Beiträge von Pando

    Hi,


    da in einigen Wochen ein paar 2-3 tägige Termine anstehen,zu denen ich meine Hündin nicht mitnehmen kann, suche ich eine gute Hundebetreuung im Raum Heppenheim. Rica ist verträglich, mag allerdings keinen zu engen Kontakt zu anderen Hunden, da sie ziemlich ruhig und zurückhaltend ist und nicht spielen möchte.
    Habt ihr Empfehlungen im Raum Heppenheim?
    VG Kathrin + Rica

    Ich kann immer noch den Niederwaldsee in Zwingenberg-Rodau empfehlen, der liegt verkehrsgünstig nahe der Autonbahnausfahrt. Es gibt zwei Stellen, an denen man immer viele Hunde trifft, aber rund um den See sind auch viele kleinere Eckchen, an denen Hund und Mensch in Ruhe ins Wasser können. Uns findet ihr da im Moment jeden Tag ;).

    Kommt ganz drauf an, am Niederwaldsee (da bin ich zu 95%) schon einige, da es eine große, recht flache "Einstiegesstelle" am See gibt, wo viele ihre Hunde schwimmen lassen und z.B. auch Bällchen spielen. Wenn man aber weiter läuft, kann man auch an anderen Stellen die Hunde seperat reinlassen.

    Sehr geehrte Frau XXX,
    unabhängig von der Brut und Setzzeit (01.03. – 30.06.) regelt die Hessische Hundeverordnung, dass ganzjährig Hunde so zu halten sind, dass von Ihnen keine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht.
    Wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind, muss der Hund jederzeit in Ihrem Einwirkungsbereich sein und auf Ihren Befehl zu Ihnen zurückkehren. Sollte er dies nicht tun und ein Tier oder einen Menschen beißen bzw. ein Tier hetzen, gilt dieser Hund als gefährlich und es ist ein Erlaubnisverfahren und Bußgeldverfahren einzuleiten.
    Neben der Hundeverordnung ist der oben genannte Zeitraum besonders geschützt.
    Wenn der Hund auf frischer Tat beim Wildern von einem Jäger ertappt wird, kann dieser den Hund auch erschießen.
    Innerhalb von Heppenheim ist das Gelände rund um den Bruchsee besonders geschützt, hier herrscht eine ganzjährige Anleinpflicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Thomas Müller
    Kreisstadt Heppenheim
    Ordnungsamt

    Habe folgende Antworten erhalten:


    Sehr geehrte Frau XXX,
    innerhalb der Gemarkung Lorsch gibt es keine generelle Anleinpflicht für Hunde. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lorsch beinhaltet jedoch folgende Sonderregelung:


    § 5 Tiere
    (1) Die Halterinnen und Halter oder Begleitpersonen von Tieren haben Tiere von Kinderspielplätzen oder Spielparks fernzuhalten.
    (2) Soweit bundes- oder landesrechtlich nicht anders geregelt, sind Hunde mit Ausnahme von Diensthunden in dienstlichem Einsatz und Blindenhunde
    1. in Fußgängerzonen, auf Brücken, Treppen, Rampen und Überführungen,
    2. an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs,
    3. in allen nicht bereits in § 5 Abs. 1 erwähnten Grün- und Spielanlagen,
    an der Leine zu führen. Die Länge der Leine darf 2 Meter nicht überschreiten.
    Eine weitere Ausnahme bildet das Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel von Lorsch“ , für das nach der NSG-Verordnung gesonderte Regelungen gelten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    R. Dluzak (Leiter Ordnungsamt)