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Wo hast Du das gelesen?
Und der Wesenstest gilt auch für Pittbulls.
Der Hund gilt aber doch erst dann als gefährlich, wenn er den Wesenstest nicht bestanden hat.
Da steht alles drin:
http://www.hessenrecht.hessen.…10-94-HundeVO/HundeVO.htm
http://www.hundehaftpflicht-info.de/hessen.htm -> sorry, den link hatte ich vergessen :kopfwand:
Wenn eine Rasse als UNWIDERLEGBAR gefährlich gilt (und das bereits in der Verordnung), dann wird sie auch immer als gefährlicher Hund geführt, aus diesem Grund "unwiderlegbar"...es gibt auch widerlegbar gefährliche Hunde... ich weiß nicht wie genau das in Hessen dann gehandhabt wird, evtl können die Städte entscheiden, ob sie nach bestandenen Wesenstest maulkorbfrei laufen dürfen... aber im Endeffekt besagt es eben, dass dein Hund rein rechtlich ein gefährlicher Hund ist und gefährliche Hunde dürfen nicht verkauft werden (und iwo steht auch nicht vermehrt)...wie das mit Welpen gehandhabt wird?? Keine Ahnung. Es sind seht viele Grauzonen, man wird nie eine zufriedenstellende Antwort bekommen...und unterstützen wird die hessische Landesregierung eine Zucht sicherlich nicht..
Im Endeffekt ist mir das aber egal, selbst wenn du aus Niedersachen kommen würdest, meine Unterstützung bekommst du in der heutigen Zeit sicherlich nicht...
Sorry falls inzwischen schon neue Erkenntnisse da waren, hab noch nicht alles nachgelesen