Beiträge von Delibutus

    Fall A - Eigentlich liegt hierbei die Beweislast bei der Verbraucherin, da sie eigentlich erst mal plausibel nachweisen müsste, dass sie das Geld eingeworfen hat. Ist eine solche Beweiskraft nicht vorhanden, hat sie auch generell keinen Anspruch auf eine Nachlieferung oder Rückgabe des Geldes. Hierbei ist Sie wohl auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Bei solchen Geräten kann man eigentlich ja auch sehen ob die gewünschte Ware noch vorhanden ist, generell ist es schweriger aus einem "Automatengeschäft" keine Leistung abzuverlangen, wenn diese ohne Zeugen und Beweislast vor sich ging.


    Liegt eine Beweiskraft vor, kann sie die Gummibärchen mit einer Fristsetzung zur Nachlieferung einfordern oder eben das Geld zurück bekommen, da der Händler keine Leistung erbringen könnte.



    § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
    (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
    (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
    (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.





    Fall B – Okay das ist ein bisschen verknotet. Zwei beschränkt Geschäftsfähige den Fall abwickeln. Ich will das mal hier tabellieren:


    - A Kauft Comicheft und es gefällt hier nicht
    (Eigentum und Besitz liegen bei A)
    - A verkauft das Comicheft an S und bekommt das Geld
    (Eigentumsrechte abgetreten, Kaufpreis erstattet)
    - Mutter macht das schwebend wirksame Geschäft nichtig
    (Kaufpreis zurückgegeben, Eigentumsrechte gehen wieder an A)


    Hiermit ist ein Geschäft vollgezogen, dass S mit dem Geld eigentlich einen Füller kaufen wollte ist nicht Sache des Verkäufers (A) da das Abkommen auf das zustande gekommene Geschäft erstreckt.


    Da aber die Mutter als Vormund für das Kind das Geschäft zurückgezogen hat, ist S in der Verpflichtung das Comicheft zurückzugeben, da hier ein mündlicher Vertrag nichtig gemacht wurde.



    § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
    Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.


    § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
    Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.


    § 183 Widerruflichkeit der Einwilligung
    Die vorherige Zustimmung (Einwilligung) ist bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit nicht aus dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt. Der Widerruf kann sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden.


    § 184 Rückwirkung der Genehmigung
    (1) Die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.
    (2) Durch die Rückwirkung werden Verfügungen nicht unwirksam, die vor der Genehmigung über den Gegenstand des Rechtsgeschäfts von dem Genehmigenden getroffen worden oder im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt sind.


    § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln ("Taschengeldparagraph")
    Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.




    Denke das könnte so hinkommen, ist vier Jahre her die Ausbildung.

    Offenbar ist dieser Satz aus einem Wirtschaftsbuch zumindest in meiner 67. Auflage (aktuell ist die 68.) steht das nicht drin. ;) Aber prinzipziell ist jedes Gesetz immer in antiquierter, wenig volksstürmlicher Sprache verfasst. Genau wie die Kaste der Mediziner auch ihre antiquierte und wenig volksstürmische Sprache hat.


    Eigentlich ist BGB für den Bürger, das schließt auch aus dem Namen hervor. Nur manche Gesetzestexte schreien geradezu nach einem Jurastudium, weil man da alles so toll verdrehen kann bei all den kommas und Punkten. :D

    JackSummersby
    Ein bisschen falsch formuliert - jeder hat durchhaus das Recht das BGB zu verstehen, es ist sogar ein grundlegendes Recht das zu dürfen, die Pflicht dazu besteht aber nicht. Aber es wäre mir wirklich neu, wenn soetwas im BGB stehen würde, könntest mir ja vielleicht mal die betreffene Seite zeigen? :smile:


    Wuggie

    Zitat

    Sollten sich einzelne Vertragsbestimmungen als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt.


    Bedeutet einfach formuliert, dass sobald herausstellt, das ein Vertragsteil (beispiel Hundefutter xy zu verbieten) unwirksam vor der Rechtssprechung ist, sollen die anderen Vertragsteile trotzdem weiterhin Ihre Gültigkeit behalten. Nein, deswegen stehen sie nicht über dem Gesetz, entsprechende Gerichte können auch einen ganzen Vertrag als ungültig erklären wenn er in seiner Gesamtheit gegen Sitten, geltenes Recht, Verbote u. ä. verstösst, da liefern sie auch gleich eine Urteilsbegründung mit, darauf bauen sich dann die weiteren neuen Verträge auf.


