Hallo
ZitatAlles anzeigen[Addresse von mir]
[Addresse Ordnungsamt]
XXX, 15.07.2010
Ihr Aktenzeichen: xxxxx
Sehr geehrter Herr xxxx,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihr Einschreiben vom 13.07.2010 ein, und die darin befindliche Anordnung.
Grund: In Ihrem Bußgeldbescheid wurde eine Geldbuße aufgrund des Vorfalles am 10.05.2010 angesetzt. Diese wurde aufgrund bisher nicht nachweisbarer Aussagen einer Zeugin auferlegt. Ich bitte Sie hiermit, mir einen Beweis dafür zu erbringen, dass mein Hund die Zeugin wirklich gebissen haben soll.
Zudem wurde das Bußgeld auferlegt, weil ich durch den zeitlich vorherigen Vorfall bereits vorgewarnt worden sei.
Dieser Vorfall mit Frau Y als Zeugin wurde aber erst nach dem Vorfall mit der Zeugin X zur Anzeige gebracht, ich konnte also am 10.05.2010 nicht wissen, dass es eine Wiederholungstat sein sollte, denn bis dahin hat die Zeugin Y nichts davon erwähnt.
Zweitens lege ich Widerspruch ein gegen die Anordnung, meinen Hund egal wo an der Leine zu führen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Leinenpflicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Darin werde ich mich auch gerne halten. Daran halte ich mich selbstverständlich. Die Leinenpflicht für meinen Hund egal wo er sich befindet, wurde aufgrund falscher Tatsachen (ein angeblicher Beißvorfall, zu dem es keine Beweislage gibt) ausgestellt.
Wenn ich meinen Hund zukünftig immer an der Leine zu führen habe, egal ob er kontrolliert wird oder nicht, kann ich meiner Pflicht als Tierhalter, ein Tier seiner Art entsprechend zu halten (steht im siehe Tierschutzgesetz) nicht nachkommen.
Drittens ist unter Punkt 1 des Bußgeldbescheides eine angeblich aggressive Haltung meines Hundes geschildert, die schlichtweg nicht relevant ist, da der Hund sich zu dieser Zeit an der Leine befindet. Zudem deutet ein Bellen kaum auf einen Angriff gegen Menschen hin, diese Behauptung ist haltlos.
Mit freundlichen Grüßen
Night
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, habe aber ein paar kleinere Verbesserungsvorschläge für dein Schreiben.
VG Yvonne