Beiträge von tomuedd

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    nein, nicht wirklich. der halter des "beißers" hat immer die schuld, auch wenn sein hund an der leine war, das ist ja das gemeine. :D


    gruß marion


    Da hat sich was getan - zum Glück. Wenn ich´s finde, verlinke ich das mal, aber 2007 oder 2008 hat ein OLG entschieden, dass bei Beißereien zwischen einem angeleinten und einem unangeleinten Hund der Halter des unangeleinten Hundes zu 100 % haftet - für mich ein Schritt in die richtige Richtung, ohne das jetzt auf den hier vorliegenden Fall anwenden zu wollen.


    Grüße
    T.

    Hallo
    Wie gehts der Hand heute? Warst Du beim Arzt?


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    naja, er steckt jetzt mitten in der Flegelphase und die drückt sich bei ihm hauptsächlich durch hochspringen, zwicken aus und er lässt sich die sachen nicht mehr nehmen (sonderbar dabei: oft muss ich nur aus sagen und er lässt etwas ausm maul fallen...)


    Öhm - da hat sich aber zu damals offensichtlich nicht viel getan, oder?
    https://www.dogforum.de/viewto…=0&postorder=asc&&start=0


    Damals wars ein Welpe / Junghund, jetzt ist es die Flegelphase - nicht böse sein, aber es scheint, als tretet Ihr auf der Stelle...


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    naja, heut hat er etwas in seinem bett zerbissen und ich bin drauf gekommen, dass es mein styropor-tür-hufeisen ist... das er grad kaputt gemacht hat... wollt es ihm ausm mal nehmen, er dreht den kopf weg, ich sag nochmal AUS und greif hin... und dann schnappt er nach meiner hand und drückt zu...


    jetzt sitz ich hier und heule, der hund liegt in seinem bett...


    was soll ich tun?


    Was mich interessieren würde: Was hast Du getan, als es passierte? Also wie hast Du reagiert?
    Das wäre für "Ratschläge" schon wichtig, wobei die aus der Ferne immer nur Krücken sind.
    Ich will mich mal als Schwarzmaler betätigen: Hat der Hund mit dieser Aktion Erfolg gehabt? Also bist Du sofort weg? Dann könnte Hundi gelernt haben, dass ernsthafte Bisse ein gutes Mittel sind, seine Beute zu verteidigen - das wäre schlecht :( :
    Du schreibst, dass Du Dich nicht hättest über seine Drohung hinwegsetzten dürfen - nun, ich bin da anderer Meinung.
    Auch auf die Gefahr hin, dass jetzt die Fackeln angezündet und Mistgabeln und Steine hervorgeholt werden: Ich hätte mich über die Drohung recht massiv hinweggesetzt - daß das "einfach zugreifen und wegnehmen" nicht das Mittel der Wahl ist, ist klar. Im Gegensatz zu einigen Anderen im Forum akzeptiere ich solch Verhalten nicht - schon garnicht von nem Gebrauchshund mit entsprechendem Durchsetzungsvermögen.
    Grüße
    T.

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    Kommt dem schon nahe, aber dachte eigentlich eher an so Sachen, die nicht unter Tierschutz fallen, aber trotzdem rechtlich verboten sind. Wie z.B. Haufen nicht weg machen, Freilauf lassen obwohl es verboten ist usw. Wie teuer ist das eigentlich? Sachen die einem im Alltag begegnen ohne, dass der Hund schlecht behandelt wird. Hoffe das ist verständlich...


    Ist es - aber so nicht zu beantworten. In Deutschland richten sich diese Dinge nach Länderverordnungen und Gemeindesatzungen - ein bisschen viel Material, oder? Du müßtest also in der für Dich relevandten Stadt- / Gemeindeverwaltung nachfragen, was das Nichtbeseitigen von Hundekot o. ä. kostet - das ist nämlich überall unterschiedlich.


    Grüße
    T.