    Zitat

    Das auf... beschriebene Tier ist Eigentum des ...Vereins... und wird hiermit in den Besitz der v.g. Person übergeben.


    Eigentum und Besitz - Eigentum setzt voraus dass du auch die entsprechende Rechte eines Gegenstandes hat. Das lässt sich besonderes bei Mietwohnungen verdeutlichen, sie geht in deinen Besitz über aber die Eigentumsrechte behält weiterhin der Eigentümer.


    Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
    Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.


    Zitat

    Bei Auftreten von Schwierigkeiten in der Tierhaltung ist der ....Verein... unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Entlaufen des Tieres ist der ...Verein... innerhalb von 24h zu verständigen.


    Vermutlich wenn du oder Dritte in der Ansicht bist, dass Ihr gegen geltenes Tierschutzgesetz verstösst oder mit de Haltung überfordert seid.


    Zitat

    Wird das Tier vom Übernehmer grob vernachlässigt oder nicht artgerecht gehalten geht das Tier sofort wieder in den Besitz des ... Vereins ... über. Gleiches gilt auch schon bei Aufkommen von berechtigten Verdachtsmomenten.


    Berechtigten Verdachtsmomente zieht immer eine Nachprüfung der Aussage voraus, so dass man schon mit Besuch zu rechnen hat, da wird dann weiteres abgeklärt.



    Allfassend gesagt mag ich solche Verträge nicht, die mich in meiner Eigenschaft als Halter und damit eigentlich rechtlich gesehen "Eigentümer" einschränken, auch wenn es grundlegend verständlich ist - dass damit der Hund vor Missbrauch durch weniger Tierliebe Personen geschützt werden soll. Ich würde natürlich auch so einen Vertrag unterschreiben, ich spreche hier ja auch legentlich von meiner rechtlichen auffassung solchen Klauseln gegenüber.


    Würde ich so etwas beim Kauf eines Kühlschrankes lesen, würde der Händler von mir was zu hören kriegen. ;)

    "Höhe Töne" sind tatsächlich bei Tauben stärker wahrnehmbar, aber ich persönlich wie auch einige im meinem Freundeskreis nehmen das als höchst unangenehm wahr (meistens folgt dann ein längeres Klingeln im Ohr), aber wie das bei Hunden ist, kann ich ja leider nicht beurteilen. :)

    Ich selbst bin ja Taub, ich werde - nein - ich kann garantieren, dass sie eine eigene Qualität hervorbringen werden, wie die nur dem selbst sein kann, der die Welt 'anderes' wahrnimmt!


    Da ich selbst keine tauben Hund habe, wobei ich mir das sicherlich sehr wünschen würde, will ich mal einige meiner Gedanken loswerden.


    Der Hund wird auf jeden Fall sehr visuell und näsisch stärker ausgeprägt sein, das ist genauso wie bei mir, ich höre zwar nichts aber selbst Dinge am Rand des "Sehbereichs" scheine ich eher wahrzunehmen und Grillfleisch kann ich auf einer größeren Entfernung meist vor allen Begleitern wahrnehmen.


    Das das Gefühlsempfinden "Vibrationen" ebenso stärker ausgerpägt ist, würde ich nicht direkt auf ein Viberationshalsband verlassen, das könnte ein wenig zuviel des Guten sein. Jedoch sollte es doch ein Viberationshalsband sein, empfehle ich eins mit schwächerer Leistung. Optimal wäre eins mir "whrrrrrhhh" wirkung und nicht eins das "aaarrrraarrratatata" (ganz wie mein Wecker) macht, ich hoffe ich könnte das Schriftildlich genügend darstellen.


    Wünsche viel Erfolg mit dem Hund! :smile:

    Ein Schutzvertrag hat eigentlich den Sinn das betreffende Tier (Hund/Katze/Pferd/etc.) vor Misshandelungen zu schützen. In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit, es steht jeder Partei der Gebenden und der Nehmen zu die Verträge selbständig frei zu formulieren und zu verhandeln. Solange es nicht gegen die guten Sitten, geltendes Recht, gesetzliche Verbote oder zwingende Vorschriften verstößt.


