Faesa
Bitte kein Deospary als Abwehrmassnahme nutzen, in einer direkten Notsituation wo Notwehr vonnöten ist und man zufälligerweise im Badezimmer aufhält wo das Deo in Reichweite ist - ist es zulässig. Ich bin mir nicht sicher, aber ein Spaziergang im Wald und wenn man schon an ein Deospary als Abwehrmittel denkt kann man auch gleich weiterdenken und mal schnell ein Pfefferspary kaufen.
Ein Deospary hat ätzende Substanzen, die möglichst auf keinen Fall genau wie alle anderen Chemikaliken im regulären Haushalt in die Schleimhäute oder Augen kommen darf/sollte. Eigentlich rechnen die Hersteller bei der Mischung der Chemikalien schon mit einem generellen unabsichtlichen "in-die-augen-kommen", dabei rechnet man aber ja auch mit geringeren mengen z.b. durch falschen Winkel und nicht mit einem direkten daraufhalten.
Ein Pfefferspary hat keine ätzenden Substanzen, aber ist in Deutschland nur zur Verwendung gegen wilde oder agressive Tiere zugelassen. Eine Verwendung gegen Menschen ist ausdrücklich nicht zugelassen, aber in einer Notwehrsituation hebelt es sich selbst aus. Soll heißen, wenn eine Notwehrsituation vorliegt ist es zugelassen.
Gegen Menschen hingegen sind Reizgassparys zur Abwehr gegen angreifende Personen zugelassen, ebenso muss eine Notwehrsituation vorliegen.
Die Wirkung von sogenanntem CS Gas ist aber bei jedem Menschen unterschiedlich, manchmal einige Minuten manchmal viel länger. Allgemein werden Pfeffersparys effektiver eingestuft, allerdings muss man dabei betonen dass in erster Linie die Absicht voransteht es nur gegen wilde Tiere einzusetzen. Gegen Menschen nur in einer Notwehrsituation.
Generell gilt, Angreifenden einsprühen - sich in Sicherheit bringen und die Polizei zu verständigen, möglichst mit Angabe von Ort des Geschehens. Oft ist der Täter dann vor Ort noch greifbar und kann auch dann generell medizisch versorgt werden vor seiner Inhaftierung. Es gibt ja Allergiker.
Was auch ich immer hier von mir gelassen habe, es gilt ausdrücklich als Laienwissen und bietet keine abgesicherte rechtliche Grundlage, bin ja kein ausgebildeter Rechtsanwalt.
Aber generell, soweit ich weiß, gibt es solche Aufsätze für Maglits-Taschenlampen, so dass das Spary in Verbindung mit einem schweren Gegenstand zur Verteidigung gleich in der Hand liegt. Oder man führt in es in einem seperaten Holster am gürtel mit, ist schneller zur Hand als ein "wühlen" in der Tasche. Sparys können je nachdem eine Reichweite ab 1,5 Metern haben, als wie beispielsweise Elektroschocker.
Hoffe so mehr sicherheit für die Überwindung von Angst geboten zu haben.