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    hallo,
    deine schwester scheint einen guten trainer erwischt zu haben. :D denn,


    wenn alle halter das in der hundeschule lernen würden, gäbe es nicht so viele hunde der sorte "der will nur spielen", der "freut sich nur und will jeden begrüßen", oder auch "das hat er noch nie gemacht" und somit wäre es in der hundewelt sehr viel rücksichtsvoller. ;) man hätte somit auch nicht das problem, welches du hier beschreibst.


    Ein wahres Wort!!!!
    Normalerweise läuft mein Spinner frei. Wenn ich keinen Kontakt wünsche, nehm ich ihn ins "Fuß" - das reicht meistens nicht, um anderen Hundehaltern zu zeigen, dass man keinen Kontakt wünscht.


    An angeleinte Hunde ließ ich ihn noch nie - da bei uns kein Leinenzwang herrscht, dachte ich immer, dass es schon einen Grund gibt, wenn jemand seine Fellnase an der Strippe hat.
    Leider hilft Anleinen auch nur wenig - und vor 2 Jahren mußte Hundi nach OP 4 Wochen so



    rumlaufen, an Leine und Geschirr, nur kurze Gassi-Runden - kein Spielen, kein Rennen und kein Toben.
    Trotzdem kamen haufenweise "TutNixe" und "NurSpielenWoller" unangeleint zu uns - ich habe in dieser Zeit ernsthaft über Knüppel, Pfefferspray u. ä. nachgedacht - auch für die Hundehalter. Freundliche Bitten um Herannehmen des anderen Hundes wurden mit eben jenen Zynikerformeln beantwortet (tut nix, will nur Spielen).
    Das, was am Ende blieb und LEIDER funktionierte war massive Gewaltandrohung - zumal mein Hund nach Biß mit dieser Behinderung übermäßig aggressiv reagierte.
    Also halte ich die Generallinie dieser Hundeschule für gut - vieles wär im Leben leichter, wenn Hundehalter nicht ungefragt in das Leben eines anderen mit angeleintem Hund treten würden.
    Grüße
    T.

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    ich arbeite seid etwas über zwei jahren in einer gruppe mit, die mit durch schutzhundausbildung versauten hunden arbeiten, um sie zu resozialisieren.... anfangs waren das nur hunde aus staatlichen stellen, aber heutzutage sind da einige hunde aus privater hand dabei...


    Das interessiert mich jetzt mal näher - wo kommen die Hunde aus staatlichen Stellen her? Berentete Polizeidiensthunde wohl eher nicht - zumindest die mir bekannten wohnen in der Regel bei ihrem Hundeführer.
    Privat kann ich mir teilweise vorstellen, gibt immer noch "Hundesportler", die den Hund weggeben "wenn er nix taugt" und sich nen neuen holen. Zum Glück ist das aber nicht die breite Masse.


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    wenn ihr nicht vorhabt, diese ausbildung sehr korrekt und durchgehend NUR auf dem platz bei DEM ärmel zu erarbeiten, und das so lange wie der hund lebt, dann würd ich da sehr vorsichtig sein... und vor allem die befehle NUR auf dem platz anwenden.. schickt ihr den auch nur ein mal beim spazieren gehen auf irgend ein ziel, hat er generalisiert, wenn ihr pech habt. ich glaub auch nicht ans langsame generalisieren.


    Das vermischt jetzt aber sehr populärwissenschaftlich Sporthund und Diensthund miteinander. Der übliche Sporthund geht außerhalb seines "generalisierten" Bildes nicht auf irgendwelche Menschen, dem üblichen Hundesportler fällt es nicht im Traum ein, seinen Hund auf nem Spaziergang mal eben so auf jemanden zu schicken. Dem Diensthundeführer übrigens auch nicht.


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    und was ich auch nicht verstehe, sorry, wenn der doch so lange brauchen soll angeblich zum generalisieren, und das eh nur auf dem platz läuft.. wie sollte der dann beim spazieren gehen schützen? also doch nicht nur auf dem platz?


