Wendet euch an das Ordnungsamt, die sind für die Hundeverordnung zuständig und stellt bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung.
Wenn es sich wirklich um einen Züchter und OG Vorstand handelt, würde ich auch den Landesgruppenvorsitzenden über den Vorfall ins Kenntnis setzen.
Genau so!
Und noch das Veterinäramt einschalten, das jedenfalls bei uns für Maulkorbpflicht (oder nur deren Prüfung?) zuständig ist, die relativ schnell verhängt wird, wenn es schwerwiegende Beißvorfälle gab.
Die Anzeige bei der Polizei unbedingt stellen und darauf bestehen, dass sie aufgenommen wird (wegen Sachbeschädigung am Hund, Körperverletzung an der Frau und unterlassener Hilfeleistung und aller anderen in Betracht kommenden Delikte). Dabei bestenfalls schon die Zeugen namentlich benennen. Falls das Verfahren eingestellt werden sollte wegen fehlendem öffentlichen Interesse, was passieren kann, unbedingt den auf dem Einstellungsbescheid angegebenen Rechtsbehelf einlegen.
Hinsichtlich der zivilrechtlichen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche würde ich mich mit einem Anwalt absprechen, falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, die eine Deckungszusage erteilt.
Andernfalls muss man abwägen, ob die Nerven, die man zur Durchsetzung solcher Ansprüche lässt, in einem für einen selbst noch angemessenen Verhältnis zu dem maximalen Schadensersatz und den möglichen Kosten (Gerichtskosten) stehen. Ich würde das nicht machen, obwohl oder weil ich "Fachfrau" bin
Viel Glück wünsche ich der geschädigten Frau.