Wir sind ab dem 27.8. in Noordwijk ... soll einen der schönsten Hundestrände Hollands haben - dafür rigoroser Leinenzwang bzw. Hundeverbot auf dem Boulevard.
http://www.mein-holland.de/tip…sflugsziele-hunde-00.html
Auszug aus der oben verlinkten Seite:
Als Hundebesitzer kennen Sie das; man darf nicht immer oder überall mit dem Vierbeiner an den Strand. Hierunter finden Sie eine Übersicht, wie das in den Küstenbadeorten der Niederlande (von Nord nach Süd) geregelt ist. Beachten Sie auch den „Geheimtipp" unter Noordwijk:
Den Helder: Mai – September angeleint, übrige Zeit frei
Julianadorp: Mai – Oktober 9 – 19 Uhr angeleint
Groote Keeten: Mai bis September 9 – 18 Uhr angeleint
Callantsoog: Mai bis September 7 bis 19 Uhr angeleint
Petten: Mai bis September bis 19 Uhr angeleint, danach frei.
Bergen aan Zee: nicht erlaubt 1. Mai bis 1. Oktober 9-19 Uhr
Egmond aan Zee: nicht erlaubt 1. Mai bis 1. Oktober 9-19 Uhr
Ijmuiden: 1. Mai bis 31. August nur in den Dünen, am Binnensee und am Strand ab Strandpfahl 57750, südlich des Strandpavillon "Beach Inn".1. September bis 1. April ist der gesamte Strand frei.
Zandvoort: nicht erlaubt 15. April – 1. Oktober 9-19 Uhr, 19-9 Uhr angeleint
Noordwijk: Während der Badesaison in Noordwijk, vom 1. Mai bis 1. September, ist der Strand vor den beiden Boulevards, zwischen Strandabgang 1 und Kilometerpfahl 80.500, für Hunde verboten. Für Pferde gilt dieses Verbot ganze Jahr.
In dieser Periode müssen Hunde auf folgenden Strandabschnitten in Noordwijk angeleint werden:
- ab Kilometerpfahl 75 (Langevelderslag) bis 500 m weiter Richtung Norden.
- ab Kilometerpfahl 78 (Duindamseslag) bis 500 m weiter Richtung Norden.
Tipp: „Beach End" bei Noordwijk ist ein Geheimtipp für Hundebesitzer; dieser letzte Strandabschnitt ist ein so genannter Hundestrand. Vom Parkplatz aus geht es noch kurz angeleint über die Dünen, dann aber können die Vierbeiner losstürmen und miteinander spielen, ohne dass sich andere Urlauber gestört fühlen. Sogar der Strandpavillon ist auf die tierischen Urlauber eingestellt: Fressnäpfe, Spielbälle und Leckerlis stehen für Bello und Co bereit
Katwijk: 1. April – 1. Oktober 9-19 Uhr nicht erlaubt
Wassenaar: nicht erlaubt 15. Mai bis 1. September 7-19 Uhr.Zwischen Strandpfahl 91 und 92 das ganze Jahr über frei. Dieser Strandteil ist ausschließlich über einen ausgewiesenen Wanderweg durch das Dünengebiet "Berkheide" erreichbar. In dem Dünengebiet besteht jedoch Leinenzwang.
Scheveningen: nicht erlaubt 15. Mai bis 1. Oktober., außer in zwei besonderen Gebieten (beim VVV erfragen)
Hoek van Holland: nicht erlaubt 1. Mai bis 1. Oktober 9.00 bis 19.00 Uhr.
Rockanje: nicht erlaubt zwischen 1. und 2. Markierung in der Zeit von Juni bis September, ansonsten das ganze Jahr über angeleint
Vrouwenpolder: angeleint erlaubt, außer am Veersemeer Strand und zwischen den Übergängen Zandput/ Veerse Gatdam.
Oostkapelle: angeleint von 10-19 Uhr.
Domburg: angeleint das ganze Jahr über
Westkapelle: angeleint 15. Mai bis 15. September zwischen 10 und 18 Uhr
Zoutelande: angeleint von Mai bis September 9-18 Uhr
Vlissingen: Nollestrand und Badstrand sind von April bis Oktober für Hunde gesperrt. Das Gebiet zwischen Nollestrand und Restaurant "de Hoge Duinen" ist für Hunde geöffnet.
Renesse: Hunde dürfen nur angeleint an den Strand.
Cadzand-Bad: angeleint erlaubt.
Nieuwvliet-Bad: angeleint erlaubt
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Juli 2007
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Übrigens, in den Niederlanden besteht Leinenzwang und wir weisen Sie auf folgende Mitteilungen der Niederländischen Botschaft hin:
Hunde, Katzen und Frettchen haben einen EU-Pass nötig, wenn sie ins Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden. Dies kann ein Tierarzt tun. Derselbe Tierarzt ist auch berechtigt, einen Vermerk über die Impfung in dem EU-Pass zu machen.
Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt tun. In den Niederlanden wird vor allem der "elektronische Transponder" (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Die Einfuhr von Pit-Bull-Terriern ist verboten. Für die Mitnahme eines American Staffordshire Terrier benötigt man einen Stammbaum.
( Quelle: http://www.mein-holland.de )