so, eine minute gegoogelt und habe das für dich gefunden,
Auflagen bei Listenhunden:
* Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führungszeugnis),
* Nachweis der Befähigung des Halters (Sachkundenachweis),
* Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der Öffentlichkeit (Befreiung nach Wesenstest möglich)
* Wesenstest für Hunde
* Zugangsverbot z. B. bei öffentlichen Festen, in Freibädern, auf Spielplätzen (Nicht jedes Bundesland)
* Sterilisation bzw. Kastration der Hunde (nicht jedes Bundesland)
* Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip.
* In Hessen[2] sowie auch in Thüringen: Kennzeichnung aller Zugänge eines eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung mit deutlich sichtbarem Warnschild in Signalfarbe (Hessen) mit der Aufschrift „Vorsicht Hund!“
So, also kümmer dich gaaaaaanz schnell drum und suche das Gespräch mit dem Ordnungsamt
drück dir ganz fest die daumen!!!!