ZitatAlles anzeigenHallo,
ich hatte auch vor ein paar Wochen den Spaß einer Tollwutimpfung beim TA. Toffie sollte mit 6 Monaten das erste mal gegen TW geimpft werden. Ich wollte auch die 3-Jahres-Impfung. Sie bekam Novibac, aber der TA meinte, ich muss nach 4 Wochen wiederkommen und dann nach einem Jahr und erst dann würde er mir die 3jährige Gültigkeit bescheinigen.
Ich habe mir dann zu Hause den Beipackzettel von Novibac angesehen, dort steht nur einmalige Grundimmunisierung und dann erst nach 3 Jahren wieder impfen. Zudem habe ich mir das Gestzt zur TWimpfung ausgedruckt und bin wieder zum TA hin, weil ich im Impfpass 3 Jahre Gültigkeit eingetragen haben wollte.
Da sagt der TA doch allen Ernstes zu mir, dass der Beipackzettel falsche Informationen hätte und dass ich, wenn ich nach Schweden oder England möchte, doppelt geimpft werden muss.
Daraus entwickelte sich dann dieser Dialog:
Ich: Aber ich werde nie nach Schweden reisen, nur mal nach Dänemark. Da reicht eine einmalige Impfung.
TA: Ja, aber wir haben immer wieder Kunden, die nach Schweden wollen und deswegen impfen wir alle nach 4 Wochen nochmals.
Ich: Könnten Sie mir trotzdem bitte die 3jährige Gültigkeit eintragen?
TA: Nein, erst nach dem mehrmaligen Impfen.
Ich fragte ihn dann, welche anderen Informationen er denn zur Gültigkeit des Impfstoffes hätte, die würde ich gerne sehen. Konnte er mir natürlich nicht zeigen. Er behauptete nur, die Backungsanleitung wäre falsch. Dann ist er einfach gegangen und hat mich stehen lassen. :/
Nunja, eine nette Tierarzthelferin, die den Impfpass ausfüllte, hat mir dann netterweise die Gültigkeit bis 2014 bescheinigt. Komisch, dass die mehr wusste als der TA.
Fazit: Ich suche einen neuen TA. Da geh ich nicht mehr hin.
Verbraucherschutz und TÄ-Kammer anschreiben!