Hallo,
wir wohnen in Wuppertal, nicht an einer Haupt- oder stark befahrenen Straße, sondern in einer Wohnsiedlung. Meine Frau verliess mit unserem Hund Bella das Haus, um zum vor dem Wohnhaus parkenden Auto zu gehen. Dabei musste sie ca. 6 Meter den Bürgersteig benutzen; Leine in der Hand, Bella nicht angeleint für dieses kurze Stück. Hätte das Auto an einer anderen Stelle gestanden, währe es nur ein Weg von ca. 1,5 Meter vom Grundstück über den Bürgersteig gewesen. Genau in diesem Moment hielt ein Auto (Zivil) mit zwei Bediensteten des Ordnungsamtes, welche auf die Leinenpflicht hinwiesen und die Daten meiner Frau notierten. Auf die Frage meiner Frau, was dies nun kostet, antworteten sie, dass sie dies nicht sagen könnten; meine Frau würde eine Nachricht mit den Angaben vom Ordnungsamt erhalten.
Besteht auch Leinenpflicht für solch einen kurzen Weg (1,5 m oder wie geschehen 6 m) oder liegt dies im Ermessen des jeweiliogen Ordnungsamtmitarbeiters?
Vielen Dank im voraus für Antworten oder Hinweise.
Herzliche Grüße von
CsiJoe