Zitat
ja, wenn sie WT haben und trotzdem die hohe steuer zahlen hast du recht, dann werden sie verarscht
Woher leitet ihr das ab?? Ich hab mir mal mit dem zuständigen Mann bei meinem zukünftigen Wohnort ein kleines E-Mail Duell geliefert, folgende Antwort kam
§ 5 Abs. 4 regelt die Fälle, in denen Hunde als gefährlich gelten, also
unabhängig von Einzelfall die Gefährlichkeit des Hundes im Rechtssinne vermutet wird. Diese Vermutung knüpft an die ordnungsrechtlichen Gegebenheiten an, wie sie aus § 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden HundeVO) hervorgehen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, HSGZ 2005, S.
298, 299) bezweckt eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde in rechtmäßiger Weise, die Zahl der nach ihrer Rasse als gefährlich geltenden Hunde im Gemeindegebiet zu minimieren. An der Verwirklichung des Steuertatbestandes ändert es nichts, wenn der Halter die nach Ordnungsrecht erforderlichen Nachweise erbringt und der Hund den Wesenstest besteht. Entginge der Halter in diesem Fall der erhöhten Besteuerung, verlöre die Steuer ihre generelle Lenkungswirkung. Daher ist es nicht zulässig, im Rahmen der erhöhten Besteuerung der Haltung so genannten gefährlicher Hunde danach zu unterscheiden, ob die nach Ordnungsrecht erforderlichen Nachweisen
und der Wesenstest erbracht worden sind.
Somit gilt die "hohe" Steuer, auch bei positivem Wesenstest...
Verarscht er mich wirklich oder hat er Recht? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Dreht sich hierbei um Hessen...