    Garnicht! Der Hund soll überhaupt nicht "schützen" auf Kommando. Du hast den Sinn der sportlichen Schutzhundeausbildung nicht verstanden. Der Hund wird nicht zum "schützen" im Sinne des Hundes einer Behörde ausgebildet. Die wenigsten würden zivil beißen. Dazu gehört dann doch schon ein bisschen mehr - und das leistet kaum ein Hundeplatz.


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    ihr seht schon, mit der ausbildung an sich hab ich mich nicht befaßt, eben nur mit den getillten hund wieder ins gleichgewicht bringen...


    Und wie geht das, wenn man nicht weiß, wie solche Hunde gearbeitet werden? Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie muß doch die Erforschung der Ursache sein - und da wäre ein wenig Beschäftigung mit der Ausbildung zumindest hilfreich.


    Grüße
    T.

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    Also meinst du VPG ;)
    Wichtig ist auch dass du darauf achtest,dass über Beutetrieb gearbeitet wird und nicht über Wehrtrieb!


    Mh - "Wehrtrieb"- nunja.
    Wie soll ein "Neuling" (sorry an Marco&Finja, ist nicht bös gemeint) feststellen, ob der Helfer den Hund rein über Beute anspricht oder z.B. gleich Aggressionsbereiche aufmacht? Das fällt schon erfahrenenren Hundehaltern manchmal schwer, daher halte ich den Tip für recht gewagt.


    Es dürfte auch nicht sehr viele Vereine geben, bei denen der neue / junge Hund über "wehren" aufgebaut werden soll. Mal abgesehen von der Tatsache, dass viele das mit (zum Teil gewollter und dazugehörender) Aggression verwechseln. Um den "Wehrtrieb" anzusprechen, müßte der Helfer wohl so viel Druck auf den Hund ausüben, dass der übliche Hundehalter den Platz nur einmal betritt.


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    Auch solltest du dafür einen Unterordnungskurs besuchen,den der Grundgehorsam muss sitzen!


    Jepp - wobei das in mir bekannten Vereinen sowieso parallel läuft.
    Bei uns wird kein Hund in Abt. C gearbeitet, der nicht zumindest die BH hat oder darauf hinarbeitet bzw. an der Unterordnung teilnimmt.


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    Kann man beim VPG den Hund auch auf 2 Personen fixieren?
    Sprich das er so wie bei meinem Freund als auch bei mir auf alle Komandos hört?
    LG


    Das geht, meiner ist auch "dual" ausgebildet :D .
    ABER
    Ganz wichtig, dass sich auch beide an der Ausbildung beteiligen. Problem ist nämlich selten der Hund, sondern das Vermögen beider Hundeführer, entsprechend zu reagieren und den selben Wissens- und Ausbildungsstand zu haben.
    Gerade in dem doch recht komplexen VPG-Bereich, der immerhin 3 Disziplinen in einer Prüfung abfordert sollten schon beide Hundeführer in der Lage sein, den Hund zum Ziel zu führen. Sonst schleichen sich ganz schnell Ausbildungsfehler ein.


    Noch eins: Mit der größten Fleißarbeit, die vielen zunächst am wenigsten Spaß macht - nämlich der Fährte - kann man nicht früh genug anfangen :roll:
    Ansonsten schön wieder mal von Leuten zu lesen, die sich für diesen Bereich des Hundesports interessieren. Ich wünsche Euch, dass Ihr einen Verein findet mit guten Helfern und Ausbildern sowie stimmigem Umfeld und netten Mitgliedern, dann wird das was richtig tolles.


    Grüße
    T.

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    Was tun!???
    ...mir geht es garnicht so sehr um die Tierarztrechnung sondern darum, daß sich die Person mit dem "Problem" auseinandersetzt!


    Oh bitte - nicht an die menschliche Vernunft appellieren, das hilft hier nicht.


    Nach meiner Erfahrung zeigt sich in der ersten Minute, ob der Verursacher zu seiner "Tat" steht oder nicht. Keinen Ärger hat man bei Leuten, die sofort z.B. ihren Hund festbinden, zurückkommen, sich nach dem Befinden des "Geschädigten" erkundigen und bereitwillig ihre Personalien dalassen - diese versuchen fast immer, für den Schaden aufzukommen.


