Ich hatte so einen ähnlichen Fall mit einen defekten Arbeitsspeicher bei eBay.
Die ganze Sache hat über 10 Wochen(!!!) gedauert bis ich mein Geld wieder hatte.
-Allerdings erst nach mehreren Mails und Drohungen das ich rechtliche Schritte einleiten werde.
Darum würde ich auch sagen,mach den Händler unmissverständlich klar das du auch wegen nur 12€ zum Rechtsanwalt gehen würdest.
Vielleicht geht die Sache denn ja etwas schneller voran.
Beiträge von omegaB
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Hallo.
Elmar hat als er noch kleiner war hin und wieder mal an der Terassentür rumgekratzt und es sind jetzt einige kratzer im Glas. Da wir überlegen umzuziehen denke ich, dass es bei der Wohnungsübergabe Probleme wegen der Tür gibt.Versuchs mal mit Spiritus.Wenns nur kleine oberflächliche Schrammen sind,und davon gehe ich mal aus,kann man diese damit "unsichbar" machen Das hält ca. 3-4 Wochen.-Kleiner Trick aus der Glaserei........
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Ja ja.Wie heisst es doch noch so schön?
"Es kann der Frömste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt."Mein Tip.Geht diesen "tollen Herrn" so weit es geht aus dem weg.Wenn der die Sache hochspielt und sich vielleicht auch noch beim OA ein paar Märchen ausdenkt,hast du beim OA von vorherein schlechte Karten.
Und es wird ein verflucht teurer Spaß so eine Sache aus der Welt zu schaffen.
Ich hab so ein ähnlichen Fall.-Allerdings ist mein Randy "unangenehm aufgefallen".
Jetzt hab ich Mittlerweile schon über 300 Euro beim Rechtsanwalt hingeblättert und zahle nochmal 400 Euro für den Wesenstest. -
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ich wollte dir auch nur einen rat geben. *malzwischendenzeilenlesen*[/b]
Ich habs auch nicht anders aufgefasst
Der Wesenstest in der TiHo Hannover kostet jetzt mit allen drum und dran schlappe 400 Euro. incl. Filmaterial und Gutachten.Na ja. Was tut man nicht so alles für seine Lieblinge.................
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ja, das ist mir schon klar.
warum setzt ihr euch nicht mit frau feddersen-petersen in verbindung. die ist auf jeden fall fair.
http://www.uni-kiel.de/ifh/DFeddersen.htmfalls ihr zum wesenstest geht, dann übt vorher mit dem hund besonders die bedrohung. das ist nicht ohne. der hund darf nicht nach vorn gehen.
wenn ihr nach hannover geht, übt vorher clickern mit ihm. und nehmt jemanden mit, der das ganze filmt. wichtig!
ich wünsche euch viel glück.
gruß marionAn der Frau Feddersen habe ich ehrlich gesagt nicht so wirklich drann gedacht.Außerdem soll die mit ihren Tests ja auch nicht so ganz günstig sein......
Die TiHo Hannover wurde uns von unserer Tierärztin empfohlen weil da auch die vorhandenen Schwächen des Hundes zum Teil mit berücksichtigt werden.
Da hab ich denn am Donnerstag auch angerufen,mir erklären lassen wie der Test abläuft,und mir dann den Termin bestätigen lassen.
Ach ja. Dieser "Klickertest" wird in Hannover u.a. auch gemacht.Aber da dient er dazu um testen oder der Hund unter den Einfluss von Beruhigungsmitteln steht.Wenn er auf das Klickern nicht mehr reagieren würde,dann kann ich gleich wieder nachhause fahren.......
Gefilmt wird in Hannover jeder Wesenstest.Erst nach Auswertung des Filmmaterials bekommt man das Gutachten zugeschickt. -
Das klingt vielleicht ein wenig paranoide.....
Aber wenn wir darauf warten bis wir mit Randy zum Wesenstest geschickt werden,also quasi einen "Prüfer" zugewiesen bekommen,müssen wir damit rechnen das derjenige eventuell auch ein "guter Bekannter" vom Leiter des Ordnungsamtes sein kann.
Hier ist leider alles möglich......
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Bevor hier irgendwelche Kommentare kommen, ja ich bezweifel dass es sich so zugetragen hat, lasse mich aber gern vom Gegenteil überzeugen!
