte, wenn auch Zeit dafür da ist. So war es ja auch geplant, allerdings ist die Kleine unser absoluter Traumhund und wir würden ihr so gern ein Zuhause geben.


    Vielleicht meldet sich ja hier ein Tierfreund aus Kassel, der uns gern helfen möchte.
    Wir würden uns wirklich sehr freuen und bei Gelegenheit natürlich auch revanchieren.


    LG, Christian

    Hallo,
    danke für die ganzen Antworten. Werde auf jeden Fall zu meinem Vermieter gehen und alles schriftlich fixieren.
    Wollte nur vorher mal die Meinungen abchecken, was so allgemein unter mittelgroß verstanden wird, nicht das ich zu meinem Vermieter gehe und er mich fragt, was ich für ne verschobene Weltanschauung habe :lachtot:


    Es soll ein Collie-Schäferhund Mix werden, der vorgestern aus Griechenland in seiner Pflegestelle angekommen ist *freu*

    Zitat

    Das ist halt leider ein sehr dehnbarer Begriff.
    Ich persönlich würde einen SH eher als groß bezeichnen.


    Da hast du Recht und wenn es dazu keine eindeutige Regelung gibt auf die man sich berufen kann, könnte sowas schnell nach hinten losgehen.


    Übrigens war mit SH=Schulterhöhe gemeint ;)

    Oh, dann lag ich aber arg daneben. Hatte das mit den 2-3 Tagen aber auch mal irgendwo gelesen :???:
    Gibt es zu den 6 Wochen ein Urteil bzw etwas worauf man sich beziehen kann?


    LG, Christian

    Zu Katzen und Minihunden wurde ja bereits alles richtig gesagt.
    Sie bedürften keiner Zustimmung und können immer gehalten werden, da nach neuesten Urteilen ein generelles Verbot der Tierhaltung keinen Bestand hat.


    Bei größeren Hunden sieht das anders aus. Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters und er kann sie in Größe, Anzahl und Rasse limitieren.
    Sollte er da zu etwas bestimmten Nein sagen (zb Rotti) ist das rechtskräftig.
    Mit den anderen Hunden im Haus wäre zu klären, ob dem Vermieter das gesamte Haus gehört oder ob es eine Eigentümergemeinschaft ist, wo jedem versch. Wohnungen gehören.
    Dann nämlich würden zwar auf der Eigentümerversammlung die grundlegenden Dinge zur Tierhaltung geklärt, trotzdem könnte nochmal jeder Eigentümer für seine Wohnung speziell entscheiden was er will und was nicht.


    Sollte eine Entscheidung zu euren Ungunsten fallen, gibt es zumindest rechtlich keinen Weg, die Hundehaltung durchzusetzen, da es kein Recht auf Hundehaltung gibt.
    Dann helfen nur Gespräche mit dem Vermieter oder der Umzug.


    LG, Chris

    Hallo,
    ich suche nun schon länger ohne Erfolg nach einer gesetzlichen Regelung oder ähnlichem, was die Hundegröße definert.
    Wir haben von unserem Vermieter die schriftliche Elaubnis für einen kleinen bis mittelgroßen Hund. Mit weiteren Details hält er sich da zurück.
    Daher meine Frage, ob es Vorgaben diesbezüglich gibt.


    Unser angestrebter Liebling wird wohl eine SH von ca 55cm erreichen.
    Wäre das im allgemeinen Verständniss noch mittelgroß?


    LG, Christian