Beiträge von Der Langsame

    Also warums den nun ein staffbull sein soll?
    Naja habe mit vielen Tierheimen telefoniert und allem.Und alle haben mir gesagt Lörrach ist so ne sache.Der eine wo hier geschrieben hat frag mal 5ämter 5antworten bekommste und so ist das.Lörrach weigert sich extrems mir einen Hund zu genehmigen der noch keinen WT bestanden hat.Auch wen ich ihn nochmal amchen muss.Die Leute vom Tierheim haben dan eben auch gesagt die haben den staffbull usw...
    Noch ist noch gar nix entschieden!!!Ich kämpfe weiter um einen amstaff genehmigt zu bekommen!
    Ja das mit Aris ist eben so ne sache er hockt auch schon ne zeit lang und ist nur ein katzensprung von mir entfernt.Deswegen erkundige ich mich wegen staffbull usw....
    Werde jetzt dan in geraumer zeit ein paar meiner nähere auswahl besuchen gehen dan wird sich auch mehr rausstellen.
    Angenommen wir hole uns ein staff aus TH münchen
    er ist 3jahre und ich nehme ich dan mit zu uns.Muss ich sofort einen WT ablegen?Wen ja dan wäre der hund sofort weg!Mit all den leuten wo ich telefoniert habe haben mir gesagt die würden den WT so gestallten das der hund durchfliegt und dan ist er weg.Und das will ich auch nicht.


    @Soka Lover junge 19 kommt mir jetzt aber nicht mir vorurteilen weil ich 19bin =)
    Aris kommt aus Weil

    Also ich würde gern den schwarzen nehmen den bulldog/labi so stehst auch im eu-heimtierpass.Soll ich zu meinem tierarzt dan mit dem hund und einen neuen Eu-heimtierpass machen lassen als staffordshire bullterrier und ihn anmelden?Die gemeinde kann dies aufgarkeinen fall verhindern/verbieten gel?Den wen das so ist melde ich ihn als staffbull an.
    danke das ihr mir so helft.
    Werde morgen nochmal zu Aris gehen. http://img233.imageshack.us/my.php?image=arises3.jpg

    nein wegen aussehen meinte ich dan gibts wieder problemme weil alle sagen das ist ein Pitbull.
    Bandogs sind mischlinge ja ich weiss und sie sind auch schwer vermittelbar obwohl sie erlaubt sind.
    Ja dem staff sein karakter ist mir auch wichtig.
    Ich werd schon ein paar hunde anschauen gehen.Und dan berichten.

    Zitat

    Also wegen dem Alter, ob nun 3 Jahre alt oder 5 wäre mir egal =) .


    Ein Bauernhof verschenkt die Welpen??? Warum???


    Ja rüde und hündin haben kinder gemacht man muss nur selber impfung usw alles bezahlen.
    Bandog darf man doch auch in BW halten gel?die sehen auch aus wie pitbulls.


    Zitat

    Also der Labi/Bulldog Mix sieht für mich eher wie ein Staffordshire Bullterrier aus


    hmm staffordshire bulltrerrier dürften aber auch ohne irgendeine einschränkung gehalten werden.Ausser es passiert was dan muss er WT man stimmts?aber im Eu-Heimtierausweiss von ihm steht american bulldog/labrador Mix Rüde und Tierarzt hat es unterschriben und stempel.
    Dan kann ja nix passiern oder?
    Und ein bandog kann ich ja auch ohne probs halten gel?Da hockt auch einer in der nähe.

    Jaja^^ also in die nähere auswahl ist gefallen
    der Bulldog/labbi mix http://img233.imageshack.us/my.php?image=arises3.jpg
    Dan
    http://www.tierheim-emmendinge…075d32ec519e294ab-20.html
    Dan ist in der gegen hier ein wurf von
    Perro de Presa Canario auch Dogo Canario genannt http://www.stafford-terrier.de/listies/presa.html
    sehen wie staffs aus aber sie sind erlaubt in BW nicht kat1 oder Kat2 den darf man ja ohne probs halten ne?Ist kein Züchter ein Bauernhof verschenkt sie

    Nalamaus
    natürlich wird man sich erstmal 14tage lang kennen lernen und dan wird entschieden.Jeder hat eine 2.chance verdient.Und die meisten sind doch drinnen wegen fehlender genehmigung oder nachdem die HVO eintrat!