    Der Vertrag an sich klingt in der Tat "drakonisch" aber dem Vertrag stehen einige Punkte auf die ich mal laienrechtlich eingehen möchte:


    "und geht bei Übernahme an den neuen Halter auf Lebenszeit in dessen Besitz über"
    - Wann ist der Zeitpunkt der "Übernahme"? Dieser Passus ist ein wenig schwammig formuliert, aber explizit wird hier erläutert, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt (meiner Ansicht nach der "Probezeit" nach geläufiger Auffassung - siehe Arbeitsvertrag) sämtliche Eigentumsrechte dann an den Halter übergehen und die Organisation keinerlei "Rechte" mehr hat. Hier ist dann der Eigentumsübertrag vollständig abgeschlossen.


    "Zu diesem Zweck ist ihnen Zugang zu gewähren. "
    -So etwas kann man Vertraglich regeln, aber so etwas auch nicht unbedingt um jeden Preis. Dem entgegen stehen die persönliche Zeit, Bedürfnisse, Arbeit, Freizeit, etc., aber in jedem fall sollte man dann telefonisch einen verbindlichen Termin vereinbaren.


    "Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier während bzw. nach Ablauf der Probezeit von 12 Wochen ab Übernahme wieder an [Organisation e.V.] zurückzugeben, falls der Verein das Tier zurückfordert."
    - Dieser Passus missfällt mir, nicht alleine aufgrund der Überlänge der Probezeit und das relativ schwammig formulierte "zurückfordern". So wie es im Vertrag steht scheint der Verein das Tier nach Belieben zurückfordern zu können. Ich würde darauf bestehen dass mit hinzugefügt wird "... sobald gegen die Vertragsauflagen oder die gängigen Tierschutzgesetze verstoßen wird...".


    Und das "NACH" der Probezeit würde ich aus dem Vertrag streichen, dem entgegen steht ja dann der anfänglich im Vertrag stehende "Eigentumsübertrag". Sollte mal irgendwann gegen die Tierschutzgesetze Verstößen werden, dann ist das eine Aufgabe der örtlichen Behörden denen man den Verstöß meldet und die dem dann nachgehen. Alles andere ist relativ vertraglich gesehen unzulässig. Grob verfeinert kauft man auch kein Auto mit der Option dass der Händler nach der vollständigen Bezahlung dieses nachträglich zurückfordern darf. Auch wenn man ein Auto keinswegs mit einem Tier vergleichen kann, gibt es jedoch gewisse Grenzen.


    "Konventionalstrafe"
    So etwas ist vereinbar, darf aber nicht unverhältsmäßig hoch sein, aber ansonsten ist der Passus eigentlich bis auf die fehlende erwähnte "Probezeit" ganz genau der gleiche wie der vorhin, nur viel passender formuliert "Zuwiderhandlungen gegen die vertraglichen Vereinbarungen", da sollte noch die Probezeit erwähnt werden dann kann man den vorhergehenden Passus streichen.




    Vielleicht wird auch nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird, wie es Marula formuliert hat. Jedoch hier ist meine laienrechtlich auf Kaufmännische Ausbildung fundierte Aussage. :)

    Ja schön der einfachste Weg ist der Bequemste Weg! Ne?!


    Ich persönlich nutze auch den Firefox und lobpreise Ihn. Jedoch bin ich kein Hund der ein Problem einfach so stehen lassen wird:


    http://www.microsoft.com/germany/windows/internet-explorer/


    Folge dem oben benannten Link, lade dir den Internet Explorer 8 herunter und installiere diesen, das Installisationsmenü sollte eigentlich selbsterklärend sein.


    Sollte das Problem weiterhin bestehen, müssen wir weitere Maßnahmen ergreifen um es weiter einzugrenzen. Es könnte von einem Trojaner über Viren bis zu einem simpelen Verknüfungsfehler alles sein.

    Diese Stilblüten fand ich auch immer herrlich ;)


    - In Frankreich hat man die Verbrecher früher mit der Gelatine hingerichtet.


    - Bei uns hat jeder sein eigenes Zimmer. Nur Papi nicht, der muss immer bei Mami schlafen.


    - Kühe dürfen nicht schnell laufen, damit sie ihre Milch nicht verschütten.


    - Wenn man kranke Kühe isst, kriegt man ISDN. :hust:


    - In Leipzig haben viele Komponisten und Künstler gelebt und gewürgt.