Beiträge von derandi
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muss ich den sachkundenachweis für jeden ü20/40-hund ablegen, den ich halte (vor allem, wenn ich sie nicht gleichzeitig sondern nacheinander halte - bei parallelhaltung wäre es ja wohl quatsch, den fragebogen mehrfach auszufüllen), oder reicht es, wenn man einmal die sachkunde nachgewiesen hat?Ich meine, dass der Nachweis sich nur auf den Halter bezieht (im Gegensatz zum "Hundeführerschein", der das Duo Hund/Halter bewertet) und er deshalb nur einmal gemacht werden muss.
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Warum wollen denn die Rüden-Besitzer den Hund nicht anleinen? Eventuell würde ich auf eine Leinenpflicht hinweisen, oder auf Schadensersatz bei einem ungewollten Deckakt. Vielleicht überlegen die sich das dann doch mal...?
Das kann ja nicht sein, dass ihr in eurer "Freiheit" eingeschränkt werdet....!
Hallo,
da unsere süße demnächst wohl auch mal läufig wird und ich das kürzlich in unserer Haftpflicht-Beschreibung gelesen habe - worauf bezieht sich denn der Schadensersatz? Was wird da ggf. bezahlt, und wann wird das wirksam?
Würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass die anderen ihre Rüden anleinen. So wie ich das verstehe, geht's jetzt um eure unmittelbare Nachbarschaft, oder? Dass man mit 'ner läufigen Hündin nicht auf die Hundewiese geht, ist klar.Andreas