Ich würde es so sehen:
Wenn kein gültige Impfung nachweisbar (lt Impfausweis) ist kann dies unter Umständen passieren.
Aber : viele Tollwutimpfungen sind (lt Beipackzettel) für drei Jahre zugelassen, so dass su auch einen Dreijahreseintrag in deinen Impfausweis bekommst, so dass du dann eine gültige Impfung nachweisen kannst. Dann kann dein Hund nicht eingeschläfert werden, sondern bei akuten Verdachtsmomenten wird er unter Quarantäne gestellt.
Was zählt ist der Impfausweis und die Eintragungen darin.
VG skydep