Beiträge von Delibutus

    Das les ich doch gerne und ja immer einen Blick auf die Datenpakete/Zeit haben, wenn du keine dieser so umworbenen Handyflatrates hast. ;)


    Bei T-Mobile, sofern nicht anderes, sind es eigentlich 9 cent/Minute, nähere Informationen (insbesondere Kleingedrucktes) bitte wie üblich selbstständig über die T-Mobile Seite oder andere Informationsquellen beziehen.

    Die Ausgangslage würde ich mal gerne genauer definiert wissen. ;) Meinst du, dass dein Handy sich trotz T-Mobile Vertrages sich in das Netz von o2 einwählt oder sich der Browser sich mit der Seite von o2 öffnet?


    Ich würde zur Sicherheit einer hohen Handyrechnung beide alternativen in betracht ziehen und folgendermaßen vorgehen:


    1. Handy per SMS oder übers Internet Konfigurieren lassen
    [url=http://www.t-mobile.de/handykonfigurationen/0,10770,13743-_,00.html]Link zur Seite von T-Mobile Handykonfiguration[/url]


    2. Startseite im Browser überprüfen
    Die Startseite ist meist über die Handykonfiguration unter den Verbindungseinstellungen der Internetverbindung zu ändern, unter dem Punkt "Startseite". Solltest du aber die Konfiguration von T-Mobile auf dein Handy, wie unter Punkt 1. erläutert, zuschicken lassen, wird da meist auch bereits die Startseite auf T-Mobile hin abgeändert.


    Es wird aber empfohlen - sollte man keine Datenflatrate haben - eine "wap" oder zumindest "Handyoptimierte" Webseite als Startseite oder anzusurfende Seite zu wählen. Am beispiel der Süddeutschen Zeitung ist es "http://m.sueddeutsche.de/" oder "http://m.google.de", oder mit ähnlichen Unterseiten wie "wap.URL.xx" Beispiel wap.bahn.de um die Datenpakete so gering wie möglich zu halten. Im internet finden sich ausreichend Seiten, die dir weitere Handyoptimierte Webseiten nennen können.


    Ansonsten ist bei keinem Handystandardisierten Browser wie dem Opera Mini die Startseite über die Browserseitigen Einstellungen zu ändern.


    3. Wenn du eher meinst deinen Browser auf dem Handy zu wechseln
    dann möchte ich dir diesen Link von der Zeitschrift "connect" gerne vorlegen und dir empfehlen über Suchmaschinen weitere Informationen anzufordern, Suchwörter könnten "Handy Browser" oder ähnliche sein.
    Connect Artikel zu Handybrowser

    Hundeschnauze unter dem Tannenbaum
    triefend nass vom ganzen Geschenk's-Schnuppern
    der Blick in die unendlichen Weltenweiten streifend.


    Hundeschnauze unter dem Tannenbaum
    wache still und treu, Hüter der Weihnacht
    gib ja Acht, dass keiner vorzeitig ans Geschenk vergreif.


    Hundeschnauze unter dem Tannenbaum
    ist der große Tag da, was leuchten da Herrchens
    Augen und voll Wonne die Backen von Frauchen.


    Hundeschnauze unter dem Tannenbaum
    sehtet da die Kinderlein herangerannt
    treu hast deine Pflicht erfüllt.


    Hundeschnauze unter dem Tannenbaum
    komm ins leuchtend weiße Schneegestöber
    als Lohn soll dir Zeit deiner Liebsten gewiss sein!


    Frohes Fest allenhalben, den Zwei- und Vierbeinern!




    (aus gegebener PN: Urheberrecht liegt bei Delilibutus selbst, da selbstgedichtet)

    Da ich selber seit meiner Geburt taub bin, kann ich der Aussage dass dadurch "lebensunwürdigere" Umstände entstehen in kleinster Art und Weise zustimmen. Eher noch würde ich einen Tauben Hund am besten noch in meiner Lieblingsrasse "Schwarzer Labbie" antreffen, würde ich ihn vom Fleck weg nehmen.

