Beiträge von letitia

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    (is mir auch schon passiert, 7tüten dabei gehabt, hund 8mal geshitet)


    Zwar off-topic, aber: o_O Dein Hund kackert 8 mal??



    On-topic: In Deutschland kommt das bestimmt nicht, weil vermutlich zu teuer. Aber eigentlich wäre es richtig. Ich finde es gibt fast nichts Ätzenders, als die Kacke des Hundes einfach mitten auf einem Weg liegenzulassen. Werd ich nie verstehen. Ich habe auch einmal meine Tüten vergessen. Flake hat natürlich gekackert und dann habe ich die Hinterlassenschaft in eine leere Zigarettenschachtel gepackt :dead: Natürlich kam dann auch nicht gleich ein Mülleimer... Sah vermutlich witzig aus, aber immerhin war die Kacke beseitigt :ugly:

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    Es ist aber ein Unterschied, ob ein Teich privat gepachtet ist, oder ob jemand mit seinem Anglerschein in einem öffentlichen Gewässer (See) fischt.


    Sehe ich auch so. Wenn sie den See wirklich gepachtet haben, dann haben sie auch das Recht in Ruhe zu fischen.



    Ich hatte mal ne sehr unschöne Begegnung mit einem Angler, über die ich mich heute noch aufrege. Ich habe Flake im Neckar (den hatte der Angler nicht gepachtet ^^) schwimmen lassen. In einiger Entfernung saß ein Angler. Ich hab mir darüber gar keine Gedanken gemacht. Plötzlich kam der Typ und bedrohte! mich mit seinem Fischmesser. Wenn ich nicht sofort verschwinden würde, würde er mich und meinen Hund abstechen o_O Ich hatte blöderweise kein Handy dabei und es waren auch sonst keine Leute da. Also bin ich gegangen. Ich rege mich heute noch so über mich auf, dass ich nicht sofort die Polizei gerufen und den Typ angezeigt habe.
    Man kann ja normal mit mir reden, aber bedrohen geht halt gar nicht. Auch wenn ich es grundsätzlich nicht einsehe, warum der Angler denkt, mehr Rechte zu haben als jeder andere. :ka:

    Hey Forum,


    ich gehe morgen mit Flake zum TA, weil sie momentan oft rückwärtsniest und auch häufig schnaubt/hustet/keucht (was auch immer). Das Keuchen ist aber immer einmalig, auch das Rückwärtsniesen ist nur ein paar Sekunden lang.


    Ich will das halt jetzt mal abklären lassen, weil ich nicht möchte, dass sie irgendwas verschleppt. Soweit so schlecht.


    Nun meine Frage:
    Was sollte der TA in so einem Fall untersuchen? Ich hatte sowas noch nie und will, dass sie umfassend abgecheckt wird, weiß aber halt nicht, was das umfassen sollte. ;)


    Weiß jemand was oder hat jemand mit sowas Erfahrung?

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    So wahr, Malika :lol:


    Ich stehe gerade gedankenverloren an der Kasse im Supermarkt, habe alles eingekauft für mein Abendessen morgen, da quatscht mich ein Typ (eigentlich mein Beuteschema) an. Ich verstehe ihn nicht, daher: "Bitte?" Er: "Ich habe gefragt, ob ich mitkommen darf." Ich, immer noch in Gedanken: "Häh? Wohin?" "Na, zu dir." Und deutet auf meinen Einkauf auf dem Band. Weil ich so verdattert war, frage ich auch noch wieso... Kerl guckt mich schief an, nimmt seine Sachen und geht ans andere Band.


    Tja... wenn ich das immer unbewusst so handhabe, weiß ich jetzt warum ich Single bin :D


    :lachtot:

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    gen genau der Frage "Ist eine mündliche Absprache rechtlich bindend?" und der hat uns klipp und klar gesagt, dass das in der Theorie immer so behauptet wird, aber es dann in der praxis doch darauf ankommt, das beweisen zu können.


    Nichts anderes habe ich gesagt :ka:


    Im Übrigen war das lediglich die Reaktion auf einen Beitrag. Dass hier wohl überhaupt keine Einigung zwischen der TE und den ursprünglichen Besitzern geschlossen wurde, steht auf einem anderen Blatt.

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    Zumindest ist das nach meinem Rechtsverständnis so. Ein Gegenstand (auch ein Tier) kann ohne schriftlichen Vertrag den Besitzer wechseln, aber nicht den Eigentümer! Der Eigentümer steht rechtlich immer über dem Besitzer.


    Das ist nicht richtig.
    Verträge bedürfen grds. keiner Schriftform, das gilt auch für einen Kaufvertrag. Die Schriftform erleichtert in diesen Fällen lediglich die Beweisführung. Darüber hinaus wird Eigentum nicht durch den Kaufvertrag an sich übertragen, sondern durch Übereignung. Das ist schwierig zu erklären, tut hier auch nichts zur Sache.


    Jedenfalls braucht man für die Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache keinen schriftlichen Vertag.