Also, habe folgendes zu dem Begriff Vorsorge in meinen Bedingungen zur Tierhalterhaftpflicht gefunden, allerdings im allgemeinen PHV Teil:
2. Vorsorge-Versicherung
2. Für die Vorsorge-Versicherung (Ziffer 1.2.3 HPB) gelten neben den sonstigen Vertragsbestimmungen folgende besondere Bedingungen:
2.1 Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit dem Eintritt eines neuen Risikos, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf. Der Versicherungsnehmer ist aber verpflichtet, auf Aufforderung des
Versicherers, die auch durch einen der Beitragsrechnung aufgedruckten Hinweis erfolgen kann, binnen eines Monats nach Empfang dieser Aufforderung jedes neu eingetretene Risiko
anzuzeigen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige oder kommt innerhalb Monatsfrist nach Eingang der Anzeige bei dem Versicherer eine Vereinbarung über den Beitrag für
das neue Risiko nicht zustande, so fällt der Versicherungsschutz für dasselbe rückwirkend vom
Gefahreneintritt ab fort. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die Anzeige des neuen Risikos
erstattet ist, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach
Abschluss der Versicherung und in einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem die Anzeigefrist nicht
verstrichen war.
Hört sich für mich so an als gelte das für neue Hunde... also wenn man einen neuen Hund dazu bekommt ist er erstmal mitversichert. Nur das "versicherungspflichtig" irritiert mich.