Beiträge von onyxvl

    Hallo,


    erstmal noch Willkommen im Forum. Nachdem ich anfangs, als ich Deinen Beitrag sah dachte, dass Du sicherlich hunderte Posts bekommst, hab ich bisher nicht geantwortet.


    Wie läuft denn das Training bei Euch ab? Wie ist Dein Hund sozialisiert?
    Gibt es Rüden, die kein "Problem" sind? Hast Du die Hündin im Training immer dabei?

    susami: korrekt, es liegt dann eine Unterschlagung zum Nachteil des Eigentümers vor.
    Aber in § 935 BGB (Ausschluß gutgläubiger Erwerb) heißt es eben "gestohlen....,sonst abhanden gekommen". Gestohlen setzt Diebstahl voraus, Unterschlagung reicht nicht. Abhandenkommen setzt Besitzverlust, ohne den Willen die Sache aus der Hand zu geben, voraus, liegt also auch nicht vor.


    Zu der Idee, den Hund aus dem Garten zu entnehmen: Das schließt den gutgläubigen Erwerb auch nicht aus. Da Besitzübergang willentlich erfolgt, wenn ihr mit dem Sitter ausmacht, dass der den hund aus dem Garten nimmt. Für die juristisch vorgebildeten: das ist, wie wenn ich Holz im Wald verkaufe und Abholung ausmachen und den Standort des Stapels durchgebe. Der Jurist spricht dabei vom Übergabesurrogat.


    @all: Ich hoffe, jetzt werden nicht haufenweise Urlaube abgesagt! :lachtot: :shocked:

    @ Bennis-World: sehe ich genauso wie Du.


    Vor allem, wie soll eine Gruppe zustande kommen, wenn jeder kommt und geht, wie es ihm gefällt? Wenn ich meine Welpenhalter ab und zu schimpfe (Stichwort Lärm von oben), weil sie unpünktlich kommen, dann nicht grundlos. Ein Welpe kann sich nur wenige Minuten konzentrieren. Typischer Fall: Ich fange pünktlich an und lasse die Hunde spielen, nach ca. 10 Minuten kommt ein Zuspätkommer. Lasse ich den nicht mehr mitspielen und gehe gleich zum Üben über, so wird dessen Welpe aus der Stunde nicht viel mitnehmen. er ist gaspelig, unkonzentriert, will zu allen anderen hin... Außerdem ist er garantiert noch nicht ausgelaufen, kackt auf den Platz, herrchen holt Schaufel...bis es losgeht, gaspeln alle anderen Welpen rum. Lasse ich ihn trotz zuspätkommen noch spielen, so spielen alle anderen Welpen so lang, dass bei denen hinterher nicht mehr viel zusammenläuft. Sie sind einfach erschöpft. Soviel zur Ergänzung der Flexibilität.


    Außerdem: Dein Hund wird hoffentlich weit über 10 Jahre Dein Partner an Deiner Seite sein. Da sollte es Dir schon die paar Euro wert sein, dass er vernüftig geprägt und erzogen wird. Was sind schon ein paar Euro und ein erstes zeitaufwändiges Jahr in der Erziehung gegen ein lebenslänglich an der Schleppleine oder lebenslängliche Probleme mit anderen Hunden/Menschen/Situationen. Dein Hund soll Dich sein Leben lang überall hin begleiten und ein angenehmer Begleiter sein. Sorry, das gibt es halt nicht umsonst!


    Außerdem muss ich da mal eine Lanze für den Verein brechen. bei uns kostet der Beitrag 25 € im Jahr plus 10 € Aufnahme im ersten Jahr. In den meisten anderen Vereinen ist es nicht wesentlich teurer. Wenn Dir Dein Hund nicht mal das wert ist, dann gnade ihm wohl besser Gott, wenn mal größere Tierarztrechnungen kommen.

    @ noodles: Du hast das ganz richtig verstanden. Diebstahl setzt die Wegnahme einer Sache voraus. Wegnahme ist definiert als Bruch fremden Gewahrsams (tatsächliche Sachherrschaft) und Begründung neuen Gewahrsams. Gibts Du den Hund aus irgendwelchen Gründen weg (Urlaub, Tagesstätte, Freundin, Gassigeher...), wird Dein Gewahrsam nicht gebrochen, also liegt kein Diebstahl vor.

