Hi,
ich bin kein Experte auf diesem Gebiet,
aber ich weiß, dass bei uns in Baden-Württemberg folgendes gilt: 100 m vom Waldrand entfernt und 300 m von Wohnhäusern entfernt, darf der Hund frei laufen.
Im Wald herrscht grundsätzlich Leinenzwang. Überschreitet man die Grenzen 100 und 300 m oder man lässt den Hund frei im Wald laufen, riskiert man eine Anzeige, wenn man erwischt wird.
Ich gehöre zu den Personen, die eine Anzeige in Kauf nehmen würden, weil ich nicht einsehe, dass mein Hund ständig angeleint sein muss. Er ist ein Tier und hat das gleiche Recht auf Freiheit, wie andere Tiere auch.
Unter den Jägern gibt es schwarze Schafe, das sind Leute, die gerne töten und sich das legalisieren ließen.
Wenn man auf Nummer sicher gehen will, dass auf den Hund nicht geschossen wird, sollte man die Jagdpächter oder die Jagdbesitzer kennen.
Da ich ziemlich früh unterwegs bin, habe ich festgestellt, dass die Jäger ca. eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang an ihren Beobachtungsstellen oder auf den Hochsitzen sind, weil bei beginnender Dämmerung das Wild aus dem Wald kommt.
Privatpersonen, also auch Bauern, dürfen selbst mit Waffenschein nicht schießen, auch nicht, wenn sie ihr Eigentum schützen möchten. In der Regel wird ein Waffenschein nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller bereits seit längerem (ich weiß nicht wie lange) in einem Schützenverein Mitglied ist. Der Waffenschein berechtigt den Inhaber lediglich zum Besitzen und Mitführen einer Waffe, d.h. Transport von der Wohnung zum Schützenverein und umgekehrt oder zu Veranstaltungen bei anderen Schützenvereinen. Der Waffenschein enthält keine Erlaubnis außerhalb des Vereinsgeländes zu schießen.
Grüßle sternle