Ok hab auf AB draufgesprochen
Hab das grad noch auf Hundegesetzt gefunden
Anmerkung:
Was das BW-Ministerium aus dem Urteil des Bverwg macht, ist "mehr als abenteuerlich" (O-Ton Rechtsexperte).
Es wurde nur über einen Berufungszulassungsgrund verhandelt (und der war der falsche). Nicht gestellte Fragen kann auch das Bverwg nicht beantworten, z.B. die nach Art. 80 und rt 3 GG in bezug auf die BW-HVO. Eines Tages werden diese Fragen aber gestellt - und dann tschüß, HV Baden Württemberg.
es wird zeit das jemand diese fragen stellt
Pressemitteilung des Ministeriums:
Kampfhunde-VO: Bundesverwaltungsgericht verwirft Beschwerden
- 29.10.2002
Stuttgart / Leipzig (aho) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen drei Normenkontrollurteile des Verwaltungsgerichtshofs
Baden-Württemberg zur Verordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Halten gefährlicher Hunde nicht zugelassen. Damit besteht Klarheit darüber, dass die baden-württembergische Kampfhundeverordnung vom 3. August 2000 Bestand hat. Auch die Frage, welche Konsequenzen in Baden-Württemberg aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung zu ziehen sind, stellt sich somit nicht mehr.
Wie das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg am Dienstag, 29. Oktober 2002, in Stuttgart weiter mitteilte, wies das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen unter anderem darauf hin, dass die Polizeiverordnungen der Länder zur Abwehr der Gefahren, die von gefährlichen Hunden ausgehen, auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen und verschieden ausgestaltet sind. Im Unterschied zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 beanstandet worden sei, sehe die baden-württembergische „Kampfhundeverordnung“ (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde) für die drei Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie ihre Kreuzungen kein generelles Haltungsverbot vor. Stattdessen könne mit einer Verhaltensprüfung, dem sogenannten Wesenstest, selbst bei Hunden der drei genannten Rassen die Vermutung der Kampfhundeigenschaft widerlegt werden. Bestehe ein Tier den Wesenstest, bedürfe es für die weitere Hundehaltung dieses Tieres keiner Erlaubnis Allerdings gelte ein genereller Leinenzwang.
Bei den neun weiteren in der baden-württembergischen Verordnung genannten Rassen führen erst im Einzelfall hinzu kommende Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zur möglichen Begründung einer Kampfhundeigenschaft und damit zur Erlaubnispflicht für die Hundehaltung, den Leinen- und Maulkorbzwang sowie das Vermehrungsverbot und die Unfruchtbarmachung.
Nach Auffassung des Innenministeriums besteht jetzt für das Land Baden-Württemberg, gut zwei Jahre nach Inkrafttreten der Polizeiverordnung, erfreulicherweise Klarheit. Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen Gefahrtierverordnung müssten im Land nicht gezogen werden. Die bisher von der Polizei getroffenen Maßnahmen seien korrekt gewesen und Änderungen in der Vorgehensweise seien aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich. Darüber habe das Innenministerium die Regierungspräsidien, die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowie den Polizeivollzugsdienst unterrichtet. Auch die Ortspolizeibehörden seien informiert.
Werde morgen nochmal mit denen kontakt aufnehmen und den leuten von Amt erklären das man so einen hund halten darf und sie das den leuten nicht verbieten können.
Echt sowas regt mich extrem auf :kopfwand: :x weil sowas bezahlt man auch noch...
Also wie gesagt jeder der in BW wohnt darf einen vermeintlichen Kampfhund halten solange nix im führungszeugnis steht, NIEMAND KANN ES EUCH VERBIETEN!!!!!
Umgehen kann man den ganzen stress wen man Hunde die den WT schon haben anmelden den dan wurde die Kampfhund eigenschaft wiederlegt.Und er zählt als normaler hund.Egal wer euch was anderes sagt er Lügt ich habe beim Innenministerium angerufen und meinen Anwalt gefragt.
Was ich aber hart finde auf staff und pit gehen ganze 7todesfälle von 1968-2007
Der schäferhund 28!!!!Sogar ein Dackel hat 2 getötet.....