Das Problem:
Die wachsende Zahlen streunender und ausgesetzter Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen stellen in einigen europäischen Ländern ein Problem dar. Uns erreichen immer wieder erschreckende Bilder von vergifteten, erschlagenen und auf das Schlimmste misshandelter Tiere. Tierschützer und andere engagierte Personen bemühen sich, die Situation der sogenannten Straßentiere seit vielen Jahren durch großen persönlichen und finanziellen Einsatz zu verbessern. In den betroffenen Ländern fehlt entweder eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Haustieren oder sie ist völlig unzureichend oder sie wird erst gar nicht umgesetzt.
In jüngster Zeit werden zunehmend streunende Tiere weltweit, so auch in manchen Ländern Europas für die Ausbreitung von Tollwut und anderen Krankheiten verantwortlich gemacht. Unter diesem Vorwand werden Massentötungen an Hunden und Katzen in einigen Ländern der Welt vorgenommen.
Die Gesetzgeber:
Die Europäische Union veröffentlichte im Mai 2008 einen „Bericht über eine neue Tiergesundheitsstrategie (2007-2013)“. Diese Strategie sieht unter anderem eine starke Anlehnung an die „Entwurfsrichtlinien über Hundepopulationssteuerung“ der World Organization for Animal Health (OIE) entworfen von der Terrestrische Animal Health Standards Commission (Bericht Oktober 2008) vor. Alle Mitgliedsstaaten der EU sind auch Mitglied bei der OIE.
Die Lösung des Streunerproblems bei der OIE
Die Entwurfsrichtlinien der OIE haben inzwischen die Anerkennung verschiedener nicht-europäischer Länder gefunden. Nach diesen Empfehlungen wird das Problem von Straßentieren bereits umgesetzt. Die Richtlinien der OIE sind stark ausgerichtet nach ökonomischen Gesichtspunkten und definieren klare Umsetzungsmaßnahmen zur Eindämmung von Tollwutinfektionen im Zusammenhang mit der Streunerproblematik. Die OIE, deren Vorstand aus Vertretern von Ländern besteht, in denen die Problematik von Straßentieren vorhanden ist, empfiehlt daher natürlich die möglichst schnelle Beseitigung des Problems durch zügige Minderung der Populationszahlen von Straßentieren. Sie schlägt in ihrem Entwurf zur Beseitigung der Streunerproblematik vor allem die Euthanasie der Streuner vor – insbesondere unter der Berücksichtigung von Kosten, Infrastruktur oder der „Unvermittelbarkeit“ von Tieren.
Die von der OIE akzeptierten Methoden der Ausrottung der Straßentiere reichen von Bolzenschuss mit anschließender mechanischer Hirnschädigung und Ausbluten über Vergasung bis hin zur Tötung durch Elekroschock.
Die Verantwortlichkeit für die Entscheidungen über das Schicksal von in einem Gebiet lebenden Straßentieren fällen die jeweils zuständigen örtliche (lokalen) Verwaltungen. Tierärzte und Tierschutzorganisationen werden zum Handlanger der öffentlichen Entscheidungsträger.
Die Folgen für Europa
Dieses erschreckende Dokument ist nicht nur das Todesurteil von Straßenhunden weltweit, es wird auch von Vertretern der EU mehrheitlich befürwortet, was das Abstimmungsergebnis über den „Bericht über eine neue Tiergesundheitsstrategie" beweist.
Noch wurde ein solches Gesetz nicht beschlossen.
Weil die EU aber plant, sich der OIE als Mitglied anzuschließen und weil die Mitgliedsstaaten der EU bereits Mitglied bei der OIE sind, besteht nun die große Gefahr, dass in Europa Tötungsstationen und Massentötungen von Straßenhunden eingeführt werden. Solche Tötungen geschehen nicht nur bei akuter Tollwut in einer Region. Sie können zum Beispiel auch vorgenommen werden, weil sich Menschen durch Hunde belästigt fühlen (Hundegebell, Kotverschmutzung), weil Hunde den Straßenverkehr gefährden könnten, weil Hunde gefährlich sein könnten, weil die finanziellen Mittel einer Gemeinde oder Stadt für eine längerfristige Tierheimhaltung nicht ausreichen, weil Kastrationsprogramme zu teuer sind. Wir wissen alle, was geschehen kann, wenn Lokalbehörden die Entscheidungsträger sind (siehe z. B. Serbien, Türkei, China).
Selbst Massentötung wird als legales Mittel mit dem Argument der Seuchenkontrolle zum Wohle des Menschen anerkannt. Anstelle Hundevermehrer, kommerzielle Züchter und Welpenimporteure zu stoppen, dürfen sie gemäß des Willens der OIE weitermachen. Man will sie lediglich in Verbänden organisiert wissen. Die Euthanasie von unseren Mitgeschöpfen wird zur Lösung für vom Menschen gemachte Probleme, denen der Mensch nicht gewillt ist, abzuhelfen. Der Mensch braucht nach OIE-Entwurf zur Behebung der Streunerproblematik weder Mitgefühl noch Verantwortung gegenüber seinen Mitgeschöpfen zu zeigen. Vielmehr wird er durch diese Richtlinien in seiner Verantwortungslosigkeit gestärkt und ihm das Recht andere Geschöpfe zu töten übermittelt.
Das Recht zur Euthanasie um ein selbst geschaffenes Problem aus der Welt zu radieren, erleichtert den Politikern weltweit und dann auch in Europa, sich nicht mehr um verantwortungsvollen Umgang mit Tieren in der Erziehung ihrer Staatsbürger sorgen zu müssen.
Der Tierschutz in Europa und die jahrzehntelange Arbeit vieler dem Tierschutz verbundenen Menschen wird zur Nichtigkeit degradiert. Die Verrohung der Menschen gegenüber ihren Mitgeschöpfen ist vorprogrammiert.
Viele Länder, in denen bereits seit Jahrzehnten ein funktionierender Tierschutz besteht, müssten sich darauf einstellen, dass die Tötung von Streunern durch Behördenwillkür zulässig wird.
Ebenso wird es verantwortungslosen Tier-Konsumenten erleichtert, die Ware Tier stärker denn je zu missbrauchen.