Beiträge von Delibutus

    Ohne allzustark in Latein bewandert zu sein:


    Caesius Eculeus
    "Blaues Pferdchen"


    Venetus Fuscus Album
    "Blau - Braun - Weiß"


    Oder eher was Deutsches?
    TierDerVierHufenBraunWeißGesprekeltHerrlichBlauerAugenVonDerWeitenAu
    TDVHBWGHBAVDWA !


    Ich geh schon! ;)

    Auch wenn ich keinen Hund hätte und nach Abwägung der finanziellen Mittel/Zeit für Beschäftigungen alles passen würde, hätte ich ihn auch gleich mitgenommen. :)

    Servus,


    ich wäre generell gerne bereit auf den Hund im September zu betreuen/aufpassen/sitten er sollte vielleicht dann nur bloß Autos mögen und fremde sachen weniger anknabbern. In die Arbeit mitzunehmen wäre generell möglich.


    Das ist ein privates Hundefreundisches Angebot, aber bei Hundesittern oder anderen in dieser Branche tätigen kenne ich mich nicht aus.


    Was für ein Hund ist es eigentlich? :)


    Gruß,
    Delibutus

    Außer den vorliegenden Gesetzen und der HundeVO sind mir keine weitergehende Gesetze bekannt bei denen du in so einem Fall dem Hundehalter von seiner Ignoranz überzeugen kannst. Wenn es nicht mit freundlichen Gesprächen oder Drohungen nicht mehr geht und du den Hundehalter nicht irgendwie schaden oder rechtlich melden willst, dann sehe ich ziemlich Schwarz.


    Vielleicht kannst du ja mit den anderen Hundehaltern/Tierfreunden zusammenschließen und so gemeinsam als "Interessengruppe" versuchen den Hundehalter von seinem Fehlverhalten zu überzeugen.

    Ich habe es wohl erstmal vor allem Falsch gelesen, dass hier der Angeklagte wohl dein Hund sein sollte der Kanichen jagt. Ich habe mir ein wenig mehr Zeit genommen und den Text nocheinmal durchgelesen, also du möchtest Tierschutzrechtlich gegen den anderen Hundehalter vorgehen, dessen Hund jagt. Dein Hund dabei bleibt hiervon in allen Punkten unberührt?


    Da helfen nur im Umkehreffekt auch Zeugenaussagen die nur eben in diesem Fall gegen den Angeklagten Hundehalter zielen, dass hierbei Tiere unverhältsmäßig gejagt werden, der Hundehalter dem nicht vorbeugt und generell gefahr für andere Tiere durch das Jagdverhalten auftreten könnte.


    Nur ist es hier in beiden Fällen ziemlich unverhältsmäßig für das Deutsche Rechtssystem, was du generell tun könntest wäre eine Anzeige beim OA bzw. eine Meldung beim Tierschutzbund. Vielleicht kommt dann jemand fachkundigers vorbei und kann dir beistehen betone vor allem das "mutwillige Jagen lassen".

    Ich denke da ist noch weiter fein zu unterscheiden zwischen dem mutwilligen Jagen, also dass eine defentive Jagdabsicht seitens des Halters vorliegt und dem "Jagdinstinkt". Ginge es rein nach dem Instinkt, würden ausnahmslos alle Hunde unter diese Klausel fallen.


    Betrachte den Wortlaut bitte nochmal genauer - "Ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen", das hebt eine eindeutige Absicht des Halters hervor, andernfalls würde da stehen "Wenn das Tier ein anderes Tier hetzt".


    In wie so vielen Fällen geht um es die richtige Lese- und Interpretationsweise.


    Die Hessische HundeVO im Punkt 3 ist dagegen ziemlich schwammig formuliert, was natürlich dem OA einen breiteren Spielraum bietet und man selbst ziemlich nachteilig dasteht. Dem kann man gegebenfalls entgegenwirken mit Zeugenaussagen, dass der Hund nicht jedesmal bzw. unverhältsmäßig häufig im Vergleich zu Artsgenossen andere Tiere hetzt/jagt/reisst oder mit einem nachweisbaren Anti-Jagd-Training.

    Es ist auch möglich IP Kameras zu kaufen, welche über WLAN oder per Ethernetkabel mit dem Router verbunden werden. Das ermöglicht eine Verwendung ohne den Heimrechner eingeschaltet zu belassen und lässt sich mit Passwörtern gegen unbefugten Zugriff absichern. Die Preisspanne kann so um die 150 Euro betragen, mehr oder weniger je nach der Ausstattung und Hersteller (360° steuerbar, Mikrofon und Sprachfunktion mit Lautsprechern, etc.)

    Wichtig ist aber dass das Persönlichkeitsrecht unter allen Umständen berücksichtigt wird und sämtliche Beteiligte darüber informiert und einverstanden sind.


    Ich habe auch einen interessanten Link auf PC Welt gefunden:
    PC Welt Artikel zur Videoüberwachung

    [url=http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Regnitzweg,+erlangen+tennenlohe&sll=49.556217,10.998881&sspn=0.007906,0.016565&ie=UTF8&ll=49.554672,10.993795&spn=0.015813,0.033131&z=15]

    [/url] [url=http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=Regnitzweg,+erlangen+tennenlohe&sll=49.556217,10.998881&sspn=0.007906,0.016565&ie=UTF8&ll=49.554672,10.993795&spn=0.015813,0.033131&z=15]

    [/url]


    Meint ihr vielleicht die Lokalität dort? Das Bild ist direkt mit einem Link zu G-Maps verknüft, welches die Anfahrtdaten beibehält, so könnt ihr eure Routenbeschreibung selbst eingeben.


    Das zweite Bild zeigt mit gleich die Ausfahrt Erlangen-Eltersdorf auf der A73, auch auf den Bildern zu erkennen ist die Bahnhaltestelle Erlangen-Eltersdorf.