Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin
Vom 29. September 2004
Veröffentlicht am 9.Oktober 2004:
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(5) Hunde sind mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung ist der zuständigen Behörde unter Angabe der Chipnummer auf Verlangen mitzuteilen.
Ist aber nur in Berlin so, ich such mal weiter, vielleicht finde ich eine Verordnung.
Ihr könnt auch mal unter Wiki****a gucken. Unter Haushunde und dann unter den Punkt Grenzübertritt. Da steht was, aber ob das so richtig ist, ist ja bei diesem Portal nicht zwingend gegeben. Aber so wie es da steht, kenne ich das auch. Allerdings steht dort erst am 2011.