Hallo
Vielleicht kennt sich jemand von euch bei dem folgenden Problem aus:
Vor 5 Tagen haben mein Freund und ich einen 9 Monate alten Mischlingshund aus dem Tierheim übernommen. Wir haben uns auf den ersten Blick verliebt und er versteht sich wunderbar mit meinem 7jährigen Kuschelmonster :)
Auch der kleine passt eigentlich wunderbar zu uns. Nur haben wir nun ein Problem: Der Kleine wurde uns mit einer 'Hinterhandschwäche' überlassen. Also war er auf den Hinterbeinen etwas steif als wir ihn erhalten haben. Uns wurde gesagt, dass das mit Physiotherapie zu regeln wäre - womit wir uns einverstanden erklärt haben.
Also steht im Tierüberlassungsvertrag 'Hinterhandschwäche bekannt'
Außerdem stehen im Vertrag ja noch die allgemeinen Klauseln 'jeglicher Gewährleistungsausschuss, keine Rückzahlung des Kostenbeitrags, ...'
Nun ist er heute viel auf 3 Beinen gelaufen und bewegt sich insgesamt wie ein typischer 'Kreuzbandriss'-Hund.
Morgen werden wir das in einer Klinik untersuchen lassen.
Sooo - zur allgemeinen Frage: haben wir gegenüber des Tierheims irgendwelche Ansprüche, dass sie eventuell auftretende OP-Kosten übernehmen/anteilig übernehmen?
Der Mangel war ja definitiv bei der Übergabe vorhanden. Und 1300 Euro + Nachbehandlungskosten sind kurz nach der Anschaffung kein Pappenstiel.