Nen Gassi-Service hatte ich eigentlich nicht vor, zu eröffnen (wären das noch andere Anforderungen, die ich dann zu erfüllen hätte). Wollte nur mit der Gewerbeanmeldung sicher gehen, dass mich die Nachbarn nicht beim A-Amt ansch....., wenn ich verschiedene Hunde betreue und Geld dafür bekomme. Mehr als 2 werden es bestimmt eh nie.
Aber vielen Dank für Eure Informationen. Hört alles wirklich nicht so wild an. Beschäftige mich schon seit Jahren mit dem Thema Hund, aber aufgrund meiner Bürotätigkeit klappte das alles nie. Da dachte ich mir: kümmer Dich mal um andere, besser als keinen! Aber erstmal schauen, wie es mit der Betreuung so voran geht. Und wenn ich wieder nen festen Job irgendwann bekommen sollte, habe ich eh leider keine Zeit mehr für nen eigenen Hund.
Birgit
Beiträge von b.damaschke
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Hallo Ihr Lieben,
ich benötige dringend Eure Hilfe: :flehan:
ich betreue schon seit einigen Monaten Hunde von Freunden und Bekannte, wenn diese im Urlaub sind etc.. Aufgrund meiner Arbeitslosigkeit hatte ich nun den Gedanken in diesem Bereich nebenbei eine Selbstänigkeit anzumelden. Bei Gesprächen im Bekanntenkreis erwähnt jemand den §11 des Tierschutzgesetzes und dass man gewerblich nicht mehr als 2 Hunde von Dritten betreuen dürfe, sonst müsse man das beim Veterinäramt anmelden. Weiterhin machte man mir noch mit dem Hinweis Angst, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit ohne die Erlaubnis nach §11 ausüben würde, könne man sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Was ist an dran, an dieser Aussage?
Ich finde im Internet nichts über diesen §11. Kann mir jemand helfen? Bin total verwirrt....
Danke danke
Birgit, die Neue