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Die Sonne kommt raus - wir werden um wahrscheinlich gegen 15 Uhr auf den Weg machen
Lena und Ben
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Die Sonne kommt raus - wir werden um wahrscheinlich gegen 15 Uhr auf den Weg machen
Lena und Ben
Hallo Schnupp,
aber selbst ein Sachkundenachweis oder irgendein Test regt die Menschen an sich mit den Themen auseinanderzusetzen und würde vielleicht sogar den ein oder anderen abschrecken.
Ich find die Stat. nicht wegen der Beißvorfälle interessant, sondern sie kann auch Interessenten für z.B. Dobermännern Mut machen - siehe Befreiungen Maulkorb und ähnliches.
Natürlich sind alle diese Tests egal ob für Mensch oder Tier auch umstritten und es kommt auch sicherlich auf den Einzelfall bzw. Prüfer an - keine Frage.
Viele neue Hundebesitzer erleben irgendwann das Ende der "Flitterwochen" und sind dann mit dem armen Tier total überfordert -
dann gibt es meistens nur drei Lösungen
- Abgabe im Tierheim "wir sind total überfordert" sagen die wenigsten - meistens heißt es - das Tier hat geknurrt oder gebissen
- totale Isolation des Hundes in den eigenen 4 Wänden und bei mitternächtlichen Spaziergängen, gestützt von Elketroschock-Halsbändern
- im Besten Fall suchen Sie Hilfe bei jemanden, der sich damit auskennt
Lena
Hallo Wakan,
da gebe ich dir Recht - eine Statistik sind nunmal immer Zahlen und sagt nix über den einzelnen Hund bzw. über die Situationen aus.
Dennoch finde ich die 20/40 Regelung sinnvoller als bestimmte Rasse zu auf Listen zu setzen, wobei hier auch immer noch die Frage offen bleibt ob ein Hund mit 38 cm oder 16 Kilo wirklich "ungefährlicher" ist.
Dennoch ist ein Sachkundenachweis für jeden Hund sicher nicht die schlechteste Lösung - immerhin braucht man auch einen Führerschein für den Straßenverkehr. Wieso also nicht ein paar Stunden für einen
Halternachweis für Hundebesitzer ?
Lena
Guten Morgen,
da gestern in einem anderen Theard die Frage nach Hundesteuer und Co. aufgekommen ist und u.a. auch NRW mit der 20/40 Regelung angesprochen wurde habe ich heut zufällig die
"Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2004"
http://www.munlv.nrw.de/sites/…utz/tierschutzbericht.htm
gefunden und fand diesen Bericht ganz interessant, da z.B.
Quoten zur Maulkorbbefreiung und Co. angegeben sind.
Schade, das es solche Statistiken nicht gesammelt für alle Bundesländer gibt.
Lena
[/u]
Hallo WF85,
grundsätzlich finde ich Landesgesetze großen Mist.
Das mit den Gesetzänderungen ist eine gute Frage, die ich dir leider nicht beantworten kann.
Achtung: Wenn ich richtig informiert bin "Hundehaltung" sind Landesgesetze aber "Hundesteuern" sind Stadtrecht - werden also von jeder Stadt festgelegt - so gibt es folgendes Beispiel in Hessen:
Beispiel - bei uns beträgt die Hundesteuer ca. 36 € pro Jahr - egal welche Rasse, in Frankfurt 10 Kilometer weiter 90 Euro pro Hunde und 900 € für Hunde die "dauerhaft Gefährlich" sind.
Frankfurter Hundeordnung
http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/1902/hundsatz.pdf
lese.
Die "Listenhunde" und außerdem aber auch jeder andere Hund der
-Kampfbereitschaft zeigt
- wiederholt auffällig wurde
- Menschen angesprungen hat
gelten als "dauerhaft Gefährlich" - so wären 900 € fällig,
allerdings steht dort auch "solange nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass er keine gesteiergerte Agressivität und Gefährlichkeit gegen über Mensch/Tier hat".
Das würde heißen, wenn ich es richtig verstehe, mit einem Sachkundenachweis oder einem Wesenstest müßte die Steuer für einen Listenhund 90 € in FFM betragen und der bissige Teckel zahl 900 €.
