Beiträge von jacqi

    Hallo,


    schön das jemand Interesse hat auf ein gemeinsams Treffen :roll:
    Längere Anreise :???:
    Aus welcher Gegend kommt Ihr?


    Wir sind doch wohl nicht die einzigen, die Lust auf ein Treffen hätten oder doch :irre:
    Meldet Euch, bevor der Winter kommt ;)


    Hier ein paar Vorschläge von mir, wo wir gemeinsam mit unseren Vierbeiner spazieren gehen könnten:
    - Jaberg (einige sagen auch Sandheide dazu)
    - Hildener Stadtwald
    - Rhein (Oberkassel)
    - Segelflugplatz (Haan)
    Das sollte als erstes reichen.
    Also meldet Euch, denn alleine macht es nicht so viel Spaß.

    nach den Photos zu urteilen, war es bestimmt für alle ein schöner Tag.


    Kein weiteres Treffen geplant :???:
    Gehen denn alle alleine mit Ihren Vierbeiner spazieren? :irre:


    Wer hätte Lust auf ein Treffen?
    Meldet Euch, damit wir was gemeinsam machen können.


    LG

    Hallo,


    habt Ihr schon nette Leute in Düsseldorf gefunden?


    Den ersten Tipp den ich geben kann:
    Darauf achten, wo man in Düsseldorf den Hund ohne Leine laufen lässt, sonst wird's teuer. "Leinenpflicht"
    Es gibt aber ausgewiesene Hundeauslaufgebiete, sind nicht alle schön.
    Am Rhein geht es aber fast überall, auch ohne Leine.
    Hier ein Link dazu
    http://www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/hunde.shtml


    Auf unserer Hompage gibt es weitere Ausflugsziele mit Hund. http://teufelspapa.de


    LG

    Hallo Laura,


    natürlich kannst Du ein Vertrag erstellen, wenn das für Dich wichtig ist.
    Bevor Du einen Vertrag zusammen stellst, solltes Du dir überlegen, welche Punkte für Dich wichtig sind.
    Z.B. Kosten, Betreuungszeiten, Leinenpflicht, Haftung usw.
    So könnte ein Vertrag aussehen.


    1. Vertragsgestaltung
    Zwischen den Parteien besteht kein Dauerschuldverhältnis, sondern es wird für jeden Fall der Betreuung ein separater Vertrag geschlossen.


    2. Pflichten des Tierhalters
    a) Der Tierhalter ist verpflichtet, für das vom Betreuer zu betreuende Tier eine geeignete Haftpflichtversicherung (Tierhalterhaftpflichtversicherung) nachzuweisen oder abzuschließen, durch welche diejenigen Schäden ersetzt werden, die während des Betreuungsverhältnisses durch das Tier an anderen Tieren, Personen oder Sachen entstehen. Der Tierhalter ist weiterhin verpflichtet, das Tier mit dem notwendigen Impfschutz zu versehen oder versehen zu lassen.
    b) Wird ein Vertrag über Dauerbetreuung abgeschlossen, muss der Tierhalter die Betreuerin einen Monat vor Urlaubsbeginn oder sonstigem Fernbleiben des Hundes informieren. Ansonsten muss der Tierhalter die Monatspauschale zahlen.


    3. Pflichten des Betreuers
    Der Betreuer ist verpflichtet, das Tier zu beaufsichtigen und für das Wohl des betreuten Tieres zu sorgen, also ihm die vereinbarte oder sonst notwendige Pflege und Betreuung zukommen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Pflege- oder Erziehungserfolg gegen den Betreuer.


    4. Rücktritt vom Vertrag
    a) Sollte der Betreuer aus Gründen von Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Betreuungstermin wahrzunehmen, so kann er von dem Vertrag zurücktreten. Er ist hierbei jedoch verpflichtet, dem Tierhalter möglichst frühzeitig Bescheid zu geben. Aus dem Vertrag bestehen dann keine Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz zwischen den Parteien.
    b) Der Tierhalter kann bis zu einem Zeitpunkt von 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin von dem Vertrag folgenlos zurücktreten. Bei einem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichtwahrnehmung eines Termins durch den Tierhalter steht dem Betreuer ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 25% des vereinbarten Entgelts zu; dem Tierhalter ist freigestellt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.


    5. Zahlungsweise
    Das vereinbarte Entgelt für die Betreuung ist – vorbehaltlich individueller Absprachen - vor dem Betreuungstermin in bar zu entrichten.


    6. Haftungsumfang
    a) Für Schäden, die während der Betreuung an dem betreuten Tier oder an einem Recht des Tierhalters an dem Tier entstehen, haftet der Betreuer nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, in Fällen von Erkrankung, Verletzung oder Verlust des Tieres.
    b) Die Haftung von Dogsitting / Regina Nasu-In auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug oder sonstigen Vertragsverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt jedoch nicht für die Haftung aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten und nicht für die Haftung wegen Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


    7. Kostenersatz
    Der Betreuer ist berechtigt, das betreute Tier im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls oder in sonstigen Fällen, in denen er das für notwendig halten darf, zu einem Tierarzt zu bringen und dort behandeln zu lassen. Die Kosten für die Heilbehandlung trägt der Tierhalter.


    8. Salvatorische Klausel
    Ist oder wird eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, so sind die anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
    Liebe Grüße

    Hallo,
    gibt es im Erkrath und Umgebung nicht ein paar Hundefreunde , die Lust auf einen gemeinsamen Spaziergang am Nachmittag oder Wochenende haben?


    Wir haben einen 2 jährigen lieben Cairn Terrier und suchen immer nette Leute, die sich uns anschließen möchten.
    Wer also keine Lust hat, alleine mit seinem Hund spazieren zugehen, kann sich gerne bei mir melden.

    wir haben bei unseren Liebling Leberwurst zur Erziehung verwendet.
    Damit wir es besser dosieren können, haben wir eine Food-Tube verwendet. Hat wunderbar funktioniert.
    Noch ein Tipp:
    Wenn das richtige Leckerchen gefunden wurde, nur für die Erziehung verwenden.


    Sieh mal auf meiner Hompage unter:
    Haustier, Kategorie Hund
    http://www.teufelspapa.de


    Liebe Grüße