ZitatAlles anzeigenHallo,
also ich seh die ganze Sache ein bißchen anders. Mal vorrausgesetzt Deine Schilderung stimmt zu 100 % - dann hat ja immerhin der Prof. Dich bedroht, Du bist nen Schritt zurück gewichen, Dein Freund ist einen Schritt zwischen Dich und den Prof. Und dann hat der Prof. Deinen Freund tätlich angegriffen, Dein Freund hat also nur zunächst Nothilfe (für Dich) und dann in Notwehr gehandelt.
Und Du bist selbstverständlich ne neutrale Zeugin - Du dürftest ja vor Gericht nicht lügen, auch nicht für Deinen Freund.
Bei dieser Sachlage ist es auch vollkommen unerheblich ob es tatsächlich dort nen Hundehaufen gab oder nicht. Das wär nur ne Ordnungswidrigkeit - das andere, leichte Körperverletzung - ist ne Straftat.
Wäre ich an Deiner Stelle würde ich mir sofort nen Anwalt nehmen. Ggf. rät der ja auch noch zu ner Anzeige durch Dich.
Jedenfalls kanns nicht sein das der Prof. meint er könne Selbstjustiz ausüben und dann noch alles im Sand verläuft.
Ebenso sehe ich das auch. Da ihr nicht verheiratet seid bist du als ganz normale Zeugin zugelassen und kannst die Lage schildern.
Geht zum Anwalt, lasst euch gut beraten. Eventuell ist die Idee mit der 2. Anzeige durch dich und das gegenseitige bezeugen auch keine schlechte Idee. Solchen Idioten muss man mal ihre Grenzen aufzeigen. Etwas Schmerzensgeld sollte da schon drin sein.
Viel Glück