Zitat
Das ist lt. Wikipedia das K3 Material - und da sind sehr wohl Haare, Pelze, Hörner und so Zeug drinne. Und ebenfalls genussuntaugliche Schlachtkörperteile.
Dann hat bei Wikipedia einer Quatsch geschrieben. ;o) Schau einfach in den Originalgesetzestext zu Tierfutter. Na ja, und ob was ekelig ist oder nicht, ich denke, da hat jeder seine persönliche Hemmschwelle. ich persönlich füttere auch Futter, in dem als einzige "Nebenerzeugnisse" Innereien sind und wo der Hersteller das auch eindeutig sagt. Dennoch... Gesetz ist Gesetz.
Hier mal was aus einem Merkblatt der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Zitat:
"Europaweit ist durch die Verordnung (EG) 1774/2002 geregelt, welche
Ausgangsmaterialien tierischer Herkunft für die Herstellung von Hunde-/Katzenfutter verwendet werden dürfen. Die Verordnung teilt alle tierischen Nebenprodukte (d. h. alles vom Tier, was nicht zum menschlichen Verzehr verwendet wird) in drei Kategorien ein.
Materialien der Kategorie 1 stammen von getöteten Heimtieren, Zoo- und Zirkustieren, Versuchstieren, Tieren, die auf Mensch und/oder Tier übertragbare Krankheiten hatten, sowie Erzeugnisse von Tieren, denen verbotene Stoffe (beispielsweise bestimmte Antibiotika und Masthilfsmittel oder Beruhigungsmittel) verabreicht wurden oder bei denen Rückstände von Umweltgiften gefunden wurden. Auch das im Sinne einer möglichen Übertragung von TSE/BSE bedeutsame sogenannte Risikomaterial (v.a.
Hirn und Rückenmark) gehört in diese Kategorie. Dieses Material muß zwingend beseitigt werden (z. B. durch Verbrennen).
Materialien der Kategorie 2 stammen von gefallenen oder getöteten Wild- und Nutztieren, die nicht krankheitsverdächtig sind, aber auch von Schlachtkörperteilen mit Krankheitsmerkmalen. Für diese Materialien sind verschiedene Verwendungsmöglichkeiten festgelegt, beispielsweise die Verwendung in Biogasanlagen.
Materialien der Kategorie 1 und 2 dürfen wegen des seuchenhygienischen
Risikos und der Rückstandsproblematik nicht zu Heimtierfutter verarbeitet
werden!
Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3 sind Stoffe, die hygienisch einwandfrei sind, so dass von ihnen keine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Neben Rohmilch und Meerestieren zählen hierzu die Schlachtnebenprodukte von als tauglich für den menschlichen Verzehr beurteilten Tieren. Das heißt ein Schlachttier, das ganz oder in Teilen ins Futter soll, muß eine entsprechende Fleischuntersuchung und
Beurteilung nach dem Standard für Lebensmittel durchlaufen haben. Für die Herstellung von Hunde- und Katzenfutter dürfen ausschließlich tierische
Materialien der Kategorie 3 verwendet werden! Dabei handelt es sich
beispielsweise um Teile von tauglichen Tieren, die selten in der menschlichen Ernährung verwendet werden, wie Pansen, Zunge oder Euter. Auch Nebenprodukte, die nicht geeignet für den menschlichen Verzehr sind, beispielsweise Häute, Hufe, Borsten und Federn fallen in diese Kategorie. Da die letzteren aber nur schwer oder nicht
verdaulich sind, spielen sie als Bestandteile von Hunde- und Katzenfutter keine Rolle. Neben den aufgeführten Materialien der Kategorie 3 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits verarbeitete tierische Erzeugnisse als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse in der Hunde-/Katzenfutterproduktion verwendet werden. Das sind Produkte wie Fischöle, Molkenpulver, Grieben oder Federmehle sowie
geschmacksverstärkende Fleischextrakte. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Tiermehle, die vom Tierbesitzer oft als qualitativ minderwertiger eingestuft und unter dem Sammelbegriff „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ zusammengefaßt werden, laut Gesetzgeber „soweit wie technisch möglich“ frei von Horn, Borsten,
Haaren, Federn und Magen-Darm-Inhalt sein müssen.
Kranke, gestorbene oder getötete Tiere dürfen nicht ins
Hunde- oder Katzenfutter. Manche Tierbesitzer befürchten, dass im Hunde- und Katzenfutter auch eingeschläferte oder gestorbene Heimtiere und überfahrene Wildtiere landen könnten. Dies ist rechtlich gemäß Verordnung (EG) 1774/2002 ausgeschlossen.
Viele Futtermittelhersteller sichern sich noch durch zusätzliche Verträge mit ihren Lieferanten ab, damit sie „sortenreine“ Fleischmehle von nur einer einzigen Tierart erhalten. Die FDA (Food and Drug Administration) untersuchte in den USA im Rahmen 6 TVT e. V. Alleinfuttermittel Hund/Katze einer aktuellen Studie Stichproben von Fertigfuttermitteln für Hunde und Katzen. In keiner der Proben konnte Hunde- oder Katzen-DNA nachgewiesen werden (Laflamme 2004)." Zitat Ende.