Hallo!
Also mir ist mal zu Ohren gekommen,das Vermieter ,die einem Mieter im Haus das Hundehalten erlauben,auch anderen Mietrn dies gestatten müssen.
Also,wenn es schon Hunde im haus gibt,sie dir die Haltung nicht verwehren können.
Ob das wohl so richtig ist,keine Ahnung.
Bei uns im Mietvertrag steht drin,das es einer Genehmigung der Mieter im Haus und der Genossenschaft bedarf.
Als wir einen Hund wollten fragte mein mann persönlich nach und uns wurde gesagt,das wir uns einen Hund anschaffen dürften und bitte ein Foto und eine Kopie des Impfpasses vorlegen sollen.
Von Mieterbefragung sagte er nichts.Lediglich ein "Kampfhund" dürfe es nicht sein.
Nun ist es aber auch so,das hier in unserer Gegend Hunde im Übermaß gibt,sowohl in unserem Haus als auch in den zur genossenschaft gehörenden anderen Häusern.
Allein in unserm Haus gibt es mit unserem 5 Hunde.
Neulich sind neue nachbarn mit Hund eingezogen.
Also ,denke ich wird es bei unserem Labrador wohl keine Probleme geben,wenn wir nach der Impfung anfang Februar alles vorlegen.
Schau dich doch mal um ob es bei euch noch andere Hunde gibt und sprich deinen Vermieter darauf an.
Liebe Grüße,
Teufel05