ZitatSteht im Mietvertrag, dass die Hundehaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängt, ist der Vermieter frei, ob er Hundehaltung erlaubt oder nicht (OLG Hamm 4 RE Miet 5/80 und 6/80). Allerdings kann der Mieter hier davon ausgehen, dass der Vermieter zustimmt, wenn nicht gewichtige Gründe im Wege stehen (LG Ulm 1 S 286/89-01) oder andere Mieter im Haus ebenfalls einen Hund halten (LG Berlin 64 S 234/85). Dabei kann die Erlaubnis zur Hundehaltung auch mündlich erteilt werden (AG Konstanz 4 C 63/07).
In meinem Mietvertrag steht "Tierhaltung ist nicht erlaubt. Ausnahme siehe Zusatzvereinbarung." Im Hinterhaus (gehört zu "meinem" Haus) wird ein Staffi gehalten und überall verteilt ein paar Katzen.
Die Hundehaltung wird mündlich erteilt.
Nun frage ich mich, ob die genannte Zusatzvereinbarung nicht eigentlich schriftlich festgehalten werden müsste?
Kann der Verwalter die mündliche Genehmigung später einfach zurückziehen? Brauch ich Zeugen. Ich vertraue ihm eigentlich, aber man weiss ja nie.
@ maltahund
Wieso hast Du denn die ganzen Recherchen angestellt und was haben sie für Dich ergeben. Konntest Du etwas davon verwenden? Das meiste hatte ich mir auch schon im Netz angelesen, aber ich weiss nicht, wie man es direkt verwenden kann..
Liebe Grüße und vielen Dank im Vorraus.
P.S.: Es eilt ein wenig, denn meine kleine Maus kommt im Juli.