Typische Juristenantwort: das kommt darauf an...
So pauschal kann man das leider nicht beantworten, da es immer auf alle Umstände ankommt. Wie Susami schon gesagt hat, hat man bei einem Kauf grds. zwei Jahre Gewährleistungsrechte. Ob du aber Ansprüche geltend machen kannst, hängt von deinem konkreten Fall ab. Das wird dir auch anz konkret niemand beantworten können, weil man 1. nicht alle Einzelheiten kennt und 2. so eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist.
Ich wünsche deiner Happy alles Gute!