Hallo,
das Ist von Gemeinde zu gemeinde anders, aber im normal fall ist es so, ist der Hund bestandteil deiner arbeit zahlst du entweder nix oder eben weniger.
Aber hier mal verschieden auszüge.
Die Befreiung von der Hundesteuer ist z:B. für Blindenhunde oder Rettungshunde möglich. Für Wachhunde und Arbeitshunde gelten unterschiedliche Regelungen in den Kommunen.
Ermäßigt werden kann die Hundesteuer z.B: für Hunde deren Hundehalter Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Oder auch für Hunde, die nachweislich aus dem Tierheim geholt wurden. In manchen Gemeinden ist auch eine Ermäßigung möglich, wenn der Hund die Hundebegleitprüfung bestanden hat.
Quell:http://hundewelpen.wordpress.c…iung-von-der-hundesteuer/
In Wismar gilt die Befreiung für alle geprüften Therapiebegleithunde, die regelmäßig Therapeuten bei ihrer Arbeit unterstützen. Eine generelle Befreiung von der Hundesteuer für Besuchshunde gibt es bislang nicht. Besuchshunde begleiten ihre Besitzer z.B. in Alten- oder Behindertenwohnheime. “Wir setzten uns dafür ein, dass Hunde, die in Besuchsprogramme eingebunden sind oder in Physio- oder Psychotherapie unterstützend wirken, also in erhöhtem Maß zum Wohle des Menschen beitragen, von der Hundesteuer befreit werden,”
Quelle:http://www.animal-health-onlin…steuer-ist-moeglich/2280/
Das sind nur zwei beispiele, ruf doch einfach mal beim Ortsamt an und erkundige dich, erwähne das der HUnd zur sicherung des Lebensunterhalts gebraucht wird da Therapiehund