Donna + Fay
Ich hoffe ja das deine Zweifel jetzt ausgeräumt sind................Am 18.9. machen wir(mehr oder weniger freiwillig) mit Randy ein Wesenstest in der TiHo Hannover. Das haben wir jetzt mit unseren Ra so abgesprochen.
- Nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung".
Da ich keine Zweifel habe das Randy diesen Test nicht besteht, werden wir dann das Ergebnis dem OA vorlegen.
Mal sehen was sie dann sagen......... -
Zitat
Donna + Fay
Das ist ne reine "Vorsichtsmaßnahme" für den Fall das unser RA nicht so richtig weiter wissen sollte.-Eben weil diese Situation doch ein wenig komplizierter ist als anfangs gedacht.Er kann denn nämlich direkt beim VDH in der Rechtsabteilung anrufen und sich mit denen mal etwas genauer unterhalten. Morgen Mittag haben wir unseren Termin beim RA.Dann lass ich mir nochmals eine Kopie von diesen Bescheid geben.
Morgen Nachmittag könnt alle den Bescheid lesen.ZitatGibt es bei Euch in SH eigentlich noch das Widerspruchsverfahren ?
Hier in SH haben wir noch das Wiederspruchsverfahren.ZitatWieso denn ein blaues Halstuch?
Haut mich nicht - hab ich noch nie gehört! Sorry
Panda
Ich weiss nicht welche Regelungen es in den anderen Bundesländern gibt.Aber hier in SH kennzeichnet man so als "gefährlich" eingestufte Hunde.
-Damit wir jetzt nicht noch mehr Ärger bekommen,haben wir Randy jetzt ein blaues Halstuch umgebunden.-Damit sieht er richtig schick aus......So,hier ist der Bescheid vom OA. Die Namen habe weg gelassen. Sachen die in Klammenr geschrieben sin,sind meine Kommentare dazu.
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom 01.03.2006
Mein Zeichen
Meine Nachricht vom 17.01.2006
Dassendorf, den
18.07.2008
Hundehaltung Ihrer Mandantin Frau… , 21039 Börnsen
hier: Einstufung ihres Schäferhund - Rüden als gefährlichen Hund im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 3 und 4 Gefahrhundegesetz (GefHG) mit permanenten Leinen- und Maulkorbzwang gem. § 10 Abs. 3 und 5 GefHG
Sehr geehrter Herr …,
anhand der mir vorliegenden Anzeigen, wonach der von Ihrer Mandantin gehaltene altdeutsche Schäferhund - Rüde am 24.01.2008 den Hund eines Schäfers gebissen hat und in der Folgezeit in gefahrdrohender Weise außerhalb des befriedeten Besitztums wiederholt ein Verhalten gezeigt hat, welches Passanten ängstigt, wird der Hund Ihrer Mandantin von mir als gefährlich eingestuft.
Somit besteht für den altdeutschen Schäferhund mit sofortiger Wirkung ein permanenter Leinenzwang. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten wird und keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, wobei die Leine höchstens zwei Meter lang sein darf. Darüber hinaus besteht ein Maulkorbzwang. Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass er sich auch durch ein starkes Schütteln des Hundes nicht lösen kann. Dieses gilt außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Treppenhäusern, in Fluren und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern. Zusätzlich ist außerhalb eines befriedeten Besitztums der Hund durch das Tragen eines leuchtend hellblauen Halsbandes zu kennzeichnen.
Des Weiteren ist der Hund so zu halten, dass er das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Halters verlassen kann. Alle Zugänge zu dem befriedeten Besitztum sind durch deutlich sichtbare Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht gefährlicher Hund" oder „Vorsicht bissiger Hund" kenntlich zu machen.Begründung:
Mir liegt eine Anzeige vor , wonach der Altdeutsche Schäferhund Ihrer Mandantin, am 24.01.08 einen Passanten angefallen und gebissen sowie im Anschluss daran den Hund des Passante mehrfach gebissen haben soll. Der Passant selbst erlitt durch den Übergriff nur ein paar Schrammen am rechten Unterarm, wohl auch deshalb, weil er eine stabile Jacke trug. Der Vorfall ereignete sich in der Straße Grenzweg in der Gemeinde Börnsen.(Großteil davon ist erstunken und erlogen.Wenn Randy tatsächlich den Schäfer angefallen hätte,hätte dieser mehr als nur ein paar Schrammen ab bekommen.)
