ZitatIch finde dieses Thema ungemein spannend, vor allem weil ich angehende Philosophie/ Ethik Lehrerin bin und es zukünftig meine Aufgabe sein wird solche Dilemmata als Denkanstöße in den Klassenraum zu werfen. Ähnliche Diskussionen finden gerade in der Bioethik Debatte statt, die Auswirkungen auf die Politik haben.
Dawn
Hallo Dawn,
Deine Ausführen sind interessant aber für die Praxis irrelevant. die Antwort auf diese Frage hat nichts mit Ethik zu tun.
Das in diesem Fall der Mensch gerettet werden sollte, ergibt sich aus folgendem:
1) Bürgerliches Gesetzbuch verpflichtet zur Hilfeleistung.
2) als Mitglied einer Bürgerlichen Gesellschaft bin ich auch zur Hilfeleistung verplichtet ohne ansehen der Person, weil ich das im umgekehrten Fall ebenso erwarte, vom Polizisten, vom Feuerwehrmann, vom Soldaten, vom Arzt, der nicht erst seinem kranken Hund Hilfe leisten sollte, wenn ich gleichzeitig auf der Strasse verblute.
3) Noch mal ganz deutlich, wer sich anders entscheidet, stellt sich m.M. bewusst ausserhalb unserer Bürgerlichen Gesellschaft und hat im umgekehrten Fall auch kein Anrecht darauf, dass ein Polizist das Leben seines Hundes für ihn aufs Spiel setzt.
Die folgt einfach aus dem Gesellschaftsvertrag, den wir alle als Bürger der Bundesrepublik miteinander geschlossen haben.
Gruß Werner und Jerry-Lee