ZitatDa wird dir die Beschwerde nicht viel bringen, es gibt ja in Duisburg ausgeschilderte Freilaufflächen (Landschaftspark, Töppersee usw.) und es steht ganz klar geschrieben, dass die Rhein- und Ruhrwiesen verpachtet sind und somit der Pächter Hausrecht hat.
http://www.duisburg.de/vv/32/102010100000084590.php
Hallo Luett,
das steht neuerdings geschrieben. Und nicht alles, was geschrieben steht, ist rechtmäßig.
Allerdings gebe ich dir Recht, über den Tierschutz wird man nicht weiter kommen.
Was rechtlich allerdings sehr bedenklich ist, ist die Frage, ob die Stadt der Allgemeinheit riesige Teile der innerstädtischen Grünflächen und den Zugang zu Rhein und Ruhr vorenthalten darf.
Im Übrigen hat der Stadtdirektor noch im Mai 2008 an eine Hundehalterin geschrieben, an Rhein- und Ruhrwiesen sei der Freilauf gestattet.
Die Pachtverträge, die nun für das uneingeschränkte Hausrecht herhalten sollen, stammen nicht aus der Zeit danach sondern nach meinem bisherigen Kenntnisstand aus den 80er Jahren.
Und ich meine nicht, dass man jede behördliche Maßnahme hinnehmen muss. Wir als Bürger haben auch Rechte, unter anderem das Recht, uns mit legalen Mitteln gegen Maßnahmen zu wehren, die wir für rechtswidrig halten.