Es ist wirklich schwer, ich habe das inzwischen auch schon durchgemacht (bin gerade am renovieren ziehe ab august in die neue wohnung).
Viele Vermieter sagten allerdings "Lieber 5 Hunde als 1 Kind" da kinder doch deutlich mehr dreck, lärm und schaden machen als ein Sozialisierter Hund. Ausserdem Zahlen viele Haftpflichtversicherungen erst für kinder ab 7 Jahre und bei deinem Hund ist ja alles direkt versichert
Allerdings (soviel ichs noch in erinnerung habe) musst du deinem vermieter nicht mal was von deinen Hunden sagen. Rein theoretisch kannst du da einziehen und die hunde sind plötzlich da.
Noch nen Zitat aus der G**gle suche
"Das heisst: Selbst wenn die Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag seitens des Vermieters ausgeschlossen wurde, heisst das noch lange nicht, dass diese Klausel wirksam ist. Das neueste BGH-Urteil sagt: Es muss eine Abwägung zwischen den Vermieter- und Mieter-Interessen im Einzelfall erfolgen. Weil eben die Tierhaltung heutzutage immer mehr zum bestimmungsgemässen Gebrauch einer Mietwohnung gehört, darf der Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen (Kleintiere sowieso nicht) nicht generell verbieten. Im voriegenden Fall hatte eine etwa 60-jährige Mieterin 2 Katzen in ihrer Wohnung gehalten, hatte den Vermieter gefragt - und der hatte abgelehnt. Die Mieterin hat bis zum BGH geklagt und Recht bekommen - eben, weil es immer eine Einzelfall entscheidung sein muss, darf der Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung nicht vertraglich generell verbieten. Wenn hier die Hundehaltung schon erlaubt war, würde ich einfach davon ausgehen, dass ein "Nachfolger" auch erlaubt wird - insb. dann, wenn der alte Hund verstorben ist. Dann ist es nur zu natürlich, wenn der Mieter sich als neuen Freund und Weggefährten einen neuen Hund anschafft. Das hat vor jedem Gericht (und hoffentlich auch vor dem Vermieter) Bestand!"