Haben wir hier irgendwo einen Spezialisten ?
Lena
Hallo Beate,
hab dich nicht vergessen Ich mußte vorhin sogar richtig schmunzeln bei der "Saalandsuche" - laut Internet gibt es im Saarland
6 Tierheime
9 Tierschutzorganisationen
Das klingt wirklich überschaubar und ich hoffe das die Zusammenarbeit und die Kommunikation in einem so kleinen Kreis gut ist.
Liebe Grüße,
Lena
(geboren und aufgewachsen in NRW, gelebt in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, gearbeitet in Hamburg, jetzt in Hessen an der Grenze nach Rheinland-Pfalz, die viel Freizeit in Bayern verbringt - daher finde ich Landesgesetze Schwachsinn)
Berlin:
http://www.berlin.de/imperia/m…esefassunghundegesetz.pdf
Thüringen
http://www.thueringen.de/imper…setze_vo/gevo/gefhuvo.pdf
Rheinland-Pfalz
http://www.landestieraerztekam….de/artikel/gefabwehr.htm
Saarland
http://www.tierheim-saarbrueck…/kampfhundeverordnung.htm
Sachsen-Anhalt
da hab ich nix gefunden -
dafür folgenden Link mit einer Sammlung für verschiedene Bundesländer
http://www.mdr.de/fakt/2065708.html
Sollte ich ein Bundesland vergessen haben - das ist keine Absicht - es ist spät - gähn.
Nochmal der Hinweis:
Diese Links wurden mit verschiedenen Begriffen von mir er"googelt" und erhaben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Aktualität.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Stadtveraltung/Gemeinde/Tierarzt/Tierheim/Tierschutz oder jemanden der Ahnung hat.
Gute Nacht,
Lena
NRW
http://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/LHG_NRW.htm
Baden-Würtemberg
http://www.innenministerium.ba…nde-Verordnung/83522.html
Brandenburg
http://www.mi.brandenburg.de/sixcms/detail.php/35848
Hessen
http://www.hessenrecht.hessen.…_Hunde/GefAbwVO_Hunde.htm
Bayern
http://www.servicestelle.bayer…juris.de/by/HuV_BY_P1.htm
Sachsen
http://www.saxonia-verlag.de/recht-sachsen/22_4bs.pdf
Ich google mal ein wenig nach den Bundesländern und poste dann einen Link - Achtung : keine Gewähr zur Richtigkeit/Aktualität dieser Links - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung oder beim Tierschutz/Tierheim/Tierarzt.
Befriffe: Hund / Landesrecht / Gesetz / Gefahrhundegsetz / Hundehalterverordnung
Hamburg
http://fhh.hamburg.de/stadt/Ak…degesetz-beschlossen.html
Schleswig-Holstein
http://landesregierung.schlesw…rordnung/gefahrhunde.html
Niedersachsen
http://www.recht-niedersachsen.de/21011/nhundg.htm
Bremen
http://www2.bremen.de/info/presse/kampfhunde.htm
Mecklenburg-Vorpommern
http://www.umwelt-online.de/re…sch/laender/mv/hundeg.htm
Hallo,
ich finde die Landesgesetze zur Hundehaltung auch sehr verwirrend - gerade wenn man im Grenzgebiet z.B. Hessen und Rheinland-Pfalz wohnt - 10 Kilometer Entfernung und ganz andere Gesetze.
Grundsätzlich sind wohl in jedem Bundesland unterschiedliche Hunderassen "gelistet" , außerdem gelten die Bestimmungen meist für "auffällige" Hunde und soweit ich weiß, die 40/20 Regelung in NRW - mehr als 40 cm oder 20 Kilo. Auch die Auflagen an die Halter sind sehr unterschiedlich.
Kennt jemand eine Homepage wo alle "Hundeverordnungen" gemeinsam aufgeführt werden ?
Meine Meinung - grundsätzlich ist eine Hundeart nicht gefährlich - es liegt meist an der Prägung durch den Menschen - natürlich gibt es Ausnahmen.
Lena