.... wie ihr darauf kommt, dass in der (Berliner) Hundeverordnung nichts über die Leinenlänge steht bzw., dass man sie festzuhalten hat, weiß ich nicht.....
Zitat:
§ 3
Leinenpflicht
(1) Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann...(...)
(2) Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen
Quelle:
http://www.berlin.de/imperia/m…esefassunghundegesetz.pdf
Ansonsten versteht sich Rücksichtnahme von selbst - und jedem steht es doch frei, auch Gesetze mal ein bißchen lockerer zu sehen bzw. zu übertreten (oder wer von euch ist noch nicht bei "Rot" über die Ampel... ).
Nicht, dass ich dazu aufrufen will - aber ist ja nun mal "nur" eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat - wenn ich erwischt werde, zahle ich Ordnungsgeld - gut ist's.
Wenn ich das nicht riskieren will, muss ich den Hund eben angeleint lassen.
Ansonsten kann ich nur von der Ostsee (um Usedom herum) berichten - dort gibt es größtenteils natürlich auch die "offizielle" Leinenpflicht - kontrolliert wird es außerhalb der Saison aber eher selten bis nie.
An den Hundestränden ist auch in der Saison "offline" erlaubt.
Ich würd mir an deiner Stelle bzgl. deines Urlaubs auf Juist nicht den Spaß verderben lassen - lass den Hund, dort wo es verantwortbar ist, frei laufen - solltest du erwischt werden, beiss' eben in den sauren Apfel und zahle...
Solltest du dir nicht sicher sein, ob der "Kontrolleur" denn auch dazu berechtigt ist, das Geld einzutreiben - sag eben, du hättest keins dabei und sie sollen dir die Rechnung schicken (nimm aber deinen Ausweis mit und Papiere zum Hund, sonst kann es dir passieren, dass der "böse" Kontrolleur dann deswegen Heck-Meck macht und dich länger als gewollt mit Personalienüberprüfung etc. aufhält....)