Beiträge von White Collie

    Interessanter Beitrag, woher die lang bewollten Schwänze herrühren,wußte ich auch nicht. Wir halten unter anderem Bergschafe, von denen wir unkopierte zugekauft haben. Bei der eigenen Nachzucht kürzen wir bei allen Lämmern, die nicht in die Schlachtung gehen, die Schwänze kurz nach der Geburt. Bei kleinen Verletzungen z.B. Geburt oder bei Durchfällen in der warmen Jahreszeit kommt es schnell zu Fliegenmadenbefall. Selbst bei einer vergleichsweise kleinen Herde, von 150 MS, bleibt so etwas nicht immer sofort entdeckt und behandelt. Da mute ich der Nachzucht lieber das Kupieren zu.

    Zitat


    Sorry fürs off topic, aber nur so aus Interesse ... wo soll das denn stehen? Das TierSchG gibt diese Schlussfolgerung ja nicht her.


    Strafgesetzbuch z.B. 242 / 246, ist nicht nur ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, sondern gleichzeitig ein Eigentumsdelikt. Darum nimmt dir das Tierheim nicht den Hund deiner Nachbarin ab, sondern nur mit Vollmacht, oder auf Anordnung.


    @ lucinda


    freut mich, dass es trotz aller Aufregung und unschönen Umstände doch so schnell ein gutes Ende gefunden und die Tiere derweil gut untergebracht sind. :gut:


    Wenn man unvorbereitet in eine solche Lage gerät, kann man nun mal nicht vorhersehen, wie sie sich entwickelt. Doch in dem Moment, wo es an die Substanz geht, ist " Nein " sagen und durchsetzen unerlässlich, bevor frau keine Kraft und Freude mehr hat. Das Gute an all diesen Erlebnissen ist, frau wächst mit ihren Aufgaben ;)


    Der Hund, der vorerst bei dir verblieben ist, ist das der, der an den vermittelden TSV zurückgeht?

    Zitat

    Das Aussetzen von Tieren ist keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
    Der Amtstierarzt ist ja soweit ich das verstanden habe noch gar nicht informiert.


    Das Aussetzen der eigenen Tiere ist eine Owi, in diesem Fall sind es aber nicht die eigenen, somit eine Straftat.


    Ich gebe dir gern recht, selbstverständlich ist ein Gespräch abzuwarten. Nur schadet es nicht, wenn man es vorbereitet führt und einen Plan B hat. Der Amtsvet hätte schon längst von der Polizei informiert sein können, ein Schelm ist, wer glaubt, hier wird versucht, die Angelegenheit auszusitzen und schwupp sind 100 Tage herum :???:

    Liebe Aileen, bitte nicht einen Menschen verurteilen, das hat ein Richter bereits getan. Die Hintergründe sind uns unbekannt und sachlich nicht relevant.


    Liebe Lucinda, falls sich der Amtsvet wider Erwarten schwertut,ein paar Argumentationshilfen :


    Man möge dir anhand des entsprechenden Gesetzestextes aufzeigen, wonach du verpflichtet werden kannst, für eine Person mit der nicht verwandt oder verschwägert bist, die Tierversorgung zu übernehmen. Du hast nach unüberlegter Zusage in den ersten Tagen festgestellt, dass du dieses gesundheitlich nicht leisten kannst. Die Belastung ist so hoch, dass dafür jeder Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen kann. Du hast unverzüglich gegenüber der Polizei erklärt, die Verpflichtung nicht länger übernehmen zu können und hast damit deutlich gemacht, dass die Tiere behördlich unterzubringen sind.


    Im Falle einer Verhaftung ist im Vorfeld behördlich abzuklären, wie vorhandene Tiere (oder auch Kinder) versorgt werden. Der Inhaftierungsgrund ist kein derart gewichtiger, dass Gefahr in Verzug ist und die Allgemeinheit vor dieser Person geschützt werden muss. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbefohlenen, ein Tier ist keine Sache mehr.


    Deutlich argumentieren, dass im Falle von weiterer behördlicher Untätigkeit ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, diese Kosten sowie Futter- Unterbringungs-und Behandlungskosten geltend gemacht werden, notfalls vor Gericht.


    Andere Möglichkeit :


    Auch der Sozialdienst der JVA kann den Schlüssel und die Erklärung entgegennehmen und wird weiteres veranlassen. Die Polizei darf dir die Auskunft über den Aufenthaltsort der Inhaftierten nicht verweigern, da du durch die Versorgung ihrer Tiere ein berechtigtes Interesse daran hast.


    Du kannst mit den ASJD telefonieren, einen Übergabetermin machen. Die Inhaftierte kann dich anrufen, du sie aber nicht, einen Besuch müßte sie beantragen. Du kannst ihr schreiben, die Post wird in der Regel von JVA Bediensteten vorher gelesen.