    Also wegen Amato hab da angerufen und die frau war net gut über gesetzte informiert sie meinte sie gebe den hund nur her wen man selber WT in eigenem landkreis macht.Und as geht ja nicht
    Habe einen andern gefunden ein Mischling durch extremes glück das ist eine kleine organisation die arme hunde vermittelt durch einen bekannten wurde ich darauf aufmerksam gemacht
    Aus Tierheim
    Dogo Argentino/ labi mischling oder American Bulldog/labi mischling wobei beide von denen staffs ähnlich sehen... da werden sie bestimmt alle wieder denken uhhh kampfhund.Aber im Dokument vom Hund steht ja mix von daher... bilder kommen gleich die waren im tierheim um ecke bei mir wie cool^^
    Und die Frau von gestern hat sich noch nicht gemeldet.
    Im TH münchen wäre sonst nur noch Spike der staffbull und sheila aber sie ist so schön!!!!Leider schon 6jahre.Und dan noch Cleo die einen meinten sie sei erst 8monate andere wieder rum sagen sie wird bald 3 :???:
    Muss pics erst auf pc dan uppen dauert bissel


    Hier das bild von American Bulldog/labbi mix.
    http://img233.imageshack.us/my.php?image=arises3.jpg

    Ok hab auf AB draufgesprochen


    Hab das grad noch auf Hundegesetzt gefunden


    Anmerkung:
    Was das BW-Ministerium aus dem Urteil des Bverwg macht, ist "mehr als abenteuerlich" (O-Ton Rechtsexperte).
    Es wurde nur über einen Berufungszulassungsgrund verhandelt (und der war der falsche). Nicht gestellte Fragen kann auch das Bverwg nicht beantworten, z.B. die nach Art. 80 und rt 3 GG in bezug auf die BW-HVO. Eines Tages werden diese Fragen aber gestellt - und dann tschüß, HV Baden Württemberg.
    es wird zeit das jemand diese fragen stellt :D


    Pressemitteilung des Ministeriums:


    Kampfhunde-VO: Bundesverwaltungsgericht verwirft Beschwerden


    - 29.10.2002


    Stuttgart / Leipzig (aho) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen drei Normenkontrollurteile des Verwaltungsgerichtshofs


    Baden-Württemberg zur Verordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Halten gefährlicher Hunde nicht zugelassen. Damit besteht Klarheit darüber, dass die baden-württembergische Kampfhundeverordnung vom 3. August 2000 Bestand hat. Auch die Frage, welche Konsequenzen in Baden-Württemberg aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung zu ziehen sind, stellt sich somit nicht mehr.
    Wie das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg am Dienstag, 29. Oktober 2002, in Stuttgart weiter mitteilte, wies das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen unter anderem darauf hin, dass die Polizeiverordnungen der Länder zur Abwehr der Gefahren, die von gefährlichen Hunden ausgehen, auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen und verschieden ausgestaltet sind. Im Unterschied zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 beanstandet worden sei, sehe die baden-württembergische „Kampfhundeverordnung“ (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde) für die drei Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie ihre Kreuzungen kein generelles Haltungsverbot vor. Stattdessen könne mit einer Verhaltensprüfung, dem sogenannten Wesenstest, selbst bei Hunden der drei genannten Rassen die Vermutung der Kampfhundeigenschaft widerlegt werden. Bestehe ein Tier den Wesenstest, bedürfe es für die weitere Hundehaltung dieses Tieres keiner Erlaubnis Allerdings gelte ein genereller Leinenzwang.
    Bei den neun weiteren in der baden-württembergischen Verordnung genannten Rassen führen erst im Einzelfall hinzu kommende Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zur möglichen Begründung einer Kampfhundeigenschaft und damit zur Erlaubnispflicht für die Hundehaltung, den Leinen- und Maulkorbzwang sowie das Vermehrungsverbot und die Unfruchtbarmachung.
    Nach Auffassung des Innenministeriums besteht jetzt für das Land Baden-Württemberg, gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Polizeiverordnung, erfreulicherweise Klarheit. Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung müssten im Land nicht gezogen werden. Die bisher von der Polizei getroffenen Maßnahmen seien korrekt gewesen und Änderungen in der Vorgehensweise seien aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich. Darüber habe das Innenministerium die Regierungspräsidien, die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowie den Polizeivollzugsdienst unterrichtet. Auch die Ortspolizeibehörden seien informiert.


    Werde morgen nochmal mit denen kontakt aufnehmen und den leuten von Amt erklären das man so einen hund halten darf und sie das den leuten nicht verbieten können.
    Echt sowas regt mich extrem auf :kopfwand: :x weil sowas bezahlt man auch noch...
    Also wie gesagt jeder der in BW wohnt darf einen vermeintlichen Kampfhund halten solange nix im führungszeugnis steht, NIEMAND KANN ES EUCH VERBIETEN!!!!!
    Umgehen kann man den ganzen stress wen man Hunde die den WT schon haben anmelden den dan wurde die Kampfhund eigenschaft wiederlegt.Und er zählt als normaler hund.Egal wer euch was anderes sagt er Lügt ich habe beim Innenministerium angerufen und meinen Anwalt gefragt.
    Was ich aber hart finde auf staff und pit gehen ganze 7todesfälle von 1968-2007
    Der schäferhund 28!!!!Sogar ein Dackel hat 2 getötet.....