Ihr Lieben,
bitte denkt daran, dass die Tierhalterhaftung eine Gefährdungshaftung ist und es nicht auf "mein Hund war schuld" ankommt. Beißt ein Hund, haftet man. Berücksichtigung findet eventuell ein Mitverschulden des anderen Hundehalters (wenn 2 Hunde sich beißen) oder eines Fußgängers oder Radfahrers. So wird es auch in diesem Fall hier gewesen sein. Man unterhält sich und achtet nicht auf die Hunde, es kommt zur Beißerei und daher wird ein Mitverschulden des HH angerechnet.
Nur, wenn es sich um ein Nutztier handelt, kann man sich aus der Haftung befreien. wenn man "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat".
Es muss sich im Übrigen die typische Tiergefahr verwirklicht haben wie Anspringen, Beißen, Ausreißen usw.
Die Haftpflicht wehrt Ansprüche ab. In keinem Fall ist der HH verpflichtet, z.B. die anderen 50 % zu zahlen.
LG.