mh. also wenn ihr das im vertrag nicht stehen hattet, besteht auch kein anrecht auf rückerstattung, glaube ich. wenn es auch nicht auf probe oder so war, wie man es auch aus dem th kennt. aber der hund gehört ja jetzt garnicht dir, also können sie ihn zurückverlangen. andererseits haben sie ihn sozusagen vor deiner tür abgeladen und somit vielleicht ihr recht auf den hund verwirkt? ich denke du solltest mal mit einem anwalt reden.
wenn ihr das so mit denen regeln könnt, müsst ihr einen neuen vertrag machen, so das der hund offiziell wieder euch gehört, allerdings können sie dann ja auch geld für den hund verlangen.
event. ist aber der alte vertrag auch nichtig, da sie die bestimmungen nicht eingehalten haben, weil sie den hund ausgesetzt haben, sozusagen bei dir.
wie das alles so rechtlich funzt, weiß ich leider auch nicht, und ein anwalt kann da sicher helfen, und eine beratung ist ja auch nicht so teuer.