    Liebe Mitdiskutierende,


    uns steht es nicht zu, die Tiereigentümerin zu verurteilen. Sie hat ihre Situation falsch eingeschätzt, aus welchem Grund auch immer. Wenn sie unserer Meinung nach nicht verantwortlich genug handeln kann, dann ist das meiner Meinung nach menschlich, denn wir machen Fehler. ;)


    Aber man könnte doch ein verantwortliches Handeln von unseren Behörden erwarten, oder nicht? Eine Haftstrafe kann verschoben werden, schließlich hat die Dame, kein Verbrechen, sondern ein Vergehen begangen.


    Die Polizei kann Lucinda nicht einfach den Schlüssel in den Briefkasten stecken und sagen- prima, nicht unser Problem, Frau Lucinda hat gesagt, sie kümmert sich! Wie praktisch, kein Stress mit der Inhaftierten, dem Amtsvet und dem Tierschutzverein, vor allem: keine Schreiberei, wir sind raus, ist nicht Sache der Polizei! Ganz so einfach ist das nicht, vielleicht schaffe ich es die Tage ja mal, die rechtlichen Grundlagen dafür rauszusuchen, aber das hilft weder Lucinda noch den Tieren.


    Wenn die Haft nicht wegen der Tierversorgung ausgesetzt oder verschoben wird ( ja, das ist möglich, aber nicht ganz einfach ) und sich niemand bereit erklärt, die Tiere zu versorgen, dann hat die Polizei putziger Weise auch eine Notfallnummer und ruft den Amtsvet an, der dann die Unterbringung im Tierheim organisiert.


    Es müssen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, falls die Tiere vermittelt werden sollen, oder kann man Pensionskosten geltend machen, es muß sich halt mit der Eigentümerin auseinander gesetzt werden- und - ach ja, da gibt es auch noch Rechtsanwälte, vielleicht wird geklagt. Was das dem Steuerzahler kostet! Wie hilfreich ist es, wenn sich eine Nachbarin , Bekannte etc findet, die in ihrem Schock erst einmal sagt: " ja ich kümmer' mich." Schlüssel in den Briefkasten und schwupp, schönes Wochenende !

    Ich muß zugeben, bin ein etwas verärgert darüber und nicht sachlich. Man sehe es mir bitte nach. Dieses Thema habe ich mit meinen Pflegetieren durch. :hilfe: Als Vorteil gegenüber der Themenstarterin habe ich einen kooperativen und rechtskundigen Tiereigentümer, den Tierschutzbeauftragten des Landkreises, eine engagierte Amtsveterinärin, einen tierschutzverseuchten Anwalt, die Caritas, eine verständnisvolle Familie und eine sehr gute Freundin an meiner Seite :gut: Wehe wenn du das nicht hast... Dennoch, frau wächst mit ihrem Afgaben und manchmal gehört auch " Nein-Sagen" dazu.


    Lucinda hat sich der Hunde und Katzen angenommen und damit die "Büchse der Pandora" geöffnet. Mit Vollmacht der Eigentümerin kann Lucinda frei über die Tiere verfügen, aber die Polizei hat ihr nur den Schlüssel gebracht.
    Jetzt bleiben 3 Katzen und zwei Hunde. Die Katzen sind in der Wohnung der Inhaftierten ( wie, vegetarisch ernährt??! ), werden jetzt von Lucinda versorgt. Gut für die Katzen- Arbeit und Stress für Lucinda :verzweifelt:


    Die beiden Hunde sind bei Lucinda in der Wohnung / im Haus, nicht stubenrein bei ihr ( kann in der anderen Wohnung tatsächlich anders sein) und bellen, also Ärger mit Mitbewohnern oder Nachbarn ist vorprogrammiert. :verzweifelt:


    Konsequentes Handeln wäre, Erklärung, die Tiere der Inhaftierten nicht versorgen zu können, schreiben. Zusammen mit dem Wohnungsschlüssel bei der Polizei, Amtsvet abzugeben und sich nicht abwimmeln zu lassen, weils dem Steuerzahler Geld kostet und Arbeit macht. Im Moment kostet es Lucinda Überwindung und ihre wertvolle Lebensenergie:


    " Was wird aus den Tieren, hätte man nicht doch.... was ist, wenn ich scheitere..., wieviel Geld wird mich das kosten und sehe ich das jemals wieder ?" Gedanken, die immer wieder kommen....


    Aus Rücksicht auf meine Gesundheit, meine Familie und meinen Geldbeutel würde ich mich vielleicht heute anders entscheiden, vielleicht ...., kommt ganz auf die Umstände an.


