Wenn du absolut sicher bist, dass er nichts in der Pfote stecken hat, und er sich auch noch vermehrt kratzt, dann würde ich ihn mal auf Milben testen lassen.
LG
Zuckermaus
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Neues Benutzerkonto erstellenWenn du absolut sicher bist, dass er nichts in der Pfote stecken hat, und er sich auch noch vermehrt kratzt, dann würde ich ihn mal auf Milben testen lassen.
LG
Zuckermaus
:joint: Das finde ich einfach immer wieder toll hier in diesem Forum, (kein Sarkasmus!!), dass ab einem gewissen Punkt eines "ich-muss-mich-mal- aufregen-Threads" der Themenstarter, weil ihm die Antworten nicht unterstützen, beleidigt mosert und immer damit "droht" jetzt nicht mehr mitzuschreiben, oder sich die Teilnehmer gegenseitig zerfleischen!
Das ist unterhaltsamer als abends Seifenopern zu schauen :group3g: :tv:
LG + regt euch nicht über diesen Beitrag auf, denn es ist einfach so
Zuckermaus
Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibts erst ab Strafen auf Bewährung, denn dann gilt man erst als vorbestraft.
Bei Geldstrafen ist man nicht vorbestraft.
LG
Zuckermaus
P.S Aber trotzdem ein Haufen Schotter
Also ich finde auch dass dein Expartner sich in dieser Sache super verhalten hat, und dir die Hündin gleich überlassen hat ohne viel Geschrei.
Das machen nicht viele, meistens suchen sie dann eine Möglichkeit dir beim Gehen noch eine ordentliche reinzuwürgen.
Ich glaube dass deine Hündin sich an die jetztige Situation, und dann auch später wenn du wieder eine eigene Wohnung hast, rasch eingewöhnen wird.
Tiere sind ja nicht so extrem an die Umgebung gebunden wie der Mensch, sondern suchen ihren Bezug ja in den Rudelmitgliedern, und nicht in der jeweiligen Wohnung.
Lass ihr am Anfang einfach Zeit und dann wird das schon von ganz alleine, nur keinen großen Tanz drummachen.
LG
Zuckermaus
So ein Mist. Ich hoffe dass die Strafe nicht allzu hoch ausgefallen ist und das auch die einzige Konsequenz an der Sache bleibt.
Aber eigentlich ist es ja immer absehbar, wenn man angezeigt wird, dass die andere Partei sich als Unschuldengel hinstellt.
Ich hab aber gedacht gelesen zu haben dass du einen Zeugen hättest?
Oder hab ich mich einfach verlesen.
Aber jetzt ist es wenigstens rum, und du musst dir keine Sorgen mehr machen.
LG
Zuckermaus
Gibts denn mittlerweile schon wieder was Neues??
Schon mit dem MSB gesprochen?
Hat die Hausverwaltung schon auf deinen letzten Brief geantwortet?
LG
Zuckermaus
Ich schliesse mich Rotti-Frauchen voll und ganz an.
Ich hätte dir auch die Richtung gezeigt wenn deine drei freilaufenden Hunde auf meinen angeleinten losgehen oder zustürmen (in welcher Absicht auch immer) bloß weil ich die Frechheit habe einen Weg zu nutzen auf dem du auch läufst.
Für Fehler muss man gerade stehen, was du ja auch schon gespürt hast, siehe Amtsvet und Bußgeld.
Aber die Verantwortung für die eine oder andere Verletzung dem Mann zuzuschustern der seinen Hund schützen oder aber zurückhalten wollte (je nach Sichtweise natürlich) finde ich absolut nicht in Ordnung!!
Drücke dir aber trotzdem die Daumen dass du einen tierfreundlichen Richter bekommst, denn die meisten Beissvorfall-Verhandlungen gehen zu Lasten der Vierbeiner.
Zuckermaus
Was für Vorteile hättest du denn gegenüber dem TA oder der Apotheke um die Ecke?
Ist das denn im Netz so viel billiger?
Und ist das dann auch vertrauenswürdig?
Bin da glaub ich etwas skeptisch.
LG
Zuckermaus
Also so wie du das aus dem Brief der Hausverwaltung widergegeben hast, ist das alles nicht rechtens.
Kümmer dich um den Anwalt oder den MSB und LEG AUF JEDEN FALL SOFORT WIDERSPRUCH EIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das ist sehr wichtig, gibt nämlich dann erstmal bis zur nächsten Bearbeitung einen Aufschub in dem du dann bestimmt den MSB erreicht hast.
Drück dir die Daumen
Zuckermaus
@ Hyazint
In diesen Fällen greift das Gleichberechtigungsprinzip nicht, da die Hundehaltung ja eigentlich als Ausnahmefall (daher ja die schriftliche Genehmigung) geregelt ist.
Wenn sich der Vermieter gezwungen sieht die Hundehaltung zu begrenzen oder ganz einzustellen, hat er das volle Recht dazu.
Er muss auch keinerlei Begründung dafür angeben. Es ist ihm als Genehmigungsgeber absolut erlaubt neue Hundehaltungsanträge mit oder ohne Begründung abzulehnen.
Nur bereits genehmigte Hunde die keine Belästigung oder Gefahr dastellen, können nicht grundlos verboten werden. Die Beweisplicht für z.B. Gefahr liegt beim Vermieter.
Und nur so nebenbei:
Das hier vielzitierte Gewohnheitsrecht gibt es in Bezug auf Haustiere nicht. Ein nicht genehmigter Hund (selbst wenn er da schon 10 Jahre lebt) kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
LG
Zuckermaus