Hallo,
Ich bin dabei eine Hundeversicherung im 4-er Kombi abzuschliesen, beinhaltet Hunde-OP-Kranken-, Unfall-Krankenhaustagegeld- und Hundehalter-Rechtsschutzversicherung sowie Hundehaftpflicht.
Nun wollen die von mir folgendes:
Erstattung der tierärztlichen Behandlungskosten nach folgendem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 08.07.2008
da kann ich dann wählen ob ein 1-Facher oder ein 2-Facher, allerdings habe ich kein Plan was da der Unterschied ist.
Ich danke für eure Hilfe!!