    Liebe Lucinda, halte uns bitte auf dem Laufenden ...

    Liebe Lucinda,


    die Polizei hat anscheinend kein großes Interesse daran, dir eine Hilfestellung zu geben. Die Auskunft- haben keine Notfallnummer ist schlichtweg falsch. Es gibt eine Notfallnummer- wenn am Wochenende gerade eine Tierseuche in deiner Gemeinde ausbricht steht, der Amtsvet fix in "Unterhosen" auf dem Hof ! Die machen sich das mit ihren zweifelhaften Rechtsauskünften aber sehr einfach :rotekarte: hilft nix, schau mal auf der HP deines Landkreises unter Veterinäramt, Notfallhandy oder so- bei unserem Vetamt ist das veröffentlicht. Ordnungsamt erreichst du am WOE nicht, aber google trotzdem mal, oder frag mal bei der Feuerwehr.


    Versuche mal dir für das Woe Hilfe bei der Tierversorgung zu besorgen , Freunde, die dir Gassi und Kinder abnehmen. Dann hast du für dich ein bisschen mehr Luft und kannst gelassener handeln.Es ist für die Hunde kein Problem mal einige Tage mit der Notversorgung Futter, Wasser, Lösespaziergänge und nicht mit dem vollen Bespaßungsprogramm auszukommen. Es macht zwar immer ein schlechtes Gewissen, aber ein Tierheim ist kein Weltuntergang, sondern auch eine neue Chance für den Hund- Katzen haben oftmal schlechtere Vermittlungschancen.


    Lasse die Tiere auf gar keinen Fall an dich abtreten, unterschreibe auf keinen Fall eine Übereignung weder an dich, noch an das Tierheim, wenn du keine Vollmacht der Eigentümerin hast! Damit währest du in der Pflicht.


    Erkläre nur, dass du die Aufgabe der Tierversorgung für Frau xxxx nicht länger wahrnehmen kannst. Alles andere rechtliche miuß die TE mit dem Tierheim/ Vetamt klären, das geht auch aus der JVA heraus.


    Organisiere jetzt erst einmal dein Wochenende.

    Kleiner Nachtrag,


    Vorsicht mit Anwaltsforen, Urteile googlen etc, das Netz der Juristen ist für Nichtjuristen trügerisch- oft gibt gegensätzliche Urteile in vermeintlich gleichgelagerten Fällen....


    Und auf gar keinen Fall Fremdeigentum unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in Tierheimen oder Pflegestellen abgeben, das kann böse juristische Konsequenzen nach sich ziehen


    Mein Tip: VETAMT !

    Kenne die Situation aus ähnlich gelagertem Fall. Schuld oder Unschuld ist für mich keine Frage, sondern nur die Frage der Verantwortung mit allen Konsequenzen, in diesem Fall für Tiere, die dir nicht gehören.


    Wenn Du mit der Situation überfordert bist, ist das völlig o.k.. ;)


    Frau hilft gerne, hat aber ein eigenes Leben! :gut:


    Du bist nicht für das Wohlergehen der Tiere von anderen Menschen allein verantwortlich. Deine Verpflichtung gilt dir, deiner Gesundheit, deiner Familie und deinen Tieren! Wenn du aufgrund von Überraschung, Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft die Grenzen deiner Kraft stößt, irgendwann unter der Belastung erkrankst, hat niemand etwas davon, die Tiere der Inhaftierten auch nicht. Also sind es Vernunfts- und keine Herzensangelegenheiten, die hier entschieden werden müssen.


    Polizei und Tierhalterin haben das Problem Tierversorgung mal eben per mündlichem " Pflegevertrag " auf dich als Tierhüter verlagert. Damit brauchen sie nichts mehr unternehmen, denn das machst ja du, mit allen Konsequenzen.



    Den Ablauf in solchen Fällen kenn ich so :


    Wenn sich keine Angehörigen, oder andere Personen finden, ist Ansprechpartner für die Tiere das Veterinäramt, der/ die Tierschutzbeauftragte. Im Normalfall wendet sich die Polizei bei Inhaftierung eines Tierhalters dorthin. Die Tiere werden vom Vetamt i.d.R. im Tierheim untergebracht oder vermittelt /veräußert. Um sämtliche Rechtsangelegenheiten in dieser Hinsicht kümmert sich das Amt.


    Wenn du vorschnell eine Zusage zur Übernahme der Tierhaltung gegeben hast, kannst du diese widerrufen. Du mußt schriftlich erklären, dass du ab Datum xxxx die Tierhaltung für Frau XXXX aus gesundheitlichen / familiären/ tierschutzrelevanten/ was auch immer für, Gründen nicht mehr leisten kannst.