    @ bluemchen: jepp, traurig aber wahr.
    Alter Rechtsspruch: wo Du Deinen guten Glauben gelassen hast, musst Du ihn suchen. In heutigem Deutsch: beim gutgläubigen Erwerb kannst Du Dich nicht an den neuen Erwerber halten, sondern Du musst Dich an den halten, dem Du die Sache übergeben hattest.
    Ausnahme vom gutgläubigen Erwerb ist bei abhandengekommenen Sachen, also wenn der Hund gestohlen wird oder verloren geht, also unwillentlich Deinen Einflußbereich verlässt.

    Hallo,


    auch bei uns gibt es im Wald Wildschweine, deshalb meide ich aber den Wald nicht.


    Ich für meinen Teil bleibe auf viel begangenen Wegen (meide also Rückewege und Graswege) und sorge dafür, dass mein Hund bei mir bleibt. Rumschnüffeln abseits des Weges iss nich, da wird sofort zurückgerufen. Wege mit dichtem Bewuchs bis unmittelbar an den Weg heran (Fichtenschonungen usw.) sind tabu. Außerdem gehe ich möglichst nicht mehr bei Nacht und wenn es denn in der Dämmerung sein muss, sehe ich zu, dass ich so laut unterwegs bin, dass ich kein Wildtier überrasche und auf dem falschen Fuss erwische.


    Ansonsten denk ich, wird das Schwein immer schneller sein als ich. Ich denk daher ist stehenbleiben und ruhig weggehen vermutlich der beste Weg. Und auf einen Baum käme ich ohnehin nicht rauf.

    @ bluemchen
    Hallo Alexandra, woher? Ich hab`s studiert. Ich belehr Dich gerne eines Besseren. Du vermischt Strafrecht und Zivilrecht. Strafrechtlich liegt seitens des Trainers vermutlich eine Unterschlagung zum Nachteil des wahren Eigentümers vor, wenn keine Berechtigung des Trainers zum Verkauf vorlag. Zum Nachteil von Pfirsichblüte hat er einen Betrug begangen. Aber zivilrechtlich ist der Kaufvertrag und auch die Übereigung wirksam. Der seutsche Gesetzgeber hat sich im Sinne des freien und uneingeschränkten Handelsverkehrs dafür entscheiden, dass das Abstraktionsprinzir gilt. Die Wirksamkeit des sachenrechtlichen Aktes (Übereignung) ist unabhängig von der schuldrechtlichen Wirksamkeit eines Vertrages (Kaufvertrag). Schuldrecht gilt ohnehin nur zwischen den Parteien, also Trainer-Pfirsichblüte. Sachenrecht gilt gegenüber und zwischen allen Personen. Daher ist der KAufvertrag völlig wurscht für die Frage, wer Eigentümer ist. Es kommt auf die §§ 929 ff BGB an und da eben auf den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten, da der Trainer voraussichtlich Nichtberechtigter war.


    Vor Strafe schützt das den Trainer natürlich nicht. Er kann angezeigt werden. Das war hier aber ja nicht die Frage.


    Ebenfalls kann der ursprüngliche Eigentümer vom Trainer Ersatz fordern. Er kann den Kaufvertrag (wenn günstig für ihn) genehmigen und den Kaufpreis kondizieren oder als Alternative Schadensersatz nach §§ 823 ff BGB (Verkehrswert) verlangen, wenn die Stute unter Wert verkauft worden ist.


    Nur Pfichsichblüte ist als gutgläubiger Dritter vor Regress geschützt. Im Sinne der Sicherheit im Rechtsverkehr.

    Hallo Jenny,


    war schon auf dem Weg ins schöne Wochenende, als ich Deinen Thread sah. Dacht mir, um Dir auch ein etwas ruhigeres Wochenende zu verschaffen, antworte ich Dir mal.


    Also: Grundsätzlich kann jeder alles verkaufen, ob er Eigentümer ist oder nicht. Der Kaufvertrag ist und bleibt wirksam, ob mit Vollmacht oder nicht oder ob das Pferd auf "Kommission" bei Deinem Trainer war oder nicht. Kritischer wäre die Sache, wenn der Vertrag noch nicht erfüllt wäre, da Du dann nur gegen den Trainer und nicht gegen den Eigentümer Ansprüche hättest. Soweit zum post "Blümchen".


    Fraglich ist, ob Du Eigentümer des Pferdes geworden bist oder nicht. Zu den e-bay vergleichsposts gibt es einen Unterschied. Einmal handelt es sich um abhandengekommene Sachen (sprich gestohlen), daran kannst Du kein Eigentum erlangen. Ich geh jedoch davon aus, dass Dein Trainer das Pferd nicht gestohlen hat, es also vom Besitzer wissentlich und willentlich aus der Hand gegeben worden ist. Dann kannst Du auch gutgläubig Eigentum erwerben, nachdem Dir das Pferd ja übergeben worden ist.