Nach der Darstellung des Anzeigenden lief der Hund Ihrer Mandantin unangeleint auf der Straße Grenzweg. Erst als Sie kurze Zeit später das Geschehen mitbekamen, hat Ihre Mandantin Ihren Hund am Halsband zurückgezogen und an die Leine genommen.
Darüber hinaus liegt mir eine Anzeige vor, wonach Ihre Mandantin mit Ihren Hunden ,einen weißen und einen altdeutschen Schäferhund, auf dem Geh- und Radweg entlang der B 207 zwischen Neu-Börnsen und Wentorf unterwegs war und der altdeutsche Schäferhund - obgleich sie diesen schon an der kurzen Leine hielt - versuchte, an einer passierenden Radfahrerin hochzuspringen. Dieses soll mehrfach mit dieser Radfahrerin vorgefallen sein. Dabei zeigte der altdeutsche Schäferhundes immer wieder das gleiche Verhaltensmuster, nämlich dass er die Passantin angreifen wollte und sich diese dadurch erheblich gefährdet sah.(Das stimmt nicht.Einmal hat er versucht bei der Radfahrrin hoch zu springen.Das hat meine Frau unterbunden.)
Die im Rahmen der Anhörung von Ihnen mit Schreiben vom 07.04.2008 abgegebene Stellungnahme konnte nicht dazu führen, eine andere Entscheidung zu treffen. Das Ver¬halten des Hundes damit zu entschuldigen, dass dieser erst 18 Monate alt sei und noch ausgesprochen verspielt sei, kann nicht dazu führen, dass dieser andere Menschen und Tiere schädigt. Auch muss von einem 18 Monate alten Schäferhund erwartet werden, dass dieser natürlich durch die Einflussnahme seines Eigentümers gehorcht. Die Tatsache, dass die Hinweise auf Leinenzwang am Grenzweg erst einige Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung über den Leinenzwang aufgestellt worden sind kann nicht mit Unkenntnis entschuldig werden. Die entsprechende Verordnung ist öffentlich bekannt gemacht worden. Auch in der Presse wurde darüber benachrichtet, so dass ihre Mandantin davon hätte Kenntnis erlangen können.
Unabhängig von den geschilderten Vorfällen, die alleine für sich bereits die Gefährlichkeit des altdeutschen Schäferhundes Ihrer Mandantin dokumentieren, liegen mir inzwischen 2 weitere Anzeigen(von denen wussten wir bis heute nichts.Angeblich hätte meine Frau Randy da nicht unter Kontrolle gehabt) gegen Ihre Mandantin vor. In beiden Fällen hat der altdeutsche Schäferhund Ihrer Mandantin ohne erkennbaren Grund andere Hunde gebissen.Das sind die beiden wichtigsten Seiten.In der Mitte waren legendlich 2 Seiten mit Paragrafen.Die hab ich weg gelassen.
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omegaB,
mich würde die beantwortung meiner frage interessieren.ist euer hund in die schafherde gerannt, kam es da zur eskalation der geschichte?
gruß marion
Nein,Randy ist nicht in die Herde reingelaufen.Die Herde war noch mindestens 200-300 Meter weit weg.
Die Sache ist eskaliert als der Schäfer wieder einmal meine Frau "kontrollieren" wollte ob sie unsere Hunde unangeleint an der Weide vobei führt.ZitatIch wundere mich immer wieder, wie Hundehalter auf "ihre" Rechte beharren und keinerlei Rücksicht auf andere nehmen wollen.
:umleitung:
-So verdreht man auch keine Tatsachen...... -
Zitat
Vielleicht kann "omegaB" ja mal seinen Bescheid einscannen & posten. I.d.R. wird ja da drin stehen, was ihm vorgeworfen wird und warum die Ordnungsbehörde diese Beißkorb- und Leinenpflicht verhängt hat!
Der Bescheid,den ich vom OA bekommen habe, ist i.M. zur Prüfung beim VDH.-Das hat unser Vorsitzende von unseren Schäferhundverein angeleiert.
Zum Wochende hab ich die Sachen wieder.Ich werde sie dann einscannen und die Begründung hier posten.