    Wir haben das so gemacht: Ich habe eine Vollmacht vom Tiereigentümer bekommen, das ich uneingeschränkt während der Haftzeit über die Tiere verfügen darf. Das bedeutet, sie u. gegebenen Umständen veräußern, behandeln oder tierschutzgerecht töten lassen darf. Der Eigentümer bestätigt in der Vollmacht die ordnungsgemäße Versicherung. Dabei ist zu klären: bist du als Tierhüter voll abgesichert, ist die Haftpflicht überhaupt bezahlt, also ob und wie leistet sie im Schadensfalle. Der Tiereigentümer erklärt der Steuerpflicht nachzukommen und für die entstandenen Kosten der Tierhaltung bis in Höhe von xxx € aufzukommen. Da ist in Deinem Fall aber große Vorsicht geboten, wegen des Inhaftierungsgrundes!


    Die Tierhaltung in Vertretung ist eine Gewissensfrage in Bezug auf Vertrauen. Verklagen kann dich die Person (siehe Tierpension), vermutlich auf Prozesskostenhilfe. Du bleibst bei Unterliegen im Rechtsstreit eventuell auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen, falls etwas mit ihren Tieren nicht nach ihrem Wunsch läuft. Muß nicht sein, kann aber sein!


    Überlege dir gut, was du unter welchen Bedingungen leisten kannst. Sprich mit dem Vetamt, ggf. Resohelp (Caritas) und entscheide für dich und das Wohl aller, dir anvertrauten.

    Hallo,
    wir beweiden mit Schafen und Ziegen landschafspflegerisch einen militärischen Sicherheitsbereich und ein militärisches Übungsgelände von ca. gesamt 40 ha.
    Wir händeln die Herde mit einem Altdeutschen Hütehund, einem Border Collie und einem Collie.


    Der Collie zeigt gute Wacheigenschaften in Form von Melden/ Verbellen jeglicher Fremdaktivität auf und am Gelände. Wir finden diese Eigenschaft dort nützlich und förderungswürdig, denn Vandalismus auf der Liegenschaft, Aufbrüche und Übergriffe auf die Herde z.B. durch Steine werfende Jugendliche sind leider keine Seltenheit.


    Daher würde ich gern eine Wachhundeausbildung mit ihm machen und anschließend durch die WH Prüfung abschließen. Ein DVG angeschlossener SV hat sich bereit erklärt uns auszubilden. Suche jetzt nach Erfahrungen mit WH ausbildung/ prüfung und Tips, worauf ich mit meinem sensiblen Hund achten muß, wenn ich mit Schutzdienstlern zusammenarbeite.

    Ihr könnt das Gitter wegnehmen, sobald er die Treppen sicher laufen kann, oder eine Größe erreicht hat, wo die Gefahr nicht mehr besteht.


    Unser Haus hat vier offene Halbetagen alle mit offener Holztreppe, wenn da ein Welpi von ganz oben nach ganz unten fallen würde, nicht auszudenken, was da passieren könnte. Als unser Welpe einzog, haben wir Treppenschutzgitter für Kleinkinder an unseren vier offenen Holztreppen installiert- zwei davon sind nun seit fünf Jahren :D dort.
    Sie leisten immer noch gute Dienste, nicht mehr für Welpen, es sei denn, ich nehme mal wieder einen Notfall in Babyform auf, sondern um hundefreie Zonen bei Bedarf einzurichten. Bei 3- 4 Hunden im Haus erleichtert das ganz schön.


    Im Grunde genommen ist schon alles gesagt worden. Treppen sind so wie Marlis das schon richtig anmerkte, nach Möglichkeit in den ersten Monaten zu meiden. Dein TA kann dir für deine Rasse sagen, ab wann du wieviel üben kannst. Das "Treppab" ist dabei belastender als das "Treppauf". Und abfallende Arme- nun ja, das Leben mit dem Liebling fordert halt manchmal seinen Tribut :hust:


    Vom Tragen lernt der Hund das Treppengehen nicht, das ist richtig. Ich habe meinen Hund mit 6 Monaten an eine leichte Trainingsleine genommen, ihn freundlich aufgefordert mitzukommen und sein Gefürchte ignoriert. Da er mir auch sonst gern folgt, kam er etwas zögerlich mit. Nach einigen Malen wurde er immer sicherer und jeder Aufstand ums Treppenlaufen hatte sich erledigt. Bis er die Treppen in meiner Anwenheit sicher laufen konnte waren alle Gitter im Einsatz, die glatten Stufen sind ohnehin mit rutschfesten Zonen beklebt. Manchmal habe ich auch erwachsene Nothunde, die einfach keine Treppen oder glatte Böden gehen können, dann fangen wir wieder wie beim Welpen an.