    Zur Frage der Papiere. Wenn sich Dir aufdrängen musste beim erwerb, dass etwas faul ist, dann ist klar, dass Du nicht gutgläubig warst. Wenn aber die Geschichte des Trainers "passte" und an seiner Legitimation kein Grund zu zweifeln war, dann geht Deine Gutgläubigkeit nicht verloren. Hattest Du denn den Impfpass und den Equidenpass von Deiner Stute? Das ist meines Erachtens wichtiger als die Papiere des Verbandes. Wir in die Verbandspapiere der Eigentümer überhaupt eingetragen? Frag mal nach beim Zuchtverband.


    Ansonsten: ruhig bleiben, Du bist so ziemlich auf der sicheren Seite.


    Und zuletzt hast Du dann auch noch ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vorbesitzer, nachdem Du entsprechende Rechnungen ausgelegt hast.


    Um die Verhältnisse jedoch endgültig zu klären solltest Du die Aufstellung machen, was Du an Kosten hattest. Ich würde mir überlegen, überhaupt jetzt schon zum Anwalt zu gehen. Oftmals ist es einfacher, billiger und vernünftiger, direkt zu konferieren. Oder lass Dich nur beraten und kontaktiere dann den Vorbesitzer selbst. Wenn Du so hohe Auslagen hattest, sieht er selbst, dass Nichts übrigbleibt, wenn er das Pferd zu Geld machen will. Um das Pferd wird es ihm wohl nicht gehen, wenn es so heruntergekommen war. Erklär ihm, er macht am leichtesten was locker, wenn er dem Kaufvertrag des Trainers zustimmt (also genehmigt) und dann von diesem den Erlös (also den Kaufpreis) herausverlangt.



    Hoffe Du bist jetzt etwas beruhigt, wenn nicht oder weitere Fragen, schick ne e-mail.


    @all: Schönes Wochenende

    Hallo,


    Persephone: ich seh das genauso, nur dass das künstliche noch den Vorteil hat, dass es für Tiere geeignet ist (Konzentration/Menge macht ja bekanntlich das Gift) und dass die Wirkstoffe und deren Konzentration immer gleich ist.


    @All: mit Chrysanthemengift ist nicht zu spassen. Ich würde es weder an Tieren (außer den zu tötenden :D :ops: ) noch in deren unmittelbarer Nähe anwenden.
    Ich hatte mal ein Wespennest und kam nicht ran. Also Fenstersims und Fensterrahmen eingesprüht und ich hatte den ganzen Sommer lang Ruhe, abgesehen von den zu beseitigenden Leichen, die sich häuften. Also schnell abbaubar iss nich.
    Nachdem ich Nichts gegen Spinnen hab (außer Spray :x (und Ekel)) hab ich es an Spinnen auch ausprobiert. Was soll ich sagen, die Biester haben Zuckungen bekommen, ziemlich gelitten, wurden langsamer, aber: sie waren nicht tot !!!! (zumindest nicht bis ich die Zwischenzeit genutzt habe, um die Fliegenklatsche zu holen und sie dann von ihren Leiden zu erlösen. Möchte lieber nicht wissen, was da hinter der RBB auf mich wartet :shocked: ). Da Zecken eigentlich keine Insekten, sondern Spinnen sind, glaub ich daher nicht, dass sie von dem Mittel eingehen.


    Aber auf dem Hund wäre ich vorsichtig, da lieber zugelassene Mittel, deren Dosierung stimmt, auch wenn "natürlich" beim Wirkstoff schöner klingt. Letztendlich gehen Katzen anscheinend (von Hörensagen) auch ein, wenn sie das HundeSpotOnPräparat bekommen).

    Hallo,


    seriös klingt das aber nicht. Eher nach Vermehrer. Im Zweifelsfall würde ich mal nachfragen, wo die Hunde registriert sind bzw. ob es eine VDH Zucht ist. Registrieren kann ich einen Hund überall, zu sagen hat das nichts, vor allem nicht über die Zuchttauglichkeit. Und der Begriff Stammrolle oder Papiere ist nicht geschützt. Jeder kann Papiere aus dem Computer ausdrucken, Vater: Fiffi vom Dorf, Mutter: Bella von gegenüber.... :lachtot:


    Es kommt immer auf den Verband an, der dahintersteckt. Ist es nicht der VDH oder die FCI, dann spricht man von einem Dissidenzverband/Dissidenzverein. Dies als Stichwort, wenn Du weitersuchen möchtest.