Also mal Klartext:
Wilderei besteht bereits, wenn ein Hund herumliegendes geschossenes Wild anpackt und wegschleppt. Wenn ein Jäger seine toten Kaninchen verkauft und man damit Fährten legt, dann bewegt man sich zumindest auf seeeehr unsicherem Grund, denn der nicht zu Jagdzwecken ausgebildete Hund darf schlicht und ergreifend mit Wild nicht in Berührung kommen, im Prinzip nicht einmal mit einem Felldummy. Wenn einer, der Jagdhunde ausbildet, sowas mit Hunden macht, die definitiv nicht für die Jagd ausgebildet werden, dann sollte er es eigentlich besser wissen. Er sollte zum Beispiel wissen, dass der angestrebte Gehorsam am Wild in einem Scharfmachen enden kann, das so nicht erwünscht war. Wer seinen Hund auf Wildfährten ausbildet ohne jagdliche Zwecke zu verfolgen, sollte wissen, dass er seinem Hund den Wildgeruch schmackhaft macht. Und dass das Folgen haben kann.
Einen Hund, der jagdlich nicht geführt wird, bildet man weder an lebendigem noch am toten Wild aus. Punkt. Man darf einen Hund, der nicht für Jagdzwecke ausgebildet wird, nicht am Wild ausbilden. Punkt. Schon was du da schreibst, dass du deinen Hund auf Hasenfährten ansetzt, ist Wilderei, der Hund darf es nicht. Punkt. Egal, wie toll er die ausarbeitet. Nochmals Punkt. Egal, wie Gehorsam er ist. Punkt. Mag dir nicht passen, ist aber so. Punkt.
Und liebe Cörki: du hast keinen Jagdhund, das solltest du dir klarmachen.
Nochmal: der beim Antijagdtraining gewünschte und forcierte Blickkontakt des Hundes zu HF wird auf diese Art und Weise bei Jagdhunden nicht forciert. Dass der Hund sich am Führer zu orientieren hat (und schon da gibt es zwischen den verschiedenen Jagdarten gewaltige Unterschiede) ist eine pauschale Aussage, die auf jede Ausbildungsart eines Hundes zu beziehen. Der Jagdhund muss manchmal ohne seinen HF arbeiten, das sollte der nichtjagdlich geführte Hund niemals tun.
Der Hund wird beim AJT definitiv vom Wild weggeführt, denn wie ich jetzt schon mehrmals beschrieb: die Orientierung läuft über HF und Ersatzbeute. Aber nicht über Wild, das es real aufzuspüren oder zu verfolgen gilt, genau das suche ich zu verhindern, wenn ich mit dem Hund AJT mache. Er soll eben nicht die Wildspuren verfolgen oder gar Wild hetzen. Nicht nur hin und wieder nicht, sondern niemals jemals, es ist das absolute Tabu. Der ausgebildete Jagdhund hingegen darf seine Wildschärfe im Einsatz zeigen und darf Wild aufspüren, verfolgen, gegebenenfalls abtun. Diesen jagdlichen Einsatz mit den doch sehr konstruierten Bedingungen von Fährten- oder Dummyarbeit zu vergleichen, ist lediglich ein Hinweis auf Erfahrungsmangel.
Was du über die Baujagd schreibst, zeigt wiederum einen eklatanten Mangel an Wissen: auch die Baujagd verlangt eine Ausbildung und Prüfung. Niemand, der bei Verstand ist, schickt einen unausgebildeten Hund in den Bau. Keinen Dackel und keinen Terrier. Der Jagdterrier übt für die Brauchbarkeit genau dasselbe ein wie jeder andere Jagdhund, nicht weniger.
Und zum Schluß, auch wenn ich nicht glaube, dass du einsichtig bist: du solltest dir sehr genau überlegen, was du mit diesem Jagdterrier, der nicht dein Hund ist, da tust. Wenn der Hund in Jägerhände abgegeben werden soll, dann lass die Finger davon und sieh zu, dass der Hund in eben diese Hände kommt, um dort kompetent ausgebildet zu werden (und vor allem, um den richtigen Wildkontakt zu bekommen). Die anderthalb Jahre die du da für den Hund veranschlagst, sind eine verdammt lange Zeit, die der Hund nicht zur Befriedigung der Eitelkeit irgendwelcher Menschen mit sehr problematischem Antijagdtraining verdöseln sollte. Wenn du den Hund für dich selber ausbilden würdest - ja mei, wenn du es eben nicht besser weißt. Aber diese Art von Fremdausbildung würde ich tunlichst lassen, denn am Ende kann dabei ein wildscharfer Jagdterrier herauskommen, der plötzlich in Nichtjägerhänden abdreht. Das ist wohl kaum kompetenter Tierschutz.
Und wenn du nicht wenigstens dir selber gegenüber ehrlich genug bist einzugestehen, dass Arbeit mit Wild - Gehorsamstraining hin oder her, Triebkontrolle hin oder her - bei einem so triebigen Hund wie einem Jagdterrier immer! mit dem sehr hohen Risiko des Scharfmachens verbunden ist, dann tuts mir leid, aber dann muss man dir jede Ausbildungskompetenz absprechen!
So, Ich habe fertig.
Binehund
PS:
Strafgesetzbuch
§ 292 StGB Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.