    Zitat

    Will die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnanlage ein generelles Hundehaltungsverbot beschließen, so müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer einer solchen Regelung zustimmen. Wird ein solcher Beschluss nur mehrheitlich gefasst, so ist er gleichwohl dann gültig, wenn er nicht angefochten wird. Die Durchsetzung des Hundehaltungsverbots kann allerdings im Einzelfall dann unzulässig sein, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.
    Bayerisches OLG, Az.: 2 Z BR 58/00


    Es ist, meines Erachtens, an sich irrelevant ob ein solcher Beschluss vor dem Abschluss eines Kaufvertrages getätigt wurde. Der neue Eigentümer übernimmt sämtliche Rechten und Pflichten beim Kaufabschluss vom ehemaligen Eigentümer. Dieses umfasst ebenso das Mitspracherecht bei den Eigentümerversammelungen. Soll heißen, die Regelung ist solang gültig, bis entweder irgendjemand oder der neue Eigentümer dieses
    anfechtet.


    Die Regelung kann nur bestehen, wenn sämtliche Eigentümer dieser zustimmen, wenn es auch nur eine Gegenstimme gibt ist das Rechtswidrig. Soweit sich die Regelung nicht auf das Gemeinschaftsgrundstück bezieht und somit Persönlichkeitsrechte verletzen würde.


    So verstehe ich das, soweit ich es da herauslesen kann.

    Ach ja, dieser Copyladen, den Namen vergess ich immer - aber ich weiß schon was du meinst, der mit dem Blauen Schild. :roll:


    Hundewunsch schleppt sich noch so vor sich, habe noch keine optimal mir selbst einteilbare Zeit, um Zeit für den Hund zu haben. Der Wunsch aber an sich besteht natürlich immerdar fort!

    Na Bayern01, das ist doch der Pulverweg oder so, richtig? Wenn ich mich nicht irre liegt das so genau beim Wörder See. Nicht allzuweit weg von mir, falls dir der Rathenauplatz was sagst.


    Aber schön dass du dich da wohlfühlst ;)

    Grob umrissen handelt es um ein Fachausdruck für alles bewegliche was sich in einem Auto befindet. Ein Mensch muss auch "gesichert" werden. Und ja straßenverkehrsrechtlich gesehen sollten einkaufstüten auch gesichert werden, da aber bei den Einkaufstüten um kein bewegliches Objekt handelt das aus eigenem Antrieb den Platz wechseln kann ist eine zusätzliche Sicherung nicht notwendig.


    Und nein, eine "sicherung" mit einer Leine wird von jedem vernüftigen Ordnungshüter als gefährlich angesehen. Nicht nur dass die Leine einen gewissen Spielraum geben würde, nein sie würde sogar den Hund im schlimmsten Fall erdrosseln oder das Genick brechen - somit fällt es wiederum unter das Tierschutzgesetz.

    Guten Morgen allerseits,


    eins vorweg, eine Rechtlich garantierte Aussage gibt es in einem Forum nicht aber soweit ich die Gesetzteslage begreife und auch durchgelesen habe:


    Der Hund ist stets als Ladung zu betrachten und dementsprechend so zu sichern, dass er nicht den Fahrer stören kann oder bei einem Unfall als Masse wirken kann. Über die Unterbringung des Hundes gibt es kein einheitliches Urteil, jedoch ist beim Fußraum als Faustregel vorgegeben, dass der Hund dort ausreichend im tierschutzrechtlichen Sinne Platz hat und er in einer Box transportiert wird.


    Wird der Hund ohne ausreichende Sicherung oder Box im Fußraum transportiert wird, gilt die Gefahr auf eine Gefährdung oder Störung des Fahrers durch ein frei bewegliches Tier als gegeben und kann Anlass zur Verhängung eines Verwarnungsgeldes bis hin zum Untersagen des Weiterfahrt sein.


    Sonst aber noch das zum durchlesen:


    ADAC Verkehr | Vierbeiner im Auto