    Die "Aussitzer", die einfach weitergehen, interessiert das alles schon nicht mehr, die wollen nur ihre Ruhe. Hier muss man sich unter anderem auch Sorgen um den Impfschutz und die Versicherung des "Beißers" machen.
    Also Anzeige, solche Leute sollten einfach keinen Hund haben.
    Sicher kannst Du jetzt auf Dein Geld verzichten, aber was passiert Deinem Hund bei der nächsten Begegnung? Oder anderen Hundehaltern?


    Grüße
    T.

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    das is dann natürlich eine frage der definition ;)


    für mich geht die unterscheidung einzig nach der frage "verein" (gemeinnützig?! ehrenamtliche trainer usw) versus "schule" (gewerblich) :smile:


    So richtig.
    Das schlimme daran ist, dass der Trainer im Verein, welcher ehrenamtlich in seiner Freizeit für lau arbeitet zumindest einen Sachkundenachweis braucht (und sich dafür üblicherweise 2 - 3 komplette Wochenenden + Prüfung ans Bein hängt), um eben diese Ausbildung durchführen zu dürfen.


    Der Trainer, der in seiner privaten HuSchu teilweise recht viel Geld für die Ausbildung verlangt benötigt außer seiner Gewerbeanmeldung nichts weiter.
    Das man bei dieser Sachlage doch einiges an Glück braucht, um eine gute Hundeschule zu finden, wundert mich nicht.
    Was mich auch nicht wundert ist die Tatsache, dass "schlechte" Hundeschulen trotzdem so regen Zulauf haben - das liegt aber an talentfreien und nicht mitdenkenden Hundeführern - das würde jetzt aber zu sehr abschweifen :D


    Grüße
    T.


    Also ich finde das schon ausreichend - um Deine Frage aus der Überschrift zu beantworten:






    Dann noch sowas


    Dann wird aus dem Schäferhündchen ein Schläferhündchen


    Grüße
    T.

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    jetzt muss ich doch mal ganz blöd nachfragen...was heisstn des genau,wenn die unverletzlichkeit der wohnung nicht mehr gilt? :???:


    Art. 13 Grundgesetz
    http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html


    Kann eingeschränkt werden, einmal über das Strafrecht (kennt jeder zumindest aus dem Fernsehen - Wohnungsdurchsuchung im Strafvervahren zur Auffindung von Beweismiteln).
    Geht aber auch über das Polizeirecht, also zur Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hier kann eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich eine Sache in der Wohnung befindet, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden darf.
    Steht so sinngemäß in allen Polizeigesetzen der einzelnen Bundesländer.
    Der nicht angemeldete "Kampfhund" kann so eine Sache sein.

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    Aber nur in Begleitung der Polizei mit richterlicher Anordnung,sonst dürfen die auf keinen Fall in die Wohnung,oder jemand lässt sie freiwillig rein.


    Das mit "in Begleitung der Polizei" ist so nicht ganz richtig - in den meisten Ländern ist das Ordnungsamt "die Polizei" - und die sind originär für die Durchsetzungen von Maßnahmen nach Polizeigesetz (=Gefahrenabwehr, hat ja nix mit Durchsuchungen im Strafrecht zu tun) zuständig.
    Die Grünen (oder Blauen) müssen die also nicht mitbringen, die richterliche Anordnung eigentlich schon, ich kann mir kaum vorstellen, dass man eine Durchsuchung zum Auffinden und beschlagnahmen eines nicht / falsch gemeldeten Hundes mit "Gefahr im Verzug" begründen kann.
    Allerdings ist es kein Problem für das OA, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte (z.B. petzender Nachbar) einen Beschluß zu erwirken, denke ich.
    Inwieweit die entsprechenden Hundeverordnungen / -gesetze der unterschiedlichen Bundesländer nun noch Sonderrechte für Behörden einräumen, möge bitte jeder selbst erforschen, der seinen Hund falsch